Grüne wollen Notfonds für freie Hebammen etablieren – Herbe Kritik an … – Dresdner Neueste Nachrichten

Neben der Haftpflichtversicherung müssen die Hebammen, wie alle Freiberufler, Kranken- und Rentenversicherung selbst zahlen. Mit ihrem Antrag „Ambulante Geburtshilfe und Hebammmenversorgung in Sachsen sicherstellen“, der nach der Sommerpause …und weitere »

Gewerbliche PKW Versicherungvergleichen und abschließen

Wer Halter eines Kraftfahrzeuges ist, hat die Wahl zwischen unterschiedlichsten Versicherungsarten, Anbietern und Tarifen. Unter den Kfz-Versicherungen ist eine Haftpflichtpolice gesetzlich vorgeschrieben − unabhängig davon, ob es sich um ein Auto, ein motorisiertes Zweirad oder ein Wohnmobil handelt. Die Haftpflicht deckt dabei Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Dritten entstanden sind und nachweislich schuldhaft – aber nicht vorsätzlich – zu Lasten des Versicherungsnehmers gehen. Für die Kostenübernahme von Schäden am eigenen Fahrzeug treten dann Voll- oder Teilkaskoversicherung auf den Plan, deren Abschluss sich gerade für teurere Fahrzeuge in Kombination empfiehlt. Auch ein Schutzbrief für Fahrten ins Ausland und ein separater Kfz-Rechtsschutz können unter Umständen sinnvoll sein.

Das klassische Versicherungsjahr entspricht häufig noch dem Kalenderjahr, so dass der 30. November ein zentrales Datum für Versicherungsnehmer ist, die ihre Kfz-Versicherungen wechseln möchten. Bis zu diesem Datum muss die Kündigung beim bisherigen Versicherer eingegangen sein, ansonsten verlängern sich die entsprechenden Policen automatisch um ein Jahr. .

Betriebshaftpflicht vergleichen und abschließen

Für Unternehmer, Gewerbetreibende, Handwerker und freiberuflich Tätige ist eine Betriebshaftpflichtversicherung, kurz BHV, unumgänglich. Sie schützt den Versicherungsnehmer und dessen Mitarbeiter vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wobei der beanstandete Schaden durch die betriebliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers schuldhaft hervorgerufen worden sein muss. Der Versicherer prüft, ob und inwieweit erhobene Ersatzansprüche gerechtfertigt sind, und wehrt unberechtigte Forderungen ab − zur Not auch gerichtlich. Bei einem Gerichtsstreit führt dann der Versicherer den Prozess und trägt auch die daraus resultierenden Kosten. Deshalb spricht man bei Haftpflichtversicherungen auch von einem passiven Rechtsschutz.

Die Betriebshaftpflicht deckt allerdings keine Schadenersatzansprüche ab, die wegen unerfüllter Vertragsleistungen entstehen. Freiberufler oder Subunternehmer müssen verstärkt auf einen adäquaten Versicherungsschutz achten, da sie nicht wie reguläre Betriebsangehörige unter den Schutz der Betriebshaftpflicht des jeweiligen Auftraggebers fallen.