Private Altersvorsorge für Selbständige Welche Möglichkeiten es gibt und welche genutzt werden

In Sachen privater Altersvorsorge gibt es für Selbständige und Freiberufler zahlreiche Möglichkeiten. Das bedeutet allerdings auch, dass das Angebot und die Informationsflut sehr hoch sind. Wer als Selbständiger bestimmten Berufsgruppen angehört, also z.B. Handwerksmeister, selbständiger Lehrer oder Erzieher ist, muss sich gesetzlich pflichtversichern. Darüber hinaus sind Angehörige der freien Berufe wie Ärzte, Apotheker oder Architekten dazu verpflichtet, ihre Altersvorsorge in einem berufsständischen Versorgungswerk zu betreiben. Für Pflichtversicherte ist in der Regel eine private Zusatzvorsorge vonnöten; wer nicht gesetzlich versichert sein muss, ist in jedem Fall auf die private Altersvorsorge angewiesen und sollte damit nicht zu lange warten. Je früher man sich nach sorgfältigen Überlegungen für die passende Anlageform entscheidet oder auch für eine Kombination aus mehreren, desto größer kann auch der Profit bzw. die Renditechance sein.

Einer Emnid-Umfrage zufolge greifen Unternehmer und Freiberufler zu über 70 Prozent zur Altersvorsorgeoption Eigenheim. Des Weiteren liegen Kapitallebensversicherungen und auch private Rentenversicherungen mit 60 Prozent hoch im Kurs. Etwa 50 Prozent der Befragten gaben an, ihr Kapital in Investmentfonds zu investieren, fast genauso viele investieren in Mietimmobilien. Ebenso ist für Selbständige die gesetzliche Rentenversicherung nach wie vor wichtig. 50 Prozent der Befragten räumten ihr einen hohen Stellenwert ein, zumal sich auch nicht Pflichtversicherte freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung absichern lassen können.

Mit der Rürup- oder auch Basis-Rente als kapitalgedeckte und private Rentenversicherung

können Selbständige von einer staatlichen Förderung ihrer Altersvorsorge profitieren. Allerdings entscheiden sich laut Emnid lediglich 10 Prozent der Selbständigen und Freiberufler für die Rürup-Rente. Selbständige in Kapitalgesellschaften können zudem eine betriebliche Altersvorsorge betreiben. Wie die Vorsorge durchgeführt wird, liegt beim Arbeitgeber selbst und kann im Rahmen einer Direktversicherung oder Direktzusage, der Pensionskasse oder des Pensionsfonds sowie im Rahmen einer Unterstützungskasse erfolgen. Steuerfrei sind die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, wenn die Rente nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird. Die private Altersvorsorge sollte für Selbständige flexibel zu besparen sein wie etwa die staatlich unterstützte Rürup-Rente, da deren Einkommen schnell beträchtlich schwanken kann. Liegen die Jahresumsätze deutlich über dem Erwartbaren, so kann der Unternehmer seine Altersvorsorge durch Einmalzahlungen aufstocken.

Die Rürup-Rente staatlich geförderte Vorsorge für Selbständige

Mit der Rentenreform im Jahr 2005 wurde die Rürup-Rente eingeführt, benannt nach dem Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup. Die Rente wird auch Basis-Rente genannt und ist eine private Form der Altersvorsorge, die allerdings staatlich begünstigt wird. Die Rürup-Rente ist vor allem für jene Selbstständige interessant, die hohe steuerliche Abgaben entrichten müssen.

Rürup ähnelt in Bezug auf Leistungen und Steuern in weiten Teilen der gesetzlichen Rentenversicherung. Der grundlegende Unterschied besteht allerdings darin, dass Rürup jenseits des Generationenvertrages eine kapitalgedeckte Rentenversicherung darstellt. Was der Vorsorgende also einzahlt, geht direkt auf sein Konto und fließt nicht in ein Umlageverfahren. Der Versicherte kann sich entscheiden zwischen einer konventionellen oder fondsgebundenen Rentenversicherung.

Während der Ansparphase können die Rürup-Zahlungen von der Steuer abgesetzt werden. Zudem wird in diesem Zeitraum des Sparens auf die Zinsen des Kapitals auch keine Abgeltungssteuer fällig. In Rürup kann in der Regel auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung eingeschlossen werden. Diese ist unter gewissen Bedingungen ebenfalls steuerlich geltend zu machen. Die Rürup-Rente ist außerdem flexibel zu besparen. Der Einzahler ist also nicht an festgezurrte Raten gebunden, sondern kann diese in Zeiten geringen Verdienstes auch klein halten. Eine Ergänzung durch spätere Einmalzahlungen ist ohne weiteres möglich.

Für die Basis-Rente gelten allerdings auch einige Einschränkungen. Bei Rürup besteht zum Beispiel kein Kapitalwahlrecht wie in anderen Formen der privaten Altersvorsorge. Das bedeutet, dass das angesparte Kapital nicht wahlweise auf einen Schlag ausgeschüttet werden kann, sondern die Auszahlung lebenslang erfolgen muss. Zudem kann die Basis-Rente erst frühestens mit dem Beginn des 61. Lebensjahres ausgezahlt werden und unterliegt zudem der nachgelagerten Besteuerung. In der Auszahlphase gelten die steuerlichen Vorteile also nicht mehr. Eine Kündigung ist nicht möglich, der Versicherte kann sich lediglich von den Beitragszahlungen freistellen lassen. Rürup ist nicht übertragbar und verfällt in der Regel bei Tod des Versicherungsnehmers, ob während der Anspar- oder Auszahlphase.

Hier sollten Versicherte sich über eine zusätzliche Hinterbliebenenrente und über die Vereinbarung einer Beitragsrückgewähr informieren. Diese Zusatzoptionen können allerdings Auswirkungen auf die staatliche Förderung haben.