Integrationslehrerin: „Da sitzt der Schafhirte neben dem Akademiker“ – Westdeutsche Zeitung

Und die Lehrer selber, offenbar ist die Bezahlung nicht gerade üppig? Prange: Das ist sie nicht. Die VHS zahlt 20 Euro die Stunde, die Vorbereitung ist unbezahlt. Als Freiberufler hat man keine Sozialversicherung, keinen Urlaub. Das fühlt sich nicht …und weitere »

Paukenschlag aus Kassel: Syndicus-Anwälte zahlen in die Deutschen … – Handelsblatt

Auch sie werden in Pharmaunternehmen oder Medizinkonzernen wohl ebenso wenig als „Freiberufler“ tätig, sondern sind „abhängig Beschäftigte“ mit der gleichen Folge, dass die Sozialversicherung an der Abzweigung Versorgungswerk vorbei direkt in die …und weitere »

Welches Honorar entspricht welchem Gehalt?

Ein Selbständiger befindet sich auf sehr unsicherem Terrain: Im Regelfall verfügt er über keinerlei finanziellen Schutz im Krankheitsfall, er trägt also das unternehmerische Ausfallrisiko selbst, bekommt weder Urlaubsgeld geschweige denn ein 13. Monatsgehalt und die betriebliche Altersvorsorge noch zahlt jemand für ihn die Hälfte seiner Sozialabgaben.

Der Selbständige muss in der Regel zu 100 Prozent für seine soziale Absicherung aufkommen. Dazu zählen die meist private Krankenversicherung und Altersvorsorge. Außerdem müssen Betriebsausgaben selbst getragen, das Büro bezahlt und eingerichtet werden sowie weitere Material- und Reparaturkosten, Telefon-, Internet- und Reisekosten, sowie nötige Versicherungspolicen komplett vom Selbständigen übernommen werden. Bei Selbständigen betragen diese Betriebsausgaben durchschnittlich in etwa ein Drittel des Umsatzes.

All dies muss im Stundenlohn des Selbständigen enthalten sein, damit er mit einem Angestellten zumindest mithalten kann. Hinzu kommt, dass der zeitliche Aufwand für Buchhaltung, Auftragsabwicklung und Akquise-Tätigkeiten im Stundenlohn, der an Auftraggeber weiter gegeben wird, berücksichtigt werden muss. In Zahlen bedeutet das:

Ein selbständiger Systemanalytiker beispielsweise, der es einem fest angestellten Kollegen mit insgesamt ca. 65.000 Euro Jahreseinkommen nur gleich tun möchte, benötigt einen Stundenlohn von 85 Euro. Ausgegangen wird hierbei von einer Fünf-Tage-Woche, also von 256 Arbeitstagen, von der dann noch 30 Tage Urlaub und 10 weitere Krankheitstage abgezogen werden. Dass für Selbständige Nacht- und Wochenendarbeit Gang und Gäbe sind, die in der Regel nicht bezahlt werden, kommt außerdem hinzu. Für einen IT-ler mit Berufserfahrung, der selbständig tätig ist, werden diese 85 Euro nicht kontinuierlich durchzusetzen sein. Allerdings kann man auf diese Weise verstehen, dass ein Selbständiger die Höhe seines Honorars sehr sorgfältig überdenken sollte. Wert ist die eigene Arbeit allemal mehr als nur Niedrigstlöhne von 20 oder 25 Euro die Stunde. Mit derartigen Sätzen landet man allenfalls im Bereich von 1000 Euro Einkommen pro Monat. Die Angebote von Unternehmen einerseits und Forderungen der Selbständigen andererseits treffen sich bei einem Stundensatz von etwa 70 Euro im IT-Bereich. Für einen Universitätsabsolventen unterschiedlicher Fachbereiche, der als Selbständiger das Äquivalent zu einem Einstiegsgehalt von 36.000 erzielen möchte, muss bereits einen Umsatz von gut 45.000 Euro erwirtschaften und einen Stundensatz von 36 Euro zzgl. MwSt. verlangen.

Die Künstlersozialkasse versichert Publizisten und Künstler

Über die Künstlersozialkasse, kurz KSK, können Künstler und Publizisten Teil haben am Schutz des gesetzlichen deutschen Sozialversicherungssystems. Seit 1983 besteht die KSK und behandelt ihre Schützlinge in etwa wie Arbeitnehmer. Künstler und Publizisten müssen demnach nicht wie andere Selbständige ihre kompletten Sozialabgaben selbst tragen, sondern lediglich 50 Prozent. Die andere Hälfte der Beiträge wird durch die KSK aufgestockt. Dies geschieht zum einen durch einen Zuschuss des Bundes, zum anderen durch die so genannte Künstlersozialabgabe, die Unternehmen entrichten müssen, wenn sie die Leistung von Künstlern oder Publizisten in Anspruch nehmen. Wie hoch die zu entrichtenden Beiträge tatsächlich sind, richtet sich nach dem zu erwartenden Einkommen des Versicherten.

Die KSK selbst ist keine Versicherung. Sie bietet lediglich einen besonderen Zugang zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Krankenkasse kann dabei vom Versicherten selbst ausgewählt werden. Wer eine private Krankenversicherung vorzieht, hat die Möglichkeit, von der KSK einen Beitragszuschuss zu erhalten. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass die KSK nichts mit der gesetzlichen Unfallversicherung zu tun hat. Um diese muss sich der Versicherte selbst kümmern.

Wer über die KSK versichert werden kann, ist im Künstlersozialversicherungsgesetz, kurz KSVG festgehalten. Um versichert werden zu können, muss eine publizistische oder künstlerische Tätigkeit dauerhaft und mit dem Ziel des wirtschaftlichen Gewinns ausgeübt werden. Sie muss also selbstständig und erwerbsmäßig sein und darf nicht nur vorübergehend ausgeübt werden. Tätigkeitsschwerpunkt muss Deutschland sein.

Wer als Künstler oder Publizist auch Arbeitgeber von mehr als einem Arbeitnehmer ist, kann in der Regel nicht in die KSK. Gleiches gilt für jene Interessierte, die bestimmte Verdienstgrenzen im Jahr nicht überschreiten können. Eine Ausnahmeregelung gilt hier allerdings für Berufseinsteiger. Diese sind in den ersten drei Jahren unabhängig von ihrem Einkommen in der Regel versicherungsberechtigt.

Das früheste Versicherungsdatum ist übrigens das Datum der Antragstellung, selbst, wenn die Tätigkeit als Künstler oder Publizist schon länger ausgeübt wird. Wird der Antrag vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt, ist das früheste Datum des Versicherungsbeginns der Tag, an dem die Tätigkeit aufgenommen wird.