Tatsächlich ist die KSK für viele Freiberufler mit künstlerischen Berufen überlebenswichtig, weil sie die Hälfte ihrer Beiträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung übernimmt. Das funktioniert auf Dauer aber nur, wenn genug Geld in den Topf …und weitere »
KSK
Die Künstlersozialkasse versichert Publizisten und Künstler
Über die Künstlersozialkasse, kurz KSK, können Künstler und Publizisten Teil haben am Schutz des gesetzlichen deutschen Sozialversicherungssystems. Seit 1983 besteht die KSK und behandelt ihre Schützlinge in etwa wie Arbeitnehmer. Künstler und Publizisten müssen demnach nicht wie andere Selbständige ihre kompletten Sozialabgaben selbst tragen, sondern lediglich 50 Prozent. Die andere Hälfte der Beiträge wird durch die KSK aufgestockt. Dies geschieht zum einen durch einen Zuschuss des Bundes, zum anderen durch die so genannte Künstlersozialabgabe, die Unternehmen entrichten müssen, wenn sie die Leistung von Künstlern oder Publizisten in Anspruch nehmen. Wie hoch die zu entrichtenden Beiträge tatsächlich sind, richtet sich nach dem zu erwartenden Einkommen des Versicherten.
Die KSK selbst ist keine Versicherung. Sie bietet lediglich einen besonderen Zugang zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Krankenkasse kann dabei vom Versicherten selbst ausgewählt werden. Wer eine private Krankenversicherung vorzieht, hat die Möglichkeit, von der KSK einen Beitragszuschuss zu erhalten. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass die KSK nichts mit der gesetzlichen Unfallversicherung zu tun hat. Um diese muss sich der Versicherte selbst kümmern.
Wer über die KSK versichert werden kann, ist im Künstlersozialversicherungsgesetz, kurz KSVG festgehalten. Um versichert werden zu können, muss eine publizistische oder künstlerische Tätigkeit dauerhaft und mit dem Ziel des wirtschaftlichen Gewinns ausgeübt werden. Sie muss also selbstständig und erwerbsmäßig sein und darf nicht nur vorübergehend ausgeübt werden. Tätigkeitsschwerpunkt muss Deutschland sein.
Wer als Künstler oder Publizist auch Arbeitgeber von mehr als einem Arbeitnehmer ist, kann in der Regel nicht in die KSK. Gleiches gilt für jene Interessierte, die bestimmte Verdienstgrenzen im Jahr nicht überschreiten können. Eine Ausnahmeregelung gilt hier allerdings für Berufseinsteiger. Diese sind in den ersten drei Jahren unabhängig von ihrem Einkommen in der Regel versicherungsberechtigt.
Das früheste Versicherungsdatum ist übrigens das Datum der Antragstellung, selbst, wenn die Tätigkeit als Künstler oder Publizist schon länger ausgeübt wird. Wird der Antrag vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt, ist das früheste Datum des Versicherungsbeginns der Tag, an dem die Tätigkeit aufgenommen wird.
Private Krankenversicherung vergleichen und abschließen
Das deutsche Krankenversicherungssystem teilt sich in gesetzliche Krankenkassen, die GKV, und in private Anbieter. Die Produkte der privaten Krankenversicherer werden als „private Krankenversicherung“, kurz PKV, bezeichnet.
Rund 90 Prozent der Deutschen sind in der GKV versichert, etwa 10 Prozent besitzen eine Krankenvollversicherung bei einer PKV. Neben dem vollen Schutz vor krankheitsbedingten Kosten gibt es im Rahmen der privaten Krankenversicherung auch Teil- und Zusatzversicherungen.
Für jeden Deutschen ist eine Krankenversicherung seit dem 1. Juli 2007 vorgeschrieben, nicht für alle besteht jedoch eine Versicherungspflicht in der GKV. Dies gilt vor allem für Selbständige und Freiberufler. Journalisten und Künstler können sich allerdings über die Künstlersozialkasse, kurz KSK, versichern. Während die Beiträge der GKV im Jahr 2011 bei 15,5 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens liegen, sind die Prämien in der PKV weitgehend unabhängig von den Einkünften. Entscheidend sind Alter, Geschlecht, Berufsgruppe, Einkommen, der Gesundheitszustand bei Abschluss der Police sowie der gewünschte Leistungskatalog. Da die Leistungen und Prämien der PKV sich eklatant unterscheiden, sollten Interessierte einen umfassenden Vergleich diverser Anbieter vornehmen.