Urteil zur Rentenversicherung: Freiberufler zahlen beim Jobwechsel drauf – FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung

Auch die betroffenen Freiberufler werden zur Kasse gebeten. Wenn sie ihren Arbeitgeber wechseln, müssen sie in jedem Fall ihre Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Weitere Artikel. Für Ärzte, Apotheker, Anwälte, Architekten: …und weitere »

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