Abgabetermin Einkommensteuererklärung zum 31.05

Bald ist es wieder soweit, am 31.05 müssen alle die ihre Einkommensteuererklärung selbst (ohne Steuerberater) machen, ihre Erklärung abgegeben haben!

Diese Frist gilt leider auch für Selbständige und Freiberufler, die bei Ihrer Steuererklärung keine Unterstützung durch einen Steuerberater in Anspruch nehmen.

Für Steuerpflichtige, die die Steuererklärung von einem Steuerberatererstellen lassen, gewähren die Finanzämter Fristverlängerung bis zum 31. Dezember.

Es besteht die Möglichkeit einen formlosen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. Von dieser Möglichkeit sollte allerdings nur in Ausnahmefällen gebrauch gemacht werden.
Nichts zu unternehmen und die Frist verstreichen zu lassen führt dazu dass Ihr Einkommen vom Finanzamt geschätzt wird und die Steuern festgelegt werden.

Der Antrag auf Fristverlängerung kann per Brief, Fax, E-Mail oder Telefon eingehen, es empfiehlt sich jedoch die Schriftform.

Musterschreiben formloser Antrag auf Fristverlängerung gefunden bei Stern.de:

Zum Download

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