Bundesregierung beschließt Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts – STB Web – Portal für Steuerberater

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zukünftig nur das sog. begünstigte Vermögen verschont werden kann. Begünstigt ist solches Vermögen, das überwiegend seinem Hauptzweck nach einer gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen …und weitere »

Eckwerte des Bundesministeriums der Finanzen zur Neuregelung der … – Internetportal der IHK Heilbronn-Franken

Zum begünstigten Vermögen gehören alle Wirtschaftsgüter eines Unternehmens, die im Erwerbszeitpunkt zu mehr als 50 Prozent (überwiegend) einer land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit (Hauptzweck) dienen. Nicht …

Erbschaftsteuerrecht: Mittelstand kann weiterhin auf Erleichterungen hoffen – Autohaus

Dass das BVerfG die derzeit geltenden Regelungen zur Steuerbefreiung von betrieblichem Vermögen (land- und forstwirtschaftlichem und gewerblichem Betriebsvermögen, sowie auch bei Freiberuflern) beanstanden wird, wurde insbesondere auch nach …