Die erste Ausstattung – mehr als nur Mobiliar

Ein Unternehmen zu gründen ist auch heute noch der Wunsch vieler
Ein Unternehmen zu gründen ist auch heute noch der Wunsch vieler
Ein Unternehmen zu gründen ist auch heute noch der Wunsch vieler

Ein Unternehmen zu gründen ist auch heute noch der Wunsch vieler Menschen und ein Inbegriff Selbständigkeit im wahrsten Sinne des Wortes. Mit einer zündenden Idee sowie einer guten Strategie und ausreichend Durchhaltevermögen kann dieses Unterfangen auch den gewünschten Erfolg bringen. Damit das gelingt, ist es wichtig, dass ein möglichst guter Grundstein gelegt und Start ermöglicht wird. Das beginnt bereits mit den ersten Vorbereitungen und Anschaffungen, mitunter noch vor der eigentlichen Gründung.

 

Ohne Planung geht nichts
Eine gute Ideen sowie der Wille und die Fähigkeiten diese umzusetzen, sind zwar die wichtigste Basis, jedoch nicht Alles. Ein eigenes Unternehmen bringt nicht nur eine gewisse Freiheit mit sich, sondern vor allem auch viel Verantwortung und ein gewisses Risiko.

Zwar werden Unternehmensgründungen gerne gefördert und es gibt eine Vielzahl finanzieller und informeller Unterstützungen; ein gewisses Gründungskapital, ob selbst oder fremdfinanziert ist in der Regel unvermeidbar.

Gerade wer nicht auf einen Arbeitsplatz daheim oder ein ausgestattetes Büro zurückgreifen kann oder möchte, wird um Anschaffung wie eine entsprechende Geschäftsausstattung nicht herumkommen. Daher sollte man sich auch vorher bei Fachhändlern wie Kaiserkraft umsehen und beraten lassen, was gebraucht wird und Sinn macht. Auch hier kann sich ein guter Businessplan auszahlen, indem alle nötigen und geplanten Anschaffungen möglichst detailliert vermerkt sind. Gerade die ersten Monate zählen zu den schwersten und sind mitunter verlustreich und sollten daher möglichst wenige Überraschungen bereithalten.
Pflichten, Aufgaben und Pläne

Der Standort und die Lage sind essenzielle Entscheidungen, insbesondere, wenn man Kunden empfangen oder vielleicht sogar eine eigene Geschäftsniederlassung gründen möchte. Dabei geht es um mehr als die Erreichbarkeit und das Vorhandensein von Kunden und eventuell Mitarbeitern. Jeder Arbeitsplatz hat klare rechtliche Vorgaben zu erfüllen, die je nach Tätigkeit aber variieren können.

Grundsätzliche Vorgaben und Richtlinien sind:

  • Eine Arbeitsfläche von mindestens 1,28qm (an jeder Stelle 1600mm breit und 800mm tief) – Hier kann es mitunter Ausnahmen geben
  • Eine Arbeitshöhe (Nicht zwangsläufig die Tischhöhe) von maximal 750mm
  • Wenn die Arbeitshöhe variiert muss auch der Arbeitsbereich (teilweise) verstellbar sein
  • Ein zugewiesener Arbeitsplatz muss 1,5qm freie Bewegungsfläche bieten (Breite und Tiefe dürfen 1m nicht unterschreiten) und müssen Raum für regelmäßige Haltungswechsel bieten
  • Der freie „Beinraum“ muss mindestens 600mm breit und 650mm hoch sein

 

Dazu können, abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter, beispielsweise auch noch Auflagen zu sanitären Einrichtungen gehören. Dazu gehören beispielsweise getrennte Toiletten oder Umkleiden für Männer und Frauen, beziehungsweise „ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen“. Beim Bedarf spezieller Arbeitskleidung sind außerdem Umkleideräume zur Verfügung zu stellen.

Außerdem müssen Betriebe ab 10 Mitarbeitern einen Pausenraum zur Verfügung stellen – eine Ausnahme bilden hier Büro- und Arbeitsräume die gleichwertige Erholung ermöglichen.

 

Speziell handwerkliche Betriebe haben häufig besondere und zusätzliche Auflagen zu erfüllen. Dazu kann auch eine Meisterpflicht gehören, also die Regelung, dass der Betrieb nur mit entsprechendem Meisterabschluss geführt werden darf. Dazu ist es aber nicht zwingen erforderlich selbst über einen solchen zu verfügen, es besteht auch die Möglichkeit einen Mitarbeiter mit erfolgreich absolvierter Meisterprüfung einzustellen um diese Verantwortung zu übernehmen.

Kautionsversicherung vergleichen und abschließen

Vertragsverpflichtungen müssen mittlerweile immer häufiger durch Garantieleistungen Dritter abgesichert sein. Wer also beispielsweise keinen geeigneten Bürgen findet oder seine Banklinien nicht weiter belasten möchte, dem entgeht unter Umständen ein lukrativer Großauftrag, weil dafür meist eine Sicherheit verlangt wird. Mit einer Kautionsversicherung kann hier Abhilfe geschaffen und gleichzeitig die Liquidität des Unternehmens aufrechterhalten werden.

Im Rahmen einer Kautionsversicherung übernimmt der Versicherer die selbstschuldnerische Bürgschaft des Versicherungsnehmers und stellt diesem dafür einen Versicherungsschein aus. Beide schließen also einen regulären Versicherungsvertrag ab. Die Partei, die die Bürgschaft vom Versicherten benötigt, erhält diese nun vom Versicherungsunternehmen in Form eines Bürgschaftsvertrags. Für den Gläubiger ist die Garantieleistung genauso sicher wie eine Bürgschaft. Die Leistung der Versicherer umfasst häufig einen weltweiten Schutz und wird im In- wie im Ausland als Bürgschaft anerkannt.

Voraussetzung ist selbstverständlich die Bewilligung der Kautionsversicherung durch die Assekuranz nach eingehender Prüfung.

Inventarversicherung vergleichen und abschließen

Eine Inventarversicherung ist ein Muss für jeden Selbständigen, der über voll ausgestattete Geschäftsräume verfügt. Denn sollte es zu einem Diebstahl kommen, ist schnell ein horrend hoher Schaden entstanden. Die Inventarversicherung ist das Pendant zur Hausratversicherung von Privatpersonen.

Versichert sind alle Einrichtungsgegenstände und sonstigen beweglichen Gegenstände in den Geschäftsräumen, das heißt solche, die nicht fest mit dem Gebäude in Verbindung stehen. Hierzu gehören also auch Maschinen, Kommunikations- und Informationstechnik, Waren und Vorräte.

Die Inventarversicherung deckt im Wesentlichen Schäden durch Feuer, Explosion und Blitzschlag ab, sowie solche durch Leitungswasser, Hagel oder Sturm. Des Weiteren sind Einbruchdiebstahl und ggf. weitere Gefahren Teil der Police. Auch wenn es sich bei der Inventarversicherung oft um standardisierte Policen handelt, sollte der Versicherungsnehmer besonders auf eine ausreichend hohe Deckungssumme und das Leistungsspektrum der jeweiligen Inventarversicherung achten.

Glasversicherung vergleichen und abschließen

Eine Glasversicherung kann von Privatpersonen oder von Gewerbetreibenden abgeschlossen werden. Für Privatleute gibt es häufig im Rahmen der Hausratpolice die Zusatzoption einer Glasversicherung. Eine Gewerbe-Glasversicherung muss der Geschäftsmann jedoch separat und speziell für seine Geschäftsräume abschließen. Sie bietet sich vor allem für Gewerbetreibende an, die in aufwändigen Neubauten mit hohem Glasanteil in der Fassade arbeiten, oder aber über große Schaufenster und eine auf Ausstellungsvitrinen basierte Innenausstattung verfügen.

Neben Verglasungen des Außenbereichs sind demzufolge auch Vitrinen, Spiegel und Theken im Rahmen der Glasversicherung gegen Glasbruch geschützt. Häufig sind bereits Scheiben aus Kunststoffarten mitversichert. Ist der Versicherungsfall eingetreten, trägt die Glasversicherung oftmals auch Kosten für Kräne und Gerüste, die zur Reparatur vonnöten sind. Auch werden durch den Glasbruch beschädigte Anstriche oder Schriftzüge erneuert sowie zu Schaden gekommene Waren oder Dekorationsartikel ersetzt.

Die Glasversicherung greift meist ausschließlich dann, wenn das Glas zu Bruch gegangen ist. Andere Beschädigungen wie etwa Kratzer werden nicht abgedeckt.

Gewässerschadenshaftpflicht vergleichen und abschließen

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist vorgesehen für jene Hauseigentümer, die mit Öl heizen und einen eigenen Öltank auf ihrem Grundstück besitzen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Privat- oder Geschäftsmann handelt.

Im Versicherungsschutz inbegriffen sind alle mittel- und unmittelbaren Schäden durch austretende gewässerschädliche Stoffe am Grundwasser oder an umliegenden Gewässern. Besonders wichtig ist eine Gewässerschadenhaftpflicht für Öltankbesitzer, deren Tank sich unterirdisch befindet, da auch ein kleines unbemerktes Leck bereits stattliche Kosten verursachen kann.

Eine Gewässerschadenhaftpflicht ist allerdings dann überflüssig, wenn Gewässerschäden bereits teil der Privathaftpflicht des Versicherungsnehmers sind. Meist gibt es im Rahmen der Gewässerschadenhaftpflicht keinen oder nur einen geringen Selbstbehalt. Der Versicherungsnehmer sollte jedoch darauf achten, dass neben den Kosten für Schadenminderungsversuche und Eigenschäden auch außergerichtlich entstehende Kosten für Gutachter abgedeckt sind. Wichtig ist zudem eine ausreichend hohe Deckungssumme.

Elektronikversicherung vergleichen und abschließen

Als betriebliche Versicherung ist die Elektronikversicherung eine wichtige ergänzende Police. Sie gilt für potenziell sämtliche elektronische Geräte des versicherten Betriebs. Im Rahmen der Allgefahrendeckung sind prinzipiell alle nichtvorsätzlichen und unvorhersehbaren Schadensarten im Versicherungsschutz inbegriffen. Darunter fallen Schäden durch Überschwemmungen genauso wie solche durch Material- und Konstruktionsfehler sowie durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Überspannung oder durch Abhandenkommen wie im Falle eines Diebstahls.

Es empfiehlt sich, die Deckungssumme der Elektronikversicherung aus der Geschäfts- bzw. Inventarversicherung heraus zu rechnen, um eine Doppelversicherung zu vermeiden. Die Elektronikversicherung sollte individuell auf die Bedürfnisse des zu versichernden Betriebs angepasst werden. Auf diese Weise werden horrende Prämien einerseits aber auch große Versicherungslücken andererseits vermieden.

Generell können Geräte und Anlagen aus den Bereichen der Kommunikations- und Informationstechnik versichert werden und darüber hinaus Medizintechnik oder sonstige wichtige elektronische Geräte. Die Versicherungsleistung besteht aus Wiederbeschaffung, bzw. -instandsetzung oder aus monetärem Ersatz des Zeitwerts der zu Schaden gekommenen Geräte. Zu berücksichtigen ist hier allerdings der zuvor vereinbarte Selbstbehalt.