Gesetzgeber kann noch Rückwirkung anordnen – NWZ Guide – Nordwest-Zeitung

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zukünftig nur das sogenannte begünstigte Vermögen verschont werden kann. Begünstigt ist nur noch Vermögen, das überwiegend seinem Hauptzweck nach einer gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen …

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