Was steckt wirklich drin?Frage 27: Wie plane ich meine Rente Teil 2 – FOCUS Online

Besonders für Mütter, Freiberufler, Selbstständige und ältere Beamte können sich freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung rechnen. Häufig bringt das … Das ergibt über 20 Jahre monatlich vor Steuern 400 Euro, bis das Vermögen aufgezehrt ist. Will …

Gesetzliche Rentenversicherung: Mit freiwilligen Beiträgen mehr Rente sichern – Stiftung Warentest

… Fall mit eigenen Beiträgen füllen, um ihren Rentenanspruch nicht zu verschenken. Ältere Beamte, sowie nicht pflichtversicherte Selbstständige und Freiberufler können im Ruhestand noch einen Einmalbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.

Altersvorsorge für Selbständige: Stiftung Warentest prüft Rentenmodelle – finanzen.de

Bei der Altersvorsorge haben Selbständige und Freiberufler nicht selten die Wahl zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und eigenen Vorsorgeleistungen. … Neben den Steuern werden auch unterschiedlich hohe Sozialabgaben im Alter notwendig.

Urteil zur Rentenversicherung Freiberufler zahlen beim Jobwechsel drauf – FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung

Urteil zur Rentenversicherung Freiberufler zahlen beim Jobwechsel drauf. 28.08.2013 · Ärzten, Anwälten und Apothekern wird der Wechsel von der gesetzlichen Rentenversicherung in die berufsständische Versorgung erschwert. Zusätzlich drohen …

Urteil zur Rentenversicherung: Freiberufler zahlen beim Jobwechsel drauf – FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung

Auch die betroffenen Freiberufler werden zur Kasse gebeten. Wenn sie ihren Arbeitgeber wechseln, müssen sie in jedem Fall ihre Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Weitere Artikel. Für Ärzte, Apotheker, Anwälte, Architekten: …und weitere »

Private Altersvorsorge für Selbständige Welche Möglichkeiten es gibt und welche genutzt werden

In Sachen privater Altersvorsorge gibt es für Selbständige und Freiberufler zahlreiche Möglichkeiten. Das bedeutet allerdings auch, dass das Angebot und die Informationsflut sehr hoch sind. Wer als Selbständiger bestimmten Berufsgruppen angehört, also z.B. Handwerksmeister, selbständiger Lehrer oder Erzieher ist, muss sich gesetzlich pflichtversichern. Darüber hinaus sind Angehörige der freien Berufe wie Ärzte, Apotheker oder Architekten dazu verpflichtet, ihre Altersvorsorge in einem berufsständischen Versorgungswerk zu betreiben. Für Pflichtversicherte ist in der Regel eine private Zusatzvorsorge vonnöten; wer nicht gesetzlich versichert sein muss, ist in jedem Fall auf die private Altersvorsorge angewiesen und sollte damit nicht zu lange warten. Je früher man sich nach sorgfältigen Überlegungen für die passende Anlageform entscheidet oder auch für eine Kombination aus mehreren, desto größer kann auch der Profit bzw. die Renditechance sein.

Einer Emnid-Umfrage zufolge greifen Unternehmer und Freiberufler zu über 70 Prozent zur Altersvorsorgeoption Eigenheim. Des Weiteren liegen Kapitallebensversicherungen und auch private Rentenversicherungen mit 60 Prozent hoch im Kurs. Etwa 50 Prozent der Befragten gaben an, ihr Kapital in Investmentfonds zu investieren, fast genauso viele investieren in Mietimmobilien. Ebenso ist für Selbständige die gesetzliche Rentenversicherung nach wie vor wichtig. 50 Prozent der Befragten räumten ihr einen hohen Stellenwert ein, zumal sich auch nicht Pflichtversicherte freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung absichern lassen können.

Mit der Rürup- oder auch Basis-Rente als kapitalgedeckte und private Rentenversicherung

können Selbständige von einer staatlichen Förderung ihrer Altersvorsorge profitieren. Allerdings entscheiden sich laut Emnid lediglich 10 Prozent der Selbständigen und Freiberufler für die Rürup-Rente. Selbständige in Kapitalgesellschaften können zudem eine betriebliche Altersvorsorge betreiben. Wie die Vorsorge durchgeführt wird, liegt beim Arbeitgeber selbst und kann im Rahmen einer Direktversicherung oder Direktzusage, der Pensionskasse oder des Pensionsfonds sowie im Rahmen einer Unterstützungskasse erfolgen. Steuerfrei sind die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, wenn die Rente nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird. Die private Altersvorsorge sollte für Selbständige flexibel zu besparen sein wie etwa die staatlich unterstützte Rürup-Rente, da deren Einkommen schnell beträchtlich schwanken kann. Liegen die Jahresumsätze deutlich über dem Erwartbaren, so kann der Unternehmer seine Altersvorsorge durch Einmalzahlungen aufstocken.

Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung

Geläufig ist die Annahme, dass Angestellte rentenversicherungspflichtig sind und Selbstständige nicht. Die Angehörigen einiger Berufsgruppen sind jedoch auch als Selbständige verpflichtet, in die Rentenversicherung einzuzahlen. Diese Regelung gilt für bestimmte selbständige Erzieher, Pfleger, Lehrer, Hebammen sowie für Künstler und Publizisten. Auch Hausgewerbetreibende sowie Seelotsen, Küstenschiffer und -fischer sind rentenversicherungspflichtig.

Des weiteren müssen sich Selbständige mit lediglich einem Auftraggeber gesetzlich rentenversichern sowie Handwerker mit einem Eintrag in der Handwerksrolle. Wenn diese allerdings 216 Pflichtbeiträge geleistet, also bereits 18 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, können sich die Handwerker entscheiden, ob sie weiterhin in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben.

Wer gesetzlich versichert werden muss, ist dazu verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit bei der Rentenversicherung Bund zu melden. Generell haben auch nicht versicherungspflichtige Selbständige die Möglichkeit, in der Deutschen Rentenversicherung für ihr Alter vorzusorgen. Sie können einen Antrag auf Pflichtversicherung stellen oder freiwillige Beiträge entrichten. Somit stehen prinzipiell allen Selbständigen und Freiberuflern die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung offen. Ihnen ist demzufolge auch die Absicherung für den Fall einer Erwerbsminderung wie auch die Hinterbliebenenvorsorge möglich.

Der Beitrag, den Selbständige entrichten müssen, nennt sich Regelbeitrag und liegt derzeit in den alten Bundesländern bei etwa 500 Euro und in den neuen bei 425 Euro, wobei in den ersten drei Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit nur die Hälfte dieses Regelbeitrags gezahlt werden muss. Auf Antrag ist zudem die Zahlung eines Versicherungsbeitrags möglich, der sich nach dem Einkommen bemisst, wobei diese einkommensabhängige Beitragsbemessung für spezielle Berufsgruppen Pflicht ist. Bei dieser Zahlungsoption muss der Versicherte seinen Einkommensteuerbescheid der Rentenversicherung spätestens acht Wochen nach Erhalt vorlegen.

Beim Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es die Möglichkeit, sich ausführlich beraten zu lassen. Ein Selbständiger sollte dieses Service-Angebot in jedem Fall in Anspruch nehmen, um herauszufinden, inwieweit eine gesetzliche Rentenversicherung sinnvoll oder sogar Pflicht ist.