Berufsständische Versorgung für Freiberufler

Selbständige in den kammerfähigen freien Berufen müssen in der Regel für ihre Altersversorgung eine Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk eingehen. Freiberufler sind zum Beispiel Ärzte, Apotheker, Tierärzte oder Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater sowie Architekten. Deutschlandweit gibt es rund 720.000 Freiberufler, die in knapp 90 verschiedenen Versorgungswerken abgesichert sind.

Die Versorgungswerke sind landesrechtliche Einrichtungen und im Allgemeinen so genannte rechtlich selbständige Anstalten des öffentlichen Rechts. Genauso wie die gesetzliche Rentenversicherung zählt die berufsständische Versorgung zur ersten Säule des deutschen Altersvorsorgesystems. Die Werke ermöglichen ihren Angehörigen Möglichkeiten zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge sowie zur Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit.

Die berufsständischen Versorgungswerke haben einen allgemein sehr guten Ruf, denn die Renten ihrer Mitglieder liegen durchschnittlich bei nahezu 2000 Euro. Allerdings ist der Unterschied zwischen den Rentenbezügen eines Ost- und Westdeutschen in ausgewählten Berufen immens hoch und Rentner in der ehemaligen DDR sind unter Umständen sehr viel schlechter gestellt. Das liegt daran, dass jeder Freiberufler durch die Monatsbeiträge sein eigenes Kapital für das Rentenalter anhäuft und Bürger aus den neuen Bundesländern seit der Wende erst eine sehr viel kürzere Zeit zum Ansparen ihres Rentenkapitals hatten. In naher Zukunft dürften die Renten der bisher so komfortablen berufsständischen Versorgungswerke jedoch generell geringer ausfallen.

Jedes Versorgungswerk nimmt lediglich die Freiberufler jener Berufsgruppen auf, denen es eine so genannte einheitliche Versorgungsbiografie bieten kann. Das bedeutet, dass der jeweilige Freiberufler ab dem Zeitpunkt, zu dem er seinen Beruf erstmals ausübt, durchgehend von dem Versorgungswerk begleitet werden können muss. Das Ergebnis ist eine Gemeinschaft versicherter Freiberufler, die eine sehr ähnliche Risikostruktur aufweist. Somit können auch die Leistungen des Werkes auf die Bedürfnisse der Versicherten ausgerichtet werden. Diese Leistungen hängen natürlich von den Beiträgen ab, die der Versicherte zu zahlen bereit ist. Das entstehende Kapital wird dabei entweder im Anwartschaftsdeckungsverfahren oder im sehr gebräuchlichen offenen Deckungsplanverfahren angelegt. Bei letzterem Verfahren werden neben den aktuellen Beständen auch zukünftige Beiträge und Rentenansprüche in die Berechnung der Beiträge einbezogen.

PKW Anschaffung Leasinggesellschaft, Hausbank oder Autobank?

Wer sich einen PKW zulegen möchte, das nötige Geld allerdings nicht bar zur Hand hat, ist auf eine Finanzierung des Kraftfahrzeugs angewiesen. Doch welche Form der Finanzierung ist die günstigere, Leasing oder die Finanzierung von der Auto- bzw. Hausbank?

Bevor ein Autokäufer mit dem Anbieter in Verhandlungen tritt, sollte er sich bei diversen Kreditinstituten über deren Konditionen für gängige Ratenkredite in der benötigten Höhe informieren. Wer das Geld dann, ermöglicht durch einen Kredit von der Hausbank, bar beim Autohändler auf den Tisch legen kann, kann nun als Barzahler meist von einem beträchtlichen Preisnachlass profitieren. Diese Ersparnis kann dazu benutzt werden, den aufgenommenen Kredit abzubezahlen. Verfügt der zukünftige Autobesitzer immerhin über einen Teil des Kaufpreises in bar, so sollte er diese Summe bei den Preisverhandlungen erwähnen. Denn je niedriger der Finanzierungsanteil, desto höher die Kostenersparnis.

Der Verbraucher sollte sich im Regelfall eher für einen Kredit bei seiner Hausbank als bei einer Autobank entscheiden. Letztere setzen meist eine Anzahlung von 20 oder 30 Prozent voraus und bestehen auf einer Schlussrate. Zudem behalten Autobanken den Fahrzeugbrief über die Dauer der Finanzierung ein. Im Endeffekt kann der Autokäufer mit einem Kredit von der Hausbank und damit der Möglichkeit, gegenüber dem Autohändler als Barzahler aufzutreten, nicht selten mehrere tausend Euro unter dem Strich einsparen.

Leasing ist aufgrund steuerlicher Vorteile lediglich für Selbständige und Geschäftsleute interessant, nicht aber für Privatpersonen. Beim Barkauf des Autos wird die Liquidität sofort geschwächt, das Auto kann allerdings nur über die Abschreibung über mehrere Jahre steuerlich berücksichtigt werden. Im Gegensatz dazu können die Leasingraten als Nutzungsgebühren für das Fahrzeug, das Eigentum der Leasinggesellschaft ist, sofort und komplett bei der Steuer geltend gemacht werden. Die monatlichen Zahlungen beim Leasing sind relativ gering, dafür ist der Wagen nach Ende der Laufzeit jedoch im Gegensatz zur Finanzierung per Kredit in der Regel noch nicht abbezahlt und schon gar kein Eigentum des Leasenden. Ein besonderes Augenmerk muss daher auf die Rückgabemodalitäten nach Ablauf der Leasingdauer gelegt werden, und darauf, zu welchem Preis der Leasende die Möglichkeit hat, das Auto an die Leasinggesellschaft zurückzugeben oder es zu kaufen. Ob sich Leasing wirklich auszahlt oder ob man eher auf die Hausbank zurückgreift, muss sehr sorgfältig abgewogen werden.

Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung

Geläufig ist die Annahme, dass Angestellte rentenversicherungspflichtig sind und Selbstständige nicht. Die Angehörigen einiger Berufsgruppen sind jedoch auch als Selbständige verpflichtet, in die Rentenversicherung einzuzahlen. Diese Regelung gilt für bestimmte selbständige Erzieher, Pfleger, Lehrer, Hebammen sowie für Künstler und Publizisten. Auch Hausgewerbetreibende sowie Seelotsen, Küstenschiffer und -fischer sind rentenversicherungspflichtig.

Des weiteren müssen sich Selbständige mit lediglich einem Auftraggeber gesetzlich rentenversichern sowie Handwerker mit einem Eintrag in der Handwerksrolle. Wenn diese allerdings 216 Pflichtbeiträge geleistet, also bereits 18 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, können sich die Handwerker entscheiden, ob sie weiterhin in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben.

Wer gesetzlich versichert werden muss, ist dazu verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit bei der Rentenversicherung Bund zu melden. Generell haben auch nicht versicherungspflichtige Selbständige die Möglichkeit, in der Deutschen Rentenversicherung für ihr Alter vorzusorgen. Sie können einen Antrag auf Pflichtversicherung stellen oder freiwillige Beiträge entrichten. Somit stehen prinzipiell allen Selbständigen und Freiberuflern die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung offen. Ihnen ist demzufolge auch die Absicherung für den Fall einer Erwerbsminderung wie auch die Hinterbliebenenvorsorge möglich.

Der Beitrag, den Selbständige entrichten müssen, nennt sich Regelbeitrag und liegt derzeit in den alten Bundesländern bei etwa 500 Euro und in den neuen bei 425 Euro, wobei in den ersten drei Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit nur die Hälfte dieses Regelbeitrags gezahlt werden muss. Auf Antrag ist zudem die Zahlung eines Versicherungsbeitrags möglich, der sich nach dem Einkommen bemisst, wobei diese einkommensabhängige Beitragsbemessung für spezielle Berufsgruppen Pflicht ist. Bei dieser Zahlungsoption muss der Versicherte seinen Einkommensteuerbescheid der Rentenversicherung spätestens acht Wochen nach Erhalt vorlegen.

Beim Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es die Möglichkeit, sich ausführlich beraten zu lassen. Ein Selbständiger sollte dieses Service-Angebot in jedem Fall in Anspruch nehmen, um herauszufinden, inwieweit eine gesetzliche Rentenversicherung sinnvoll oder sogar Pflicht ist.

Die Rürup-Rente staatlich geförderte Vorsorge für Selbständige

Mit der Rentenreform im Jahr 2005 wurde die Rürup-Rente eingeführt, benannt nach dem Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup. Die Rente wird auch Basis-Rente genannt und ist eine private Form der Altersvorsorge, die allerdings staatlich begünstigt wird. Die Rürup-Rente ist vor allem für jene Selbstständige interessant, die hohe steuerliche Abgaben entrichten müssen.

Rürup ähnelt in Bezug auf Leistungen und Steuern in weiten Teilen der gesetzlichen Rentenversicherung. Der grundlegende Unterschied besteht allerdings darin, dass Rürup jenseits des Generationenvertrages eine kapitalgedeckte Rentenversicherung darstellt. Was der Vorsorgende also einzahlt, geht direkt auf sein Konto und fließt nicht in ein Umlageverfahren. Der Versicherte kann sich entscheiden zwischen einer konventionellen oder fondsgebundenen Rentenversicherung.

Während der Ansparphase können die Rürup-Zahlungen von der Steuer abgesetzt werden. Zudem wird in diesem Zeitraum des Sparens auf die Zinsen des Kapitals auch keine Abgeltungssteuer fällig. In Rürup kann in der Regel auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung eingeschlossen werden. Diese ist unter gewissen Bedingungen ebenfalls steuerlich geltend zu machen. Die Rürup-Rente ist außerdem flexibel zu besparen. Der Einzahler ist also nicht an festgezurrte Raten gebunden, sondern kann diese in Zeiten geringen Verdienstes auch klein halten. Eine Ergänzung durch spätere Einmalzahlungen ist ohne weiteres möglich.

Für die Basis-Rente gelten allerdings auch einige Einschränkungen. Bei Rürup besteht zum Beispiel kein Kapitalwahlrecht wie in anderen Formen der privaten Altersvorsorge. Das bedeutet, dass das angesparte Kapital nicht wahlweise auf einen Schlag ausgeschüttet werden kann, sondern die Auszahlung lebenslang erfolgen muss. Zudem kann die Basis-Rente erst frühestens mit dem Beginn des 61. Lebensjahres ausgezahlt werden und unterliegt zudem der nachgelagerten Besteuerung. In der Auszahlphase gelten die steuerlichen Vorteile also nicht mehr. Eine Kündigung ist nicht möglich, der Versicherte kann sich lediglich von den Beitragszahlungen freistellen lassen. Rürup ist nicht übertragbar und verfällt in der Regel bei Tod des Versicherungsnehmers, ob während der Anspar- oder Auszahlphase.

Hier sollten Versicherte sich über eine zusätzliche Hinterbliebenenrente und über die Vereinbarung einer Beitragsrückgewähr informieren. Diese Zusatzoptionen können allerdings Auswirkungen auf die staatliche Förderung haben.

Die Künstlersozialkasse versichert Publizisten und Künstler

Über die Künstlersozialkasse, kurz KSK, können Künstler und Publizisten Teil haben am Schutz des gesetzlichen deutschen Sozialversicherungssystems. Seit 1983 besteht die KSK und behandelt ihre Schützlinge in etwa wie Arbeitnehmer. Künstler und Publizisten müssen demnach nicht wie andere Selbständige ihre kompletten Sozialabgaben selbst tragen, sondern lediglich 50 Prozent. Die andere Hälfte der Beiträge wird durch die KSK aufgestockt. Dies geschieht zum einen durch einen Zuschuss des Bundes, zum anderen durch die so genannte Künstlersozialabgabe, die Unternehmen entrichten müssen, wenn sie die Leistung von Künstlern oder Publizisten in Anspruch nehmen. Wie hoch die zu entrichtenden Beiträge tatsächlich sind, richtet sich nach dem zu erwartenden Einkommen des Versicherten.

Die KSK selbst ist keine Versicherung. Sie bietet lediglich einen besonderen Zugang zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Krankenkasse kann dabei vom Versicherten selbst ausgewählt werden. Wer eine private Krankenversicherung vorzieht, hat die Möglichkeit, von der KSK einen Beitragszuschuss zu erhalten. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass die KSK nichts mit der gesetzlichen Unfallversicherung zu tun hat. Um diese muss sich der Versicherte selbst kümmern.

Wer über die KSK versichert werden kann, ist im Künstlersozialversicherungsgesetz, kurz KSVG festgehalten. Um versichert werden zu können, muss eine publizistische oder künstlerische Tätigkeit dauerhaft und mit dem Ziel des wirtschaftlichen Gewinns ausgeübt werden. Sie muss also selbstständig und erwerbsmäßig sein und darf nicht nur vorübergehend ausgeübt werden. Tätigkeitsschwerpunkt muss Deutschland sein.

Wer als Künstler oder Publizist auch Arbeitgeber von mehr als einem Arbeitnehmer ist, kann in der Regel nicht in die KSK. Gleiches gilt für jene Interessierte, die bestimmte Verdienstgrenzen im Jahr nicht überschreiten können. Eine Ausnahmeregelung gilt hier allerdings für Berufseinsteiger. Diese sind in den ersten drei Jahren unabhängig von ihrem Einkommen in der Regel versicherungsberechtigt.

Das früheste Versicherungsdatum ist übrigens das Datum der Antragstellung, selbst, wenn die Tätigkeit als Künstler oder Publizist schon länger ausgeübt wird. Wird der Antrag vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt, ist das früheste Datum des Versicherungsbeginns der Tag, an dem die Tätigkeit aufgenommen wird.

Welche Versicherungen Unternehmer brauchen

Die Frage nach den benötigten Versicherungen ist für Selbständige sehr wichtig. Im Schadensfall ist
die Gefahr des Verlustes der eigenen Existenz nicht zu unterschätzen. Dabei ist zu beachten, dass
der Bedarf an Versicherungen sehr stark von der persönlichen Lebenssituation und dem Gewerbe, in
dem man sich selbständig machen möchte, abhängt.
Man muss hierbei unterscheiden zwischen persönlichen und betrieblichen Risiken, die abgesichert
werden sollten. Im persönlichen Bereich ist eine Krankenversicherung sowie eine
Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert. Als Selbständiger ist man selbst für die
Absicherung im Krankheitsfall verantwortlich. Für den Fall dass man durch einen Unfall oder eine
Krankheit in seiner Arbeitskraft eingeschränkt wird, kann dies schnell zu finanziellen Ausfällen
führen. Daher ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine unverzichtbare Absicherung um im
Falle eines Falles die Zeit bis zur Wiedererlangung der Arbeitskraft oder schlimmstenfalls bis zur
Rente überbrücken zu können.
Für eine Entscheidung welche zusätzlichen Versicherungen benötigt werden, ist es erforderlich die
persönliche Situation des Selbständigen mit einzubeziehen.
Zu den unabdingbaren betrieblichen Versicherungen gehört zunächst eine so genannte
Betriebshaftpflicht. Diese tritt für Schäden ein, die der Selbständige selbst, ein Mitarbeiter oder
durch den Betrieb selbst entstanden ist. Die Kosten hier können sehr schnell je nach Gewerbe
ungeahnte Höhen erreichen, so dass an dieser Versicherung keinesfalls gespart werden sollte.
Das Inventar der eigenen Firma sollte zusätzlich gegen Zerstörung und Verlust abgesichert werden.
Hierfür gibt es die Betriebsinhaltsversicherung.
Je nach Gewerbe kann auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung sinnvoll sein. Sollte zum
Beispiel der eigene Betrieb nach einem Brand oder ähnlichem für eine gewisse Zeitspanne nicht
fortgeführt werden können, ist dieser Ausfall durch die Versicherung abgedeckt.
Falls man als Selbständiger Mitarbeiter beschäftigt, sollte man auf alle Fälle auch eine
Firmenrechtsschutzversicherung in Erwägung ziehen. Gerade bei Streitigkeiten vor dem
Arbeitsgericht können Anwaltskosten und Gerichtskosten sehr hoch werden.
Diese Versicherungen sind jedoch nur als Grundbaustein zu verstehen. Je nach Gewerbe und
Situation können weitere Versicherung notwendig oder sinnvoll sein.

Rechtschutz für Firmen vergleichen und abschließen

Wer als Unternehmer, Selbständiger oder Freiberufler und gegebenenfalls gleichzeitig als Arbeitgeber tätig ist, muss auf unterschiedlichste rechtliche und sogar gerichtliche Auseinandersetzungen vorbereitet sein. Der Rechtsschutz für Firmen versichert das Risiko hoher Prozess-, Gutachter- und Anwaltskosten. Unabhängig von der Tätigkeitsbranche kann ein Firmenrechtsschutz abgeschlossen werden, sobald der Versicherungsnehmer sein Gewerbe angemeldet hat.

Der Rechtsschutz für Firmen ist sehr umfassend und beinhaltet meist die Gebiete Schadenersatz, Arbeitsrecht, Straf-, Disziplinar- und Standesrechtsschutz sowie den Schutz im Falle des Vorwurfs von Ordnungswidrigkeiten und den Sozialgerichts-Rechtsschutz.

Die Prämie des Firmenrechtsschutzes wird anhand der Jahresbruttolohnsumme berechnet, wenn der Versicherungsnehmer sie einzeln abschließt, und anhand der Mitarbeiterzahl, wenn die Police im Rahmen eines Kombipakets abgeschlossen wird. Die Jahresprämien können steuerlich geltend gemacht und durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts stark verringert werden.

Gewerbliche PKW Versicherungvergleichen und abschließen

Wer Halter eines Kraftfahrzeuges ist, hat die Wahl zwischen unterschiedlichsten Versicherungsarten, Anbietern und Tarifen. Unter den Kfz-Versicherungen ist eine Haftpflichtpolice gesetzlich vorgeschrieben − unabhängig davon, ob es sich um ein Auto, ein motorisiertes Zweirad oder ein Wohnmobil handelt. Die Haftpflicht deckt dabei Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Dritten entstanden sind und nachweislich schuldhaft – aber nicht vorsätzlich – zu Lasten des Versicherungsnehmers gehen. Für die Kostenübernahme von Schäden am eigenen Fahrzeug treten dann Voll- oder Teilkaskoversicherung auf den Plan, deren Abschluss sich gerade für teurere Fahrzeuge in Kombination empfiehlt. Auch ein Schutzbrief für Fahrten ins Ausland und ein separater Kfz-Rechtsschutz können unter Umständen sinnvoll sein.

Das klassische Versicherungsjahr entspricht häufig noch dem Kalenderjahr, so dass der 30. November ein zentrales Datum für Versicherungsnehmer ist, die ihre Kfz-Versicherungen wechseln möchten. Bis zu diesem Datum muss die Kündigung beim bisherigen Versicherer eingegangen sein, ansonsten verlängern sich die entsprechenden Policen automatisch um ein Jahr. .

Betriebshaftpflicht vergleichen und abschließen

Für Unternehmer, Gewerbetreibende, Handwerker und freiberuflich Tätige ist eine Betriebshaftpflichtversicherung, kurz BHV, unumgänglich. Sie schützt den Versicherungsnehmer und dessen Mitarbeiter vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wobei der beanstandete Schaden durch die betriebliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers schuldhaft hervorgerufen worden sein muss. Der Versicherer prüft, ob und inwieweit erhobene Ersatzansprüche gerechtfertigt sind, und wehrt unberechtigte Forderungen ab − zur Not auch gerichtlich. Bei einem Gerichtsstreit führt dann der Versicherer den Prozess und trägt auch die daraus resultierenden Kosten. Deshalb spricht man bei Haftpflichtversicherungen auch von einem passiven Rechtsschutz.

Die Betriebshaftpflicht deckt allerdings keine Schadenersatzansprüche ab, die wegen unerfüllter Vertragsleistungen entstehen. Freiberufler oder Subunternehmer müssen verstärkt auf einen adäquaten Versicherungsschutz achten, da sie nicht wie reguläre Betriebsangehörige unter den Schutz der Betriebshaftpflicht des jeweiligen Auftraggebers fallen.

Kautionsversicherung vergleichen und abschließen

Vertragsverpflichtungen müssen mittlerweile immer häufiger durch Garantieleistungen Dritter abgesichert sein. Wer also beispielsweise keinen geeigneten Bürgen findet oder seine Banklinien nicht weiter belasten möchte, dem entgeht unter Umständen ein lukrativer Großauftrag, weil dafür meist eine Sicherheit verlangt wird. Mit einer Kautionsversicherung kann hier Abhilfe geschaffen und gleichzeitig die Liquidität des Unternehmens aufrechterhalten werden.

Im Rahmen einer Kautionsversicherung übernimmt der Versicherer die selbstschuldnerische Bürgschaft des Versicherungsnehmers und stellt diesem dafür einen Versicherungsschein aus. Beide schließen also einen regulären Versicherungsvertrag ab. Die Partei, die die Bürgschaft vom Versicherten benötigt, erhält diese nun vom Versicherungsunternehmen in Form eines Bürgschaftsvertrags. Für den Gläubiger ist die Garantieleistung genauso sicher wie eine Bürgschaft. Die Leistung der Versicherer umfasst häufig einen weltweiten Schutz und wird im In- wie im Ausland als Bürgschaft anerkannt.

Voraussetzung ist selbstverständlich die Bewilligung der Kautionsversicherung durch die Assekuranz nach eingehender Prüfung.