Die erste Ausstattung – mehr als nur Mobiliar

Ein Unternehmen zu gründen ist auch heute noch der Wunsch vieler
Ein Unternehmen zu gründen ist auch heute noch der Wunsch vieler
Ein Unternehmen zu gründen ist auch heute noch der Wunsch vieler

Ein Unternehmen zu gründen ist auch heute noch der Wunsch vieler Menschen und ein Inbegriff Selbständigkeit im wahrsten Sinne des Wortes. Mit einer zündenden Idee sowie einer guten Strategie und ausreichend Durchhaltevermögen kann dieses Unterfangen auch den gewünschten Erfolg bringen. Damit das gelingt, ist es wichtig, dass ein möglichst guter Grundstein gelegt und Start ermöglicht wird. Das beginnt bereits mit den ersten Vorbereitungen und Anschaffungen, mitunter noch vor der eigentlichen Gründung.

 

Ohne Planung geht nichts
Eine gute Ideen sowie der Wille und die Fähigkeiten diese umzusetzen, sind zwar die wichtigste Basis, jedoch nicht Alles. Ein eigenes Unternehmen bringt nicht nur eine gewisse Freiheit mit sich, sondern vor allem auch viel Verantwortung und ein gewisses Risiko.

Zwar werden Unternehmensgründungen gerne gefördert und es gibt eine Vielzahl finanzieller und informeller Unterstützungen; ein gewisses Gründungskapital, ob selbst oder fremdfinanziert ist in der Regel unvermeidbar.

Gerade wer nicht auf einen Arbeitsplatz daheim oder ein ausgestattetes Büro zurückgreifen kann oder möchte, wird um Anschaffung wie eine entsprechende Geschäftsausstattung nicht herumkommen. Daher sollte man sich auch vorher bei Fachhändlern wie Kaiserkraft umsehen und beraten lassen, was gebraucht wird und Sinn macht. Auch hier kann sich ein guter Businessplan auszahlen, indem alle nötigen und geplanten Anschaffungen möglichst detailliert vermerkt sind. Gerade die ersten Monate zählen zu den schwersten und sind mitunter verlustreich und sollten daher möglichst wenige Überraschungen bereithalten.
Pflichten, Aufgaben und Pläne

Der Standort und die Lage sind essenzielle Entscheidungen, insbesondere, wenn man Kunden empfangen oder vielleicht sogar eine eigene Geschäftsniederlassung gründen möchte. Dabei geht es um mehr als die Erreichbarkeit und das Vorhandensein von Kunden und eventuell Mitarbeitern. Jeder Arbeitsplatz hat klare rechtliche Vorgaben zu erfüllen, die je nach Tätigkeit aber variieren können.

Grundsätzliche Vorgaben und Richtlinien sind:

  • Eine Arbeitsfläche von mindestens 1,28qm (an jeder Stelle 1600mm breit und 800mm tief) – Hier kann es mitunter Ausnahmen geben
  • Eine Arbeitshöhe (Nicht zwangsläufig die Tischhöhe) von maximal 750mm
  • Wenn die Arbeitshöhe variiert muss auch der Arbeitsbereich (teilweise) verstellbar sein
  • Ein zugewiesener Arbeitsplatz muss 1,5qm freie Bewegungsfläche bieten (Breite und Tiefe dürfen 1m nicht unterschreiten) und müssen Raum für regelmäßige Haltungswechsel bieten
  • Der freie „Beinraum“ muss mindestens 600mm breit und 650mm hoch sein

 

Dazu können, abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter, beispielsweise auch noch Auflagen zu sanitären Einrichtungen gehören. Dazu gehören beispielsweise getrennte Toiletten oder Umkleiden für Männer und Frauen, beziehungsweise „ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen“. Beim Bedarf spezieller Arbeitskleidung sind außerdem Umkleideräume zur Verfügung zu stellen.

Außerdem müssen Betriebe ab 10 Mitarbeitern einen Pausenraum zur Verfügung stellen – eine Ausnahme bilden hier Büro- und Arbeitsräume die gleichwertige Erholung ermöglichen.

 

Speziell handwerkliche Betriebe haben häufig besondere und zusätzliche Auflagen zu erfüllen. Dazu kann auch eine Meisterpflicht gehören, also die Regelung, dass der Betrieb nur mit entsprechendem Meisterabschluss geführt werden darf. Dazu ist es aber nicht zwingen erforderlich selbst über einen solchen zu verfügen, es besteht auch die Möglichkeit einen Mitarbeiter mit erfolgreich absolvierter Meisterprüfung einzustellen um diese Verantwortung zu übernehmen.

Abgabetermin Einkommensteuererklärung zum 31.05

Bald ist es wieder soweit, am 31.05 müssen alle die ihre Einkommensteuererklärung selbst (ohne Steuerberater) machen, ihre Erklärung abgegeben haben!

Diese Frist gilt leider auch für Selbständige und Freiberufler, die bei Ihrer Steuererklärung keine Unterstützung durch einen Steuerberater in Anspruch nehmen.

Für Steuerpflichtige, die die Steuererklärung von einem Steuerberatererstellen lassen, gewähren die Finanzämter Fristverlängerung bis zum 31. Dezember.

Es besteht die Möglichkeit einen formlosen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. Von dieser Möglichkeit sollte allerdings nur in Ausnahmefällen gebrauch gemacht werden.
Nichts zu unternehmen und die Frist verstreichen zu lassen führt dazu dass Ihr Einkommen vom Finanzamt geschätzt wird und die Steuern festgelegt werden.

Der Antrag auf Fristverlängerung kann per Brief, Fax, E-Mail oder Telefon eingehen, es empfiehlt sich jedoch die Schriftform.

Musterschreiben formloser Antrag auf Fristverlängerung gefunden bei Stern.de:

Zum Download

Neue Optionen fuer Nebengewerbe und verheiratete

Wie bereits hier angekündigt sind nun zwei neuen Optionen verfügbar.

Nebengewerbe

Die Einstellung für Nebengewerbe bietet Ihnen die Möglichkeit das Brutto Einkommen aus Ihrer Hauptbeschäftigung in die Einkommensberechnung einfließen zu lassen.

Für verheiratete

Für verheiratete bietet der Einkommensrechner nun die Möglichkeit das Einkommen des Ehepartners anzugeben.

Weitere Funktionen die in nächsten Zeit geplant sind

  • > Exportieren / Speichern des Ergebnisses im Excel Format
  • > Rückwirkende Berechnung mit den entsprechenden Steuersätzen und Freibeträgen von 2009,2010, 2011
  • > Aktualisierung der Steuersätze und Freibeträge für 2012
  • > Detaillierte Ermittlung des Einkommens aus Nichtselbständiger Arbeit (Im Fall von Nebengewerbe und beim Einkommen des Ehepartners)
  • > Layout-Verbesserungen einige optische Unschönheiten insbesondere an der Breite der Zellen
  • > Die Ladezeit des Rechners verbessern.
  • > uvm.

Optionen in Planung..

Nebengewerbe

Es wird in Kürze die Möglichkeit bestehen die Einnahmen aus dem Hauptberuf bzw. das zu versteuernde Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit anzugeben, das wird dann bei der Berechnung der Einkommensteuer sowie der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags berücksichtigt.

Netto Felder kennzeichnen

Aktuell müssen alle Beträge, bis auf Versicherungen, netto eingegeben werden. In Zukunft wird es so sein das hinter jedem Feld brutto oder netto stehen wird. Oder man wird eine Option setzen können, ob die Angaben brutto oder netto gemacht werden. Bei Bruttoangaben wird der Nettobetrag automatisch berechnet.

Geschwindigkeit des Einkommensrechners

Die Ladezeiten des Einkommensrechners sind nicht optimal, wird demnächst etwas optimiert werden.

uvm..

Haben Sie weitere Vorschläge?

 

Der Einkommensrechner unterstützt jetzt Kinderfreibetrag und Betreuungskosten

Da es mehrfach angefragt wurde, haben wir die Option zur Angabe der Anzahl der Kinder hinzugefügt. Es wird während der Berechnung dann automatisch geprüft was günstiger ist, das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag. Sollte am Ende bei der Berechnung nichts von Kindergeld oder Kinderfreibetrag stehen bedeutet dass, das in Ihrem Fall das Kindergeld die günstigere Variante war (das Kindergeld nicht dem Einkommen hinzuzurechnen).

Wenn Sie mehr als 0 Kinder wählen, öffnet sich noch eine weitere bis dahin verborgene Option, Betreuungskosten für Kinder. Diese Können in der Regel nur für Kinder unter 14 Jahren geltend gemacht werden, es können 75% der Kosten geltend gemacht werden, der Höchstbetrag der anrechnbaren Kosten liegt bei 4000 € pro Kind pro Jahr. Da der Steuerabzug bei entsprechend angefallenen Betreuungskosten schnell recht hoch sein kann und damit das Ergebnis beeinflusst, haben Sie die Möglichkeit Betreuungskosten für Kinder anzugeben.