Steuererklärung 2014: So setzen Sie Ihren Steuerberater ab – DIE WELT

Auch für Freiberufler und Selbstständige gilt: Macht ihnen der Steuerberater die Einnahmeüberschussrechnung, nimmt er ihnen die Buchführung ab oder erstellt Bilanzen, dürfen sie die Rechnungen dafür als Betriebsausgaben absetzen. Auch für die …und weitere »

So lassen sich die Kosten für den Steuerprofi absetzen – DIE WELT

Auch für Freiberufler und Selbstständige gilt: Macht ihnen der Steuerberater die Einnahmeüberschussrechnung, nimmt er ihnen die Buchführung ab oder erstellt Bilanzen, dürfen sie die Rechnungen dafür als Betriebsausgaben absetzen. Auch für die …

Was Selbstständige von der Steuer absetzen können – Die Welt – DIE WELT

20.04.15. Freiberufler. Was Selbstständige von der Steuer absetzen können. Freiberufler haben vielfältige Möglichkeiten, ihre Steuerlast durch Betriebsausgaben zu senken – von der angestellten Sekretärin bis zu Fahrten mit dem eigenen Auto. Augen auf …

Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbstständigen – Haufe – News & Fachwissen

Fahrten zu ständig wechselnden Betriebsstätten sind nicht nur mit der Entfernungspauschale, sondern mit den tatsächlichen Kosten als Betriebsausgaben abziehbar. Hintergrund. A, eine freiberufliche Musiklehrerin, erteilte im Streitjahr 2008 an mehreren …

Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Betriebsstätten bei … – Neue Juristische Wochenschrift

Die Klägerin erteilte als freiberuflich tätige Musiklehrerin in mehreren Schulen und Kindergärten Musikunterricht. Sie machte die Fahrtkosten für ihr privates Kfz als Betriebsausgaben geltend und setzte für jeden gefahrenen Kilometer pauschal 0,30 Euro an.und weitere »

Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Betriebsstätten bei … – Haufe – News & Fachwissen

Die Klägerin erteilte als freiberuflich tätige Musiklehrerin in mehreren Schulen und Kindergärten Musikunterricht. Sie machte die Fahrtkosten für ihr privates Kfz als Betriebsausgaben geltend und setzte für jeden gefahrenen Kilometer pauschal 0,30 EUR an.und weitere »

Wenn freie Journalisten auf Recherchereise gehen – journalist online

Fahrt-, Reise- und Verpflegungskosten, die bei Recherchereisen anfallen, können freie Journalisten beim Finanzamt als Betriebsausgaben geltend machen. Freien-Experte Michael Hirschler vom Deutschen Journalisten-Verband erklärt, was konkret zu …

Welches Honorar entspricht welchem Gehalt?

Ein Selbständiger befindet sich auf sehr unsicherem Terrain: Im Regelfall verfügt er über keinerlei finanziellen Schutz im Krankheitsfall, er trägt also das unternehmerische Ausfallrisiko selbst, bekommt weder Urlaubsgeld geschweige denn ein 13. Monatsgehalt und die betriebliche Altersvorsorge noch zahlt jemand für ihn die Hälfte seiner Sozialabgaben.

Der Selbständige muss in der Regel zu 100 Prozent für seine soziale Absicherung aufkommen. Dazu zählen die meist private Krankenversicherung und Altersvorsorge. Außerdem müssen Betriebsausgaben selbst getragen, das Büro bezahlt und eingerichtet werden sowie weitere Material- und Reparaturkosten, Telefon-, Internet- und Reisekosten, sowie nötige Versicherungspolicen komplett vom Selbständigen übernommen werden. Bei Selbständigen betragen diese Betriebsausgaben durchschnittlich in etwa ein Drittel des Umsatzes.

All dies muss im Stundenlohn des Selbständigen enthalten sein, damit er mit einem Angestellten zumindest mithalten kann. Hinzu kommt, dass der zeitliche Aufwand für Buchhaltung, Auftragsabwicklung und Akquise-Tätigkeiten im Stundenlohn, der an Auftraggeber weiter gegeben wird, berücksichtigt werden muss. In Zahlen bedeutet das:

Ein selbständiger Systemanalytiker beispielsweise, der es einem fest angestellten Kollegen mit insgesamt ca. 65.000 Euro Jahreseinkommen nur gleich tun möchte, benötigt einen Stundenlohn von 85 Euro. Ausgegangen wird hierbei von einer Fünf-Tage-Woche, also von 256 Arbeitstagen, von der dann noch 30 Tage Urlaub und 10 weitere Krankheitstage abgezogen werden. Dass für Selbständige Nacht- und Wochenendarbeit Gang und Gäbe sind, die in der Regel nicht bezahlt werden, kommt außerdem hinzu. Für einen IT-ler mit Berufserfahrung, der selbständig tätig ist, werden diese 85 Euro nicht kontinuierlich durchzusetzen sein. Allerdings kann man auf diese Weise verstehen, dass ein Selbständiger die Höhe seines Honorars sehr sorgfältig überdenken sollte. Wert ist die eigene Arbeit allemal mehr als nur Niedrigstlöhne von 20 oder 25 Euro die Stunde. Mit derartigen Sätzen landet man allenfalls im Bereich von 1000 Euro Einkommen pro Monat. Die Angebote von Unternehmen einerseits und Forderungen der Selbständigen andererseits treffen sich bei einem Stundensatz von etwa 70 Euro im IT-Bereich. Für einen Universitätsabsolventen unterschiedlicher Fachbereiche, der als Selbständiger das Äquivalent zu einem Einstiegsgehalt von 36.000 erzielen möchte, muss bereits einen Umsatz von gut 45.000 Euro erwirtschaften und einen Stundensatz von 36 Euro zzgl. MwSt. verlangen.