Der Business-Plan – nur für Fördergelder wichtig?

Das A und O einer jeden Existenzgründung ist der Business-Plan. Dabei spielt es keine Rolle, ob man einen bereits bestehenden Betrieb übernimmt oder einen neuen ins Leben ruft.

Viele künftige Unternehmer sehen den Business-Plan als lästige Pflicht, wenn es darum geht, unterschiedliche Fördergelder oder Bankkredite zu beantragen. Klar, dazu ist er unerlässlich. Denn der Geldgeber will sich ein Bild davon machen, ob das Unternehmen voraussichtlich tragfähig sein wird.

Darüber gibt der sorgfältig aufgestellte Business-Plan Auskunft. Zunächst geht es um die Geschäftsidee als solche. Was macht sie einzigartig gegenüber bereits vorhandenen Betrieben der Branche? Gibt es überhaupt nennenswerte Konkurrenz? Warum ist der künftige Unternehmer gerade für diese Arbeit befähigt?

Ein weiterer Punkt ist der Kapitalbedarf. Welche Anfangsinvestitionen sind zu erwarten? Wie hoch werden die laufenden Kosten sein? Wo will man sich die Mittel beschaffen?

Und schließlich die Gewinnerwartung. Die realistisch einzuschätzen, dürfte der schwierigste Punkt bei der Erstellung des Business-Plans sein. Man sollte unbedingt eher bescheidene Ziele setzen. Denn sonst besteht die Gefahr, dass die begutachtenden Fachleute sofort misstrauisch werden. Und genau das ist nicht erwünscht.

Es ist ganz wichtig, dass sich jeder Existenzgründer mit diesen grundlegenden Fragen intensiv auseinandersetzt. Gewiss, das diese vielleicht lästige Arbeit lässt sich nicht zwischen Tür und Angel erledigen. Aber nur so ist gewährleistet, dass man einen realistischen Überblick über die künftige Situation bekommt.

Aus diesem Grund ist ganz dringend von den vorgefertigten Business-Plänen abzuraten, die man für wenig Geld im Internet erstehen kann. Denn auch Unternehmen derselben Branche sind längst nicht alle gleich – die dahinter stehenden Personen schon gar nicht.

Selbstständig, freiberuflich oder gewerblich tätig – was ist der Unterschied?

Prinzipiell lässt sich sagen: Selbstständig sind sie alle – frei nach dem Kalauer, dass sie selbst und ständig arbeiten. Dennoch gibt es selbstverständlich wesentliche Unterschiede. Aber diese Einordnung scheint auch das Finanzamt aufzugreifen, das für alle abhängig Beschäftigten die Anlage N für Nicht-Selbstständige vorsieht.

Zugleich widerspricht sich die Finanzbehörde jedoch, indem sie die Gewerbetreibenden von den Selbstständigen abgrenzt, wobei sie die Freiberufler zur zweiten Rubrik zählt.

Freiberufler profitieren von zahlreichen Vergünstigungen. Und letztlich nur aus diesem Grund ist es wichtig zu entscheiden, wer sich nun Freiberufler nennen darf und wer nicht.

Diese Berufsgruppe hat es bereits bei der Aufnahme der Tätigkeit leichter als andere: Ein Formular beim Finanzamt genügt. Außerdem ist sie von der Gewerbesteuer befreit und darf unabhängig von der Einkommenshöhe die vereinfachte Buchführung anwenden – was eine Menge an Kosten einspart.

Wer ein Gewerbe betreibt, hat meist mit der Herstellung oder dem Vertrieb von Waren zu tun – Freiberufler dagegen sind Dienstleister auf einer höheren Ebene. Der Paragraf 18 des Einkommensteuergesetzes listet genau auf, welche Berufe dazu gehören. Dagegen beschreibt das  Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften von Angehörigen Freier Berufe, welche Qualifikationen Freiberufler mitbringen müssen.

Sie haben eine qualitativ hochstehende Ausbildung abgeschlossen, vielfach ein Hochschulstudium, und/ oder sind schöpferisch tätig. Ihre berufliche Tätigkeit dient dem Auftraggeber und der Allgemeinheit gleichermaßen. Das trifft in besonderem Maß auf die Heilberufe zu, ebenso auf rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Tätigkeiten, auf naturwissenschaftliche und technische Berufe sowie auf solche Aufgaben, die im  weitesten Sinne im Kulturbereich anzusiedeln sind.

Kredit für Selbstständige – ohne Hausbank möglich

Spätestens seit Basel II zieren sich die Banken ganz erheblich, Kredite an Selbstständige zu vergeben. Zu groß scheint das Ausfallrisiko zu sein. Daher gilt es, nach Alternativen zu suchen; denn schließlich kommt kein Betrieb ohne Fremdkapital aus. Das Zauberwort heißt: Kredit von privat. Dabei handelt es sich um eine durchaus seriöse Angelegenheit. Immerhin haben viele Anleger das Vertrauen in die Banken verloren und suchen selber nach interessanten Investitionsmöglichkeiten.

Beide Parteien bringt smava zusammen. Dabei handelt es sich um keine Bank, sondern lediglich um einen Vermittler – mit allerhöchsten Sicherheitsansprüchen übrigens. Ein Unternehmer (selbstverständlich darf es auch ein Konsument sein) stellt seinen Kreditwunsch online. Er nennt die Summe, die Laufzeit, die Zinsen, die er zu zahlen bereit ist, und natürlich den Verwendungszweck. Den künftigen Kreditnehmer prüft smava auf Herz und Nieren. Ausschließlich Personen mit untadeliger Bonität haben die Chance auf einen Kredit. Dafür sind keine Sicherheitsleistungen notwendig.

Jetzt kommen die möglichen Investoren ins Spiel. Jeder bei smava registrierte Anleger kann die eingestellten Kreditwünsche einsehen. Er hat demnach die Wahl, ein Projekt ganz nach seinem Geschmack zu fördern. Und er entscheidet, wie hoch der Betrag sein soll, mit dem er sich daran beteiligt.

Sobald smava genügend Anleger gefunden hat, erhält der Kreditwillige die Nachricht – und wenig später das Geld, und zwar von der Bank für Investments und Wertpapiere (biw AG) in Willich. Auf diese Weise profitieren beide Seiten: die Investoren durch ansehnliche Renditen bei höchster Sicherheit; die Unternehmer von akzeptablen Zinsen und dem zügig ausgezahlten Geldbetrag.

Online-Steuererklärung für Selbständige

Ihre Steuererklärung können Selbständige mittlerweile komplett online erstellen. Hierbei arbeitet der Steuerzahler in einem gängigen Internet-Browser wie etwa Firefox, Internetexplorer oder Safari. Die Vorteile dieses virtuellen Arbeitsplatzes im Browser liegen darin, dass weder eine Software auf dem Rechner installiert werden muss noch ein bestimmtes Betriebssystem benötigt wird. Somit können gerade Mac- und Linux-User diese Option ohne weiteres nutzen, zumal sie vom Elsterformular des Bundes noch keinen Gebrauch machen können. Zudem sind keine Updates notwendig, da die im Browser zugänglichen Programme immerzu aktualisiert werden.

Die Daten der Steuererklärung kann der Selbständige zunächst kostenlos und ohne Anmeldung anonym eingeben. Will der Interessent seine Erklärung an das Finanzamt übermitteln, so ergänzt er in einem nächsten Schritt seine persönlichen Daten. Durch den Erwerb eines so genannten Tickets können beispielsweise bei Steuerfuchs die Abgabefunktionen frei geschaltet werden. Das Erstellen der Erklärung ist bei Anbietern wie Steuerfuchs oder Konz also kostenlos, die Übermittlung der Daten an das Amt kostet allerdings zwischen etwa 10 und 15 Euro.

Wer seine Einkommensteuererklärung digital signiert, gibt dem Finanzamt die Möglichkeit, sofort mit der Bearbeitung zu beginnen. Den Anbietern werden zudem eine hohe Datensicherheit und Verschlüsselungsrate gemäß dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz versprochen. Auf Wunsch kann der Selbständige auch den Rat diverser Steuerexperten anfordern oder sich mit anderen Usern in einem Forum austauschen.

Steuersachen, die der Selbständige abgeschlossen hat, kann er entweder lokal auf seinem Rechner oder auch online speichern. Des Weiteren können mehrere User auf eine Steuererklärung zugreifen, also z.B. der Ehepartner.

Steuerersparnisse können Selbständige in vielen Punkten erzielen. Beispielsweise hilft der Existenzgründerstatus vor allem in punkto Abschreibungen, die Gewerbesteuer kann durch das Leasing von Maschinen und Kraftfahrzeugen gemindert werden. Weitere Ersparnisse lassen sich durch eine geschickte Aufstellung der Betriebskosten erreichen, wie z.B. durch einen umfassenden Reisekostennachweis, oder auch in punkto Umsatzsteuer durch eventuelle Spendenbescheinigungen, genaue Angaben zum Skontoabzug in Rechnungen und ggf. durch Differenzbesteuerung. Wichtig ist, das Selbständige ihrer Einkommensteuererklärung die Anlage EÜR beifügen, insofern sie ihren Gewinn mittels der Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln.

Private Altersvorsorge für Selbständige Welche Möglichkeiten es gibt und welche genutzt werden

In Sachen privater Altersvorsorge gibt es für Selbständige und Freiberufler zahlreiche Möglichkeiten. Das bedeutet allerdings auch, dass das Angebot und die Informationsflut sehr hoch sind. Wer als Selbständiger bestimmten Berufsgruppen angehört, also z.B. Handwerksmeister, selbständiger Lehrer oder Erzieher ist, muss sich gesetzlich pflichtversichern. Darüber hinaus sind Angehörige der freien Berufe wie Ärzte, Apotheker oder Architekten dazu verpflichtet, ihre Altersvorsorge in einem berufsständischen Versorgungswerk zu betreiben. Für Pflichtversicherte ist in der Regel eine private Zusatzvorsorge vonnöten; wer nicht gesetzlich versichert sein muss, ist in jedem Fall auf die private Altersvorsorge angewiesen und sollte damit nicht zu lange warten. Je früher man sich nach sorgfältigen Überlegungen für die passende Anlageform entscheidet oder auch für eine Kombination aus mehreren, desto größer kann auch der Profit bzw. die Renditechance sein.

Einer Emnid-Umfrage zufolge greifen Unternehmer und Freiberufler zu über 70 Prozent zur Altersvorsorgeoption Eigenheim. Des Weiteren liegen Kapitallebensversicherungen und auch private Rentenversicherungen mit 60 Prozent hoch im Kurs. Etwa 50 Prozent der Befragten gaben an, ihr Kapital in Investmentfonds zu investieren, fast genauso viele investieren in Mietimmobilien. Ebenso ist für Selbständige die gesetzliche Rentenversicherung nach wie vor wichtig. 50 Prozent der Befragten räumten ihr einen hohen Stellenwert ein, zumal sich auch nicht Pflichtversicherte freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung absichern lassen können.

Mit der Rürup- oder auch Basis-Rente als kapitalgedeckte und private Rentenversicherung

können Selbständige von einer staatlichen Förderung ihrer Altersvorsorge profitieren. Allerdings entscheiden sich laut Emnid lediglich 10 Prozent der Selbständigen und Freiberufler für die Rürup-Rente. Selbständige in Kapitalgesellschaften können zudem eine betriebliche Altersvorsorge betreiben. Wie die Vorsorge durchgeführt wird, liegt beim Arbeitgeber selbst und kann im Rahmen einer Direktversicherung oder Direktzusage, der Pensionskasse oder des Pensionsfonds sowie im Rahmen einer Unterstützungskasse erfolgen. Steuerfrei sind die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, wenn die Rente nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird. Die private Altersvorsorge sollte für Selbständige flexibel zu besparen sein wie etwa die staatlich unterstützte Rürup-Rente, da deren Einkommen schnell beträchtlich schwanken kann. Liegen die Jahresumsätze deutlich über dem Erwartbaren, so kann der Unternehmer seine Altersvorsorge durch Einmalzahlungen aufstocken.

Wann ein Steuerberater Sinn macht

Als Selbständiger fällt nicht nur die Einkommensteuererklärung an. Hinzu kommen die Umsatzsteuererklärung, regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen und ggf. die Lohnsteueranmeldungen für Mitarbeiter und vor allem der Jahresabschluss. Fest steht jedoch, dass alle notwendigen Steuererklärungen und ggf. Buchhaltung, Bilanzierung und Lohnbuchhaltung in der Regel bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt liegen müssen; Fristverlängerungen sind allerdings möglich. Die Pflicht, einen Steuerberater mit seinen Steuersachen zu beauftragen, gibt es nicht, egal, wie hoch das Einkommen des Unternehmers ist und welche Rechtsform oder Größe sein Betrieb hat. Dennoch kann ein Steuerberater unter mehreren Gesichtspunkten Sinn machen.

Wer als Selbständiger eine gute Steuersoftware mit Schnittstelle zum ELSTER-System des Bundes hat und über kein weiteres Einkommen verfügt sowie nicht auf weitere Steuervorteile spekuliert, kann auch ohne Steuerberater auskommen. Allerdings muss sich der Selbständige dann eingehend mit steuerlichen Neuerungen auseinander setzen und sich in aktuelle Entwicklungen in punkto Steuerrecht einlesen. Wer aber über komplexere Einnahmen wie z.B. über Kapitalerträge oder noch eine Nebentätigkeit verfügt und dessen Ausgaben breiter gefächert sind, der sollte, vor allem dann, wenn er wenig Zeit übrig hat, einen Steuerberater in Anspruch nehmen. Auch, wer sich das Durchschauen der geltenden Steuergesetzgebung nicht oder nicht mehr zutraut und darüber hinaus noch sehr wenig Zeit und Lust hat, die Erklärungen selbst zu erstellen, sollte einen Steuerberater hinzuziehen. Vor allem aber kann ein Steuerberater bereits im Vorhinein umfassend beraten und auf mögliche Steuervorteile und Abschreibungen im Rahmen einer fundierten Steuerplanung hinweisen. Diese verlässlichen Steuertipps und deren fachkundige und rechtlich sichere Geltendmachung kann meist nur ein Steuerberater leisten.

Natürlich verlangt der Steuerberater ein ordentliches Honorar. In der Regel kann der Selbständige aber den Berater durch die von diesem ermöglichten Steuerersparnisse und auch durch die hinzu gewonnene Arbeitszeit ohne weiteres finanzieren. Ein Steuerberater empfiehlt sich besonders für aufwändige und vielschichtige Jahresabschlüsse. Grundlage einer gelungenen Steuererklärung ist jedoch, ob mit Steuerberater oder ohne, eine sorgfältige Buchhaltung, bei der alle relevanten Dokumente, Belege und Rechnungen sorgfältig und übersichtlich aufbewahrt werden.

ELSTER Elektronische Steuererklärung für Selbständige

Bund und Länder haben vor einigen Jahren die elektronische Steuererklärung eingeführt. Deren eingängiges Kürzel ist ELSTER und die passende Software kostenlos erhältlich. Mit Hilfe der ELSTER-Formulare können sowohl Steuervoranmeldungen als auch komplette Steuererklärungen über das Internet abgewickelt werden. Zielgruppen sind nahezu alle Steuerzahler, also Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre, Unternehmen, Arbeitgeber und damit auch Selbständige und Freiberufler.

Bereits seit Juni 2005 müssen fast sämtliche Unternehmer und Arbeitgeber, die ihre Steuern in Deutschland entrichten, einen Großteil ihrer Steuersachen elektronisch einreichen. Dazu zählen Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldungen sowie die Lohnbescheinigungen. Seit 2009 muss ebenfalls die Kapitalertragsteuer elektronisch angemeldet werden. Des Weiteren ist nun auch eine Sicherheitsauthentifizierung des Steuerzahlers für die Daten der Lohnsteuerbescheinigungen vorgeschrieben.

Zudem können via ELSTER auch komplette Erkärungen wie etwa die Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Der Steuerzahler spart sich somit den Druck der Formulare bzw. deren Abholung beim Finanzamt. Die Erklärungen können entweder in der Software bearbeitet, als so genannte komprimierte Steuererklärung ausgedruckt, unterschrieben und per Post an das zuständige Amt übermittelt werden; oder aber mithilfe eines elektronischen Zertifikats, das der Steuerzahler auf Wunsch kostenlos erhält, gleich online an das Amt übersandt werden. Eine Besonderheit liegt darin, dass man die Erklärungen in ELSTER auch ohne dieses wichtige Zertifikat übermitteln kann. Die Abgabe hat dann jedoch keine Relevanz, weil die „digitale Unterschrift“, also Authentifizierung, fehlt und das zuständige Finanzamt so nicht auf die übersandten Daten zugreifen kann.

Wer sich für die elektronische Übermittlung entscheidet, wird bereits vor Übersendung der Daten durch das Programm auf Fehler in der Steuererklärung aufmerksam gemacht. Erst, wenn diese behoben sind, kann der Steuerzahler dann mit der Übermittlung fortfahren. Dies hat den Vorteil, dass der Ausfüllende weit weniger häufig wegen eventueller Fehler vom Finanzamt kontaktiert wird. Zudem wird mit der ELSTER-Übermittlung die Bearbeitungszeit verkürzt: Eine Übernahme handschriftlicher Daten ins System der Finanzämter entfällt und der Steuerbescheid kann schneller an den Steuerzahler ergehen. Zudem müssen dem Finanzamt ab dem Besteuerungszeitraum 2003 zugehörige Belege nur noch auf Verlangen vorgelegt werden, wenn der Steuerzahler seine Erklärung elektronisch übermittelt.

Welches Honorar entspricht welchem Gehalt?

Ein Selbständiger befindet sich auf sehr unsicherem Terrain: Im Regelfall verfügt er über keinerlei finanziellen Schutz im Krankheitsfall, er trägt also das unternehmerische Ausfallrisiko selbst, bekommt weder Urlaubsgeld geschweige denn ein 13. Monatsgehalt und die betriebliche Altersvorsorge noch zahlt jemand für ihn die Hälfte seiner Sozialabgaben.

Der Selbständige muss in der Regel zu 100 Prozent für seine soziale Absicherung aufkommen. Dazu zählen die meist private Krankenversicherung und Altersvorsorge. Außerdem müssen Betriebsausgaben selbst getragen, das Büro bezahlt und eingerichtet werden sowie weitere Material- und Reparaturkosten, Telefon-, Internet- und Reisekosten, sowie nötige Versicherungspolicen komplett vom Selbständigen übernommen werden. Bei Selbständigen betragen diese Betriebsausgaben durchschnittlich in etwa ein Drittel des Umsatzes.

All dies muss im Stundenlohn des Selbständigen enthalten sein, damit er mit einem Angestellten zumindest mithalten kann. Hinzu kommt, dass der zeitliche Aufwand für Buchhaltung, Auftragsabwicklung und Akquise-Tätigkeiten im Stundenlohn, der an Auftraggeber weiter gegeben wird, berücksichtigt werden muss. In Zahlen bedeutet das:

Ein selbständiger Systemanalytiker beispielsweise, der es einem fest angestellten Kollegen mit insgesamt ca. 65.000 Euro Jahreseinkommen nur gleich tun möchte, benötigt einen Stundenlohn von 85 Euro. Ausgegangen wird hierbei von einer Fünf-Tage-Woche, also von 256 Arbeitstagen, von der dann noch 30 Tage Urlaub und 10 weitere Krankheitstage abgezogen werden. Dass für Selbständige Nacht- und Wochenendarbeit Gang und Gäbe sind, die in der Regel nicht bezahlt werden, kommt außerdem hinzu. Für einen IT-ler mit Berufserfahrung, der selbständig tätig ist, werden diese 85 Euro nicht kontinuierlich durchzusetzen sein. Allerdings kann man auf diese Weise verstehen, dass ein Selbständiger die Höhe seines Honorars sehr sorgfältig überdenken sollte. Wert ist die eigene Arbeit allemal mehr als nur Niedrigstlöhne von 20 oder 25 Euro die Stunde. Mit derartigen Sätzen landet man allenfalls im Bereich von 1000 Euro Einkommen pro Monat. Die Angebote von Unternehmen einerseits und Forderungen der Selbständigen andererseits treffen sich bei einem Stundensatz von etwa 70 Euro im IT-Bereich. Für einen Universitätsabsolventen unterschiedlicher Fachbereiche, der als Selbständiger das Äquivalent zu einem Einstiegsgehalt von 36.000 erzielen möchte, muss bereits einen Umsatz von gut 45.000 Euro erwirtschaften und einen Stundensatz von 36 Euro zzgl. MwSt. verlangen.

Berufsständische Versorgung für Freiberufler

Selbständige in den kammerfähigen freien Berufen müssen in der Regel für ihre Altersversorgung eine Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk eingehen. Freiberufler sind zum Beispiel Ärzte, Apotheker, Tierärzte oder Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater sowie Architekten. Deutschlandweit gibt es rund 720.000 Freiberufler, die in knapp 90 verschiedenen Versorgungswerken abgesichert sind.

Die Versorgungswerke sind landesrechtliche Einrichtungen und im Allgemeinen so genannte rechtlich selbständige Anstalten des öffentlichen Rechts. Genauso wie die gesetzliche Rentenversicherung zählt die berufsständische Versorgung zur ersten Säule des deutschen Altersvorsorgesystems. Die Werke ermöglichen ihren Angehörigen Möglichkeiten zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge sowie zur Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit.

Die berufsständischen Versorgungswerke haben einen allgemein sehr guten Ruf, denn die Renten ihrer Mitglieder liegen durchschnittlich bei nahezu 2000 Euro. Allerdings ist der Unterschied zwischen den Rentenbezügen eines Ost- und Westdeutschen in ausgewählten Berufen immens hoch und Rentner in der ehemaligen DDR sind unter Umständen sehr viel schlechter gestellt. Das liegt daran, dass jeder Freiberufler durch die Monatsbeiträge sein eigenes Kapital für das Rentenalter anhäuft und Bürger aus den neuen Bundesländern seit der Wende erst eine sehr viel kürzere Zeit zum Ansparen ihres Rentenkapitals hatten. In naher Zukunft dürften die Renten der bisher so komfortablen berufsständischen Versorgungswerke jedoch generell geringer ausfallen.

Jedes Versorgungswerk nimmt lediglich die Freiberufler jener Berufsgruppen auf, denen es eine so genannte einheitliche Versorgungsbiografie bieten kann. Das bedeutet, dass der jeweilige Freiberufler ab dem Zeitpunkt, zu dem er seinen Beruf erstmals ausübt, durchgehend von dem Versorgungswerk begleitet werden können muss. Das Ergebnis ist eine Gemeinschaft versicherter Freiberufler, die eine sehr ähnliche Risikostruktur aufweist. Somit können auch die Leistungen des Werkes auf die Bedürfnisse der Versicherten ausgerichtet werden. Diese Leistungen hängen natürlich von den Beiträgen ab, die der Versicherte zu zahlen bereit ist. Das entstehende Kapital wird dabei entweder im Anwartschaftsdeckungsverfahren oder im sehr gebräuchlichen offenen Deckungsplanverfahren angelegt. Bei letzterem Verfahren werden neben den aktuellen Beständen auch zukünftige Beiträge und Rentenansprüche in die Berechnung der Beiträge einbezogen.

PKW Anschaffung Leasinggesellschaft, Hausbank oder Autobank?

Wer sich einen PKW zulegen möchte, das nötige Geld allerdings nicht bar zur Hand hat, ist auf eine Finanzierung des Kraftfahrzeugs angewiesen. Doch welche Form der Finanzierung ist die günstigere, Leasing oder die Finanzierung von der Auto- bzw. Hausbank?

Bevor ein Autokäufer mit dem Anbieter in Verhandlungen tritt, sollte er sich bei diversen Kreditinstituten über deren Konditionen für gängige Ratenkredite in der benötigten Höhe informieren. Wer das Geld dann, ermöglicht durch einen Kredit von der Hausbank, bar beim Autohändler auf den Tisch legen kann, kann nun als Barzahler meist von einem beträchtlichen Preisnachlass profitieren. Diese Ersparnis kann dazu benutzt werden, den aufgenommenen Kredit abzubezahlen. Verfügt der zukünftige Autobesitzer immerhin über einen Teil des Kaufpreises in bar, so sollte er diese Summe bei den Preisverhandlungen erwähnen. Denn je niedriger der Finanzierungsanteil, desto höher die Kostenersparnis.

Der Verbraucher sollte sich im Regelfall eher für einen Kredit bei seiner Hausbank als bei einer Autobank entscheiden. Letztere setzen meist eine Anzahlung von 20 oder 30 Prozent voraus und bestehen auf einer Schlussrate. Zudem behalten Autobanken den Fahrzeugbrief über die Dauer der Finanzierung ein. Im Endeffekt kann der Autokäufer mit einem Kredit von der Hausbank und damit der Möglichkeit, gegenüber dem Autohändler als Barzahler aufzutreten, nicht selten mehrere tausend Euro unter dem Strich einsparen.

Leasing ist aufgrund steuerlicher Vorteile lediglich für Selbständige und Geschäftsleute interessant, nicht aber für Privatpersonen. Beim Barkauf des Autos wird die Liquidität sofort geschwächt, das Auto kann allerdings nur über die Abschreibung über mehrere Jahre steuerlich berücksichtigt werden. Im Gegensatz dazu können die Leasingraten als Nutzungsgebühren für das Fahrzeug, das Eigentum der Leasinggesellschaft ist, sofort und komplett bei der Steuer geltend gemacht werden. Die monatlichen Zahlungen beim Leasing sind relativ gering, dafür ist der Wagen nach Ende der Laufzeit jedoch im Gegensatz zur Finanzierung per Kredit in der Regel noch nicht abbezahlt und schon gar kein Eigentum des Leasenden. Ein besonderes Augenmerk muss daher auf die Rückgabemodalitäten nach Ablauf der Leasingdauer gelegt werden, und darauf, zu welchem Preis der Leasende die Möglichkeit hat, das Auto an die Leasinggesellschaft zurückzugeben oder es zu kaufen. Ob sich Leasing wirklich auszahlt oder ob man eher auf die Hausbank zurückgreift, muss sehr sorgfältig abgewogen werden.