Bundesregierung beschließt Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts – STB Web – Portal für Steuerberater

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zukünftig nur das sog. begünstigte Vermögen verschont werden kann. Begünstigt ist solches Vermögen, das überwiegend seinem Hauptzweck nach einer gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen …und weitere »

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