Wirklich hilfreicher Versicherungsvergleich auf selbstaendigen-rechner.de

Endlich ein Versicherungsvergleich, der den User nicht entmündigt! Einer, der nicht versucht, durch listige Fragen an die Kontaktdaten der User zu gelangen!

Auf selbstaendigen-rechner.de klickt man die gewünschte Versicherungsart an (Gesundheit, Inventar, KFZ etc.) und gibt bei personenbezogenen Versicherungen als einzige persönliche Daten Geschlecht und Geburtsjahr preis.


Ein paar Eingrenzungen und Optionen sind anzuklicken,dann machen die Versicherungsvergleichs App´s (Applikationen) auf selbstaendigen-rechner.de das, was sie sollen: Vergleichen. Genau genommen werden blitzschnell Hunderte von Tarifen überprüft, um schließlich die passenden herauszufiltern.

Das ist der wohltuende Unterschied zu anderen Versicherungsvergleichen, bei denen man seine Kontaktdaten und noch sehr viel mehr angeben muss, um wenig später den Anruf eines Vertreters oder Maklers zu bekommen. Selbstaendigen-rechner.de behandelt den User als mündigen Bürger, der in aller Ruhe das eine oder andere Versicherungsunternehmen anklicken und sich so weiter informieren kann. Natürlich bietet sich hier auch die Möglichkeit zur persönlichen Beratung oder zum direkten Abschluss, ohne lästigen Versicherungsmarkler.

Diese Selbstbestimmtheit unterscheidet den Versicherungsvergleich auf selbstaendigen-rechner.de von den zahllosen anderen: Dort muss man seine Kontaktdaten und noch sehr viel mehr angeben, um wenig später den Anruf eines Vertreters oder Maklers zu bekommen.

Gewiss, einen kleinen Haken hat der Versicherungsvergleich auf selbstaendigen-rechner.de dennoch: Er ist nicht leicht zu finden. Wenn man unter Versicherungen die gewünschte Kategorie ausgewählt hat, erscheinen einige Artikel, die man „weiterlesen“ möchte. Und dann darf man sich nicht vom Button der gewünschten Beratung beeinflussen lassen. Sondern stur warten, bis sich das bescheiden kleine Feld auftut, in das man die gewünschten Optionen eintragen kann.

Die sechs wichtigsten Versicherungen für Selbstständige und Freiberufler

Wer seine Selbstständigkeit plant, hat viele Punkte zu bedenken. Dabei darf man keineswegs die eigene Absicherung außer Acht lassen.

Einige der sechs wichtigsten Versicherungen für Selbstständige und Freiberufler haben viele Menschen ohnehin bereits abgeschlossen. Die sind dann lediglich den geänderten Erfordernissen anzupassen.

  1. Krankenversicherung
    So die Krankenversicherung. Seit 2009 ist jeder verpflichtet, Mitglied in einer Krankenversicherung zu sein. Freiberufler und Selbstständige, die vorher bereits gesetzlich versichert waren, können sich dort freiwillig weiterversichern. Sonst muss es eine der vielen Privaten sein.
  2. Verdienstausfallversicherung
    Selbstständige und Freiberufler müssen zudem über eine Verdienstausfallversicherung nachdenken. Sie springt ein, wenn man wegen Krankheit vorübergehend arbeitsunfähig ist. Denn im Gegensatz zu Angestellten haben Selbstständige und Freiberufler keinen Arbeitgeber, der sechs Wochen lang das Gehalt weiterbezahlt.
  3. Berufsunfähigkeitsversicherung
    Ganz wichtig ist die Berufsunfähigkeitsversicherung – übrigens auch für Nicht-Selbstständige. Ob durch Unfall oder langwierige Erkrankung – leider passiert es schnell, dass man dauerhaft arbeitsunfähig ist und somit auch der selbstständigen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann.
  4. Betriebshaftpflichtversicherung
    Es ist selbstverständlich, dass man in seinem Betrieb jede nur denkbare Sorgfalt walten lässt. Was aber, wenn trotz allem ein Kunde zu Schaden kommt? Wir ihm vielleicht eine folgenschwere Fehlinformation liefern? In diesen Fällen greift die Betriebshaftpflichtversicherung, die für jeden Selbstständigen und Freiberufler absolutes Muss ist.
  5. Rechtsschutzversicherung
    Und wenn es mal zu Streitigkeiten kommt? Vielleicht mit Lieferanten, mit Kunden oder anderen Vertragspartnern? Ein teurer Rechtsstreit lässt sich nicht immer vermeiden. Und selbst die Tätigkeit eines Anwalts kann viel Geld verschlingen. Daher ist jedem Selbstständigen und Freiberufler zum Abschluss einer genau abgestimmten Rechtsschutzversicherung zu raten.
  6. Inventarversicherung
    Ob man sein Unternehmen in den eigenen oder in angemieteten Räumen betreibt – alle darin befindlichen Gegenstände, vom Briefumschlag bis hin zur hochwertigen Maschine, können zu Schaden kommen. Gegen die finanziellen Folgen schützt die Inventarversicherung. Sie ist in etwa vergleichbar mit der Hausratversicherung für Privatpersonen.

Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler

Seit dem 01.01.2009 gelten strenge Regelungen für den Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Denn seit diesem Zeitpunkt ist tatsächlich jede in Deutschland lebende Person verpflichtet, einer Krankenversicherung beizutreten. Bis dahin gab es die Einkommensgrenze zur Versicherungspflicht, die sich auf den Beitritt in eine gesetzliche Versicherung bezog. Und Selbstständige sowie Freiberufler waren ohnehin von dieser Regelung ausgenommen.

Wer als Selbstständiger oder Freiberufler vor der Aufnahme dieser Tätigkeit bereits Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse war, kann sich dort auch freiwillig weiterversichern. Er darf allerdings auch eine private Krankenversicherung wählen. Alle anderen müssen einer privaten Krankenversicherung beitreten.

Welche Versicherungsgruppe der Selbstständige oder der Freiberufler auch wählt: Er sollte zwingend darauf achten. dass er tatsächlich ausreichend versichert ist. Es ist bekannt, dass die Gesetzlichen nur nach einem streng limitierten Leistungskatalog bezahlen – viele medizinische Verordnungen sind dort gar nicht oder nur teilweise vertreten. Daher sollte man sich über Zusatzversicherungen Gedanken machen – ob bei einem privaten Unternehmen oder bei der gesetzlichen Krankenversicherung mag dahingestellt sein.

Ein ganz wesentlicher Punkt bei Selbstständigen und Freiberuflern ist die Frage des Krankengeldes. Wer im Angestelltenverhältnis beschäftigt ist, muss sich darum keine Gedanken machen: Sechs Wochen gibt es die Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber, danach springt die Krankenkasse mit einem (reduzierten) Betrag ein. Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Selbstständiger oder ein Freiberufler keinen Arbeitgeber hat. Daher muss er die Frage nach dem Krankengeld im Vorfeld mit dem Versicherer klären: Ab wann möchte er Krankengeld beziehen? In welcher Höhe? Soll es zudem eine eigene Zusatzversicherung für Krankenhausaufenthalte geben?

Diese Fragen muss leider jeder für sich beantworten – allgemeingültige Antworten gibt es dazu nicht.

Neuer Einkommensrechner für Selbständige jetzt online!

Was unter dem Strich übrig bleibt? Das neue Portal www.selbstaendigen-rechner.de hat Antworten für Selbständige und Freiberufler. Neben einem verlässlichen Check der eigenen Einkommensverhältnisse können sich Selbständige und Freiberufler hier über alle nötigen Versicherungen informieren, zahlreiche Tarife vergleichen und die Police auf Wunsch direkt beim jeweiligen Anbieter abschließen. Darüber hinaus hält die Webseite  für Selbständige und Freiberufler zahlreiche Hintergrundinformationen in ausführlichen Fachartikeln bereit.

Die Domain www.selbstaendigen-rechner.de richtet sich explizit an jene Berufstätige, die ihr Geld auf eigene Faust verdienen. Im Vordergrund und gleich auf der Startseite steht ein Rechner für Selbständige und Freiberufler, der dem Portal auch seinen Namen gegeben hat. Mit nur wenigen Klicks können interessierte User hier erfahren, wie viel Geld ihnen am Ende des Jahres bleibt. Bei dieser Kalkulation werden alle gängigen Größen berücksichtigt, die für die Bilanz eines Selbständigen wichtig sind: Angefangen bei den Einnahmen über die Betriebsausgaben bis hin zu den privaten Ausgaben wie Sozialversicherungsbeiträge oder Lebenshaltungskosten.

Das Design der Seite ist ansprechend, schnörkellos und benutzerfreundlich. Im Gespräch betonte der Initiator des Portals Ingo Marent, dass er besonders darauf geachtet habe, die Site leicht bedienbar und übersichtlich zu gestalten. Und tatsächlich ist ein erster Gehaltscheck in nur wenigen Minuten möglich. Der Rechner ist klar strukturiert und arbeitet mit einer einfachen Registerkartenanordnung. Gut beraten ist hier, wer möglichst realistische Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen machen kann. Es empfiehlt sich also, die wichtigsten Unterlagen parat zu haben.

Der Zukunft des Portals sieht der Wächtersbacher Marent zuversichtlich entgegen: „Der Rechner ist erst seit kurzer Zeit online und wir haben bereits einen beachtlichen Traffic auf der Site zu verzeichnen.“ Das englische Wort Traffic für Verkehr, beschreibt, wie oft eine Webseite im Netz angeklickt wird.

Gleich auf der Startseite haben die User des Rechners die Möglichkeit, die Seite zu kommentieren oder Fragen zu stellen. Bisher beantworten die zuständigen Administratoren die User-Anfragen schnell und verständlich und geben auch weitere Anregungen, die für die Benutzer von Interesse sein könnten. Zudem können die User auch untereinander in einem Forum über verschiedene Themen diskutieren, wie beispielsweise über Unternehmensgründung, Steuern und Versicherungen.

Rund um Versicherungen dreht sich auch alles in der gleichnamigen gesonderten Kategorie. Hier können interessierte Selbstaendige und Freiberufler sich über zahlreiche unterschiedliche Versicherungsarten informieren, Tarife vergleichen und auf Wunsch ihre Police direkt abschließen. Wer noch weitere Infos benötigt, kann auf selbstaendigen-rechner spezielle persönliche Beratung anfordern. In der Rubrik „Artikel“ hält das Portal weitere Infos bereit, von der Online-Steuererklärung bis zur privaten Altersvorsorge.

Online-Steuererklärung für Selbständige

Ihre Steuererklärung können Selbständige mittlerweile komplett online erstellen. Hierbei arbeitet der Steuerzahler in einem gängigen Internet-Browser wie etwa Firefox, Internetexplorer oder Safari. Die Vorteile dieses virtuellen Arbeitsplatzes im Browser liegen darin, dass weder eine Software auf dem Rechner installiert werden muss noch ein bestimmtes Betriebssystem benötigt wird. Somit können gerade Mac- und Linux-User diese Option ohne weiteres nutzen, zumal sie vom Elsterformular des Bundes noch keinen Gebrauch machen können. Zudem sind keine Updates notwendig, da die im Browser zugänglichen Programme immerzu aktualisiert werden.

Die Daten der Steuererklärung kann der Selbständige zunächst kostenlos und ohne Anmeldung anonym eingeben. Will der Interessent seine Erklärung an das Finanzamt übermitteln, so ergänzt er in einem nächsten Schritt seine persönlichen Daten. Durch den Erwerb eines so genannten Tickets können beispielsweise bei Steuerfuchs die Abgabefunktionen frei geschaltet werden. Das Erstellen der Erklärung ist bei Anbietern wie Steuerfuchs oder Konz also kostenlos, die Übermittlung der Daten an das Amt kostet allerdings zwischen etwa 10 und 15 Euro.

Wer seine Einkommensteuererklärung digital signiert, gibt dem Finanzamt die Möglichkeit, sofort mit der Bearbeitung zu beginnen. Den Anbietern werden zudem eine hohe Datensicherheit und Verschlüsselungsrate gemäß dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz versprochen. Auf Wunsch kann der Selbständige auch den Rat diverser Steuerexperten anfordern oder sich mit anderen Usern in einem Forum austauschen.

Steuersachen, die der Selbständige abgeschlossen hat, kann er entweder lokal auf seinem Rechner oder auch online speichern. Des Weiteren können mehrere User auf eine Steuererklärung zugreifen, also z.B. der Ehepartner.

Steuerersparnisse können Selbständige in vielen Punkten erzielen. Beispielsweise hilft der Existenzgründerstatus vor allem in punkto Abschreibungen, die Gewerbesteuer kann durch das Leasing von Maschinen und Kraftfahrzeugen gemindert werden. Weitere Ersparnisse lassen sich durch eine geschickte Aufstellung der Betriebskosten erreichen, wie z.B. durch einen umfassenden Reisekostennachweis, oder auch in punkto Umsatzsteuer durch eventuelle Spendenbescheinigungen, genaue Angaben zum Skontoabzug in Rechnungen und ggf. durch Differenzbesteuerung. Wichtig ist, das Selbständige ihrer Einkommensteuererklärung die Anlage EÜR beifügen, insofern sie ihren Gewinn mittels der Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln.

Private Altersvorsorge für Selbständige Welche Möglichkeiten es gibt und welche genutzt werden

In Sachen privater Altersvorsorge gibt es für Selbständige und Freiberufler zahlreiche Möglichkeiten. Das bedeutet allerdings auch, dass das Angebot und die Informationsflut sehr hoch sind. Wer als Selbständiger bestimmten Berufsgruppen angehört, also z.B. Handwerksmeister, selbständiger Lehrer oder Erzieher ist, muss sich gesetzlich pflichtversichern. Darüber hinaus sind Angehörige der freien Berufe wie Ärzte, Apotheker oder Architekten dazu verpflichtet, ihre Altersvorsorge in einem berufsständischen Versorgungswerk zu betreiben. Für Pflichtversicherte ist in der Regel eine private Zusatzvorsorge vonnöten; wer nicht gesetzlich versichert sein muss, ist in jedem Fall auf die private Altersvorsorge angewiesen und sollte damit nicht zu lange warten. Je früher man sich nach sorgfältigen Überlegungen für die passende Anlageform entscheidet oder auch für eine Kombination aus mehreren, desto größer kann auch der Profit bzw. die Renditechance sein.

Einer Emnid-Umfrage zufolge greifen Unternehmer und Freiberufler zu über 70 Prozent zur Altersvorsorgeoption Eigenheim. Des Weiteren liegen Kapitallebensversicherungen und auch private Rentenversicherungen mit 60 Prozent hoch im Kurs. Etwa 50 Prozent der Befragten gaben an, ihr Kapital in Investmentfonds zu investieren, fast genauso viele investieren in Mietimmobilien. Ebenso ist für Selbständige die gesetzliche Rentenversicherung nach wie vor wichtig. 50 Prozent der Befragten räumten ihr einen hohen Stellenwert ein, zumal sich auch nicht Pflichtversicherte freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung absichern lassen können.

Mit der Rürup- oder auch Basis-Rente als kapitalgedeckte und private Rentenversicherung

können Selbständige von einer staatlichen Förderung ihrer Altersvorsorge profitieren. Allerdings entscheiden sich laut Emnid lediglich 10 Prozent der Selbständigen und Freiberufler für die Rürup-Rente. Selbständige in Kapitalgesellschaften können zudem eine betriebliche Altersvorsorge betreiben. Wie die Vorsorge durchgeführt wird, liegt beim Arbeitgeber selbst und kann im Rahmen einer Direktversicherung oder Direktzusage, der Pensionskasse oder des Pensionsfonds sowie im Rahmen einer Unterstützungskasse erfolgen. Steuerfrei sind die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, wenn die Rente nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird. Die private Altersvorsorge sollte für Selbständige flexibel zu besparen sein wie etwa die staatlich unterstützte Rürup-Rente, da deren Einkommen schnell beträchtlich schwanken kann. Liegen die Jahresumsätze deutlich über dem Erwartbaren, so kann der Unternehmer seine Altersvorsorge durch Einmalzahlungen aufstocken.

Wann ein Steuerberater Sinn macht

Als Selbständiger fällt nicht nur die Einkommensteuererklärung an. Hinzu kommen die Umsatzsteuererklärung, regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen und ggf. die Lohnsteueranmeldungen für Mitarbeiter und vor allem der Jahresabschluss. Fest steht jedoch, dass alle notwendigen Steuererklärungen und ggf. Buchhaltung, Bilanzierung und Lohnbuchhaltung in der Regel bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt liegen müssen; Fristverlängerungen sind allerdings möglich. Die Pflicht, einen Steuerberater mit seinen Steuersachen zu beauftragen, gibt es nicht, egal, wie hoch das Einkommen des Unternehmers ist und welche Rechtsform oder Größe sein Betrieb hat. Dennoch kann ein Steuerberater unter mehreren Gesichtspunkten Sinn machen.

Wer als Selbständiger eine gute Steuersoftware mit Schnittstelle zum ELSTER-System des Bundes hat und über kein weiteres Einkommen verfügt sowie nicht auf weitere Steuervorteile spekuliert, kann auch ohne Steuerberater auskommen. Allerdings muss sich der Selbständige dann eingehend mit steuerlichen Neuerungen auseinander setzen und sich in aktuelle Entwicklungen in punkto Steuerrecht einlesen. Wer aber über komplexere Einnahmen wie z.B. über Kapitalerträge oder noch eine Nebentätigkeit verfügt und dessen Ausgaben breiter gefächert sind, der sollte, vor allem dann, wenn er wenig Zeit übrig hat, einen Steuerberater in Anspruch nehmen. Auch, wer sich das Durchschauen der geltenden Steuergesetzgebung nicht oder nicht mehr zutraut und darüber hinaus noch sehr wenig Zeit und Lust hat, die Erklärungen selbst zu erstellen, sollte einen Steuerberater hinzuziehen. Vor allem aber kann ein Steuerberater bereits im Vorhinein umfassend beraten und auf mögliche Steuervorteile und Abschreibungen im Rahmen einer fundierten Steuerplanung hinweisen. Diese verlässlichen Steuertipps und deren fachkundige und rechtlich sichere Geltendmachung kann meist nur ein Steuerberater leisten.

Natürlich verlangt der Steuerberater ein ordentliches Honorar. In der Regel kann der Selbständige aber den Berater durch die von diesem ermöglichten Steuerersparnisse und auch durch die hinzu gewonnene Arbeitszeit ohne weiteres finanzieren. Ein Steuerberater empfiehlt sich besonders für aufwändige und vielschichtige Jahresabschlüsse. Grundlage einer gelungenen Steuererklärung ist jedoch, ob mit Steuerberater oder ohne, eine sorgfältige Buchhaltung, bei der alle relevanten Dokumente, Belege und Rechnungen sorgfältig und übersichtlich aufbewahrt werden.

ELSTER Elektronische Steuererklärung für Selbständige

Bund und Länder haben vor einigen Jahren die elektronische Steuererklärung eingeführt. Deren eingängiges Kürzel ist ELSTER und die passende Software kostenlos erhältlich. Mit Hilfe der ELSTER-Formulare können sowohl Steuervoranmeldungen als auch komplette Steuererklärungen über das Internet abgewickelt werden. Zielgruppen sind nahezu alle Steuerzahler, also Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre, Unternehmen, Arbeitgeber und damit auch Selbständige und Freiberufler.

Bereits seit Juni 2005 müssen fast sämtliche Unternehmer und Arbeitgeber, die ihre Steuern in Deutschland entrichten, einen Großteil ihrer Steuersachen elektronisch einreichen. Dazu zählen Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldungen sowie die Lohnbescheinigungen. Seit 2009 muss ebenfalls die Kapitalertragsteuer elektronisch angemeldet werden. Des Weiteren ist nun auch eine Sicherheitsauthentifizierung des Steuerzahlers für die Daten der Lohnsteuerbescheinigungen vorgeschrieben.

Zudem können via ELSTER auch komplette Erkärungen wie etwa die Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Der Steuerzahler spart sich somit den Druck der Formulare bzw. deren Abholung beim Finanzamt. Die Erklärungen können entweder in der Software bearbeitet, als so genannte komprimierte Steuererklärung ausgedruckt, unterschrieben und per Post an das zuständige Amt übermittelt werden; oder aber mithilfe eines elektronischen Zertifikats, das der Steuerzahler auf Wunsch kostenlos erhält, gleich online an das Amt übersandt werden. Eine Besonderheit liegt darin, dass man die Erklärungen in ELSTER auch ohne dieses wichtige Zertifikat übermitteln kann. Die Abgabe hat dann jedoch keine Relevanz, weil die „digitale Unterschrift“, also Authentifizierung, fehlt und das zuständige Finanzamt so nicht auf die übersandten Daten zugreifen kann.

Wer sich für die elektronische Übermittlung entscheidet, wird bereits vor Übersendung der Daten durch das Programm auf Fehler in der Steuererklärung aufmerksam gemacht. Erst, wenn diese behoben sind, kann der Steuerzahler dann mit der Übermittlung fortfahren. Dies hat den Vorteil, dass der Ausfüllende weit weniger häufig wegen eventueller Fehler vom Finanzamt kontaktiert wird. Zudem wird mit der ELSTER-Übermittlung die Bearbeitungszeit verkürzt: Eine Übernahme handschriftlicher Daten ins System der Finanzämter entfällt und der Steuerbescheid kann schneller an den Steuerzahler ergehen. Zudem müssen dem Finanzamt ab dem Besteuerungszeitraum 2003 zugehörige Belege nur noch auf Verlangen vorgelegt werden, wenn der Steuerzahler seine Erklärung elektronisch übermittelt.

Welches Honorar entspricht welchem Gehalt?

Ein Selbständiger befindet sich auf sehr unsicherem Terrain: Im Regelfall verfügt er über keinerlei finanziellen Schutz im Krankheitsfall, er trägt also das unternehmerische Ausfallrisiko selbst, bekommt weder Urlaubsgeld geschweige denn ein 13. Monatsgehalt und die betriebliche Altersvorsorge noch zahlt jemand für ihn die Hälfte seiner Sozialabgaben.

Der Selbständige muss in der Regel zu 100 Prozent für seine soziale Absicherung aufkommen. Dazu zählen die meist private Krankenversicherung und Altersvorsorge. Außerdem müssen Betriebsausgaben selbst getragen, das Büro bezahlt und eingerichtet werden sowie weitere Material- und Reparaturkosten, Telefon-, Internet- und Reisekosten, sowie nötige Versicherungspolicen komplett vom Selbständigen übernommen werden. Bei Selbständigen betragen diese Betriebsausgaben durchschnittlich in etwa ein Drittel des Umsatzes.

All dies muss im Stundenlohn des Selbständigen enthalten sein, damit er mit einem Angestellten zumindest mithalten kann. Hinzu kommt, dass der zeitliche Aufwand für Buchhaltung, Auftragsabwicklung und Akquise-Tätigkeiten im Stundenlohn, der an Auftraggeber weiter gegeben wird, berücksichtigt werden muss. In Zahlen bedeutet das:

Ein selbständiger Systemanalytiker beispielsweise, der es einem fest angestellten Kollegen mit insgesamt ca. 65.000 Euro Jahreseinkommen nur gleich tun möchte, benötigt einen Stundenlohn von 85 Euro. Ausgegangen wird hierbei von einer Fünf-Tage-Woche, also von 256 Arbeitstagen, von der dann noch 30 Tage Urlaub und 10 weitere Krankheitstage abgezogen werden. Dass für Selbständige Nacht- und Wochenendarbeit Gang und Gäbe sind, die in der Regel nicht bezahlt werden, kommt außerdem hinzu. Für einen IT-ler mit Berufserfahrung, der selbständig tätig ist, werden diese 85 Euro nicht kontinuierlich durchzusetzen sein. Allerdings kann man auf diese Weise verstehen, dass ein Selbständiger die Höhe seines Honorars sehr sorgfältig überdenken sollte. Wert ist die eigene Arbeit allemal mehr als nur Niedrigstlöhne von 20 oder 25 Euro die Stunde. Mit derartigen Sätzen landet man allenfalls im Bereich von 1000 Euro Einkommen pro Monat. Die Angebote von Unternehmen einerseits und Forderungen der Selbständigen andererseits treffen sich bei einem Stundensatz von etwa 70 Euro im IT-Bereich. Für einen Universitätsabsolventen unterschiedlicher Fachbereiche, der als Selbständiger das Äquivalent zu einem Einstiegsgehalt von 36.000 erzielen möchte, muss bereits einen Umsatz von gut 45.000 Euro erwirtschaften und einen Stundensatz von 36 Euro zzgl. MwSt. verlangen.