Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Betriebsstätten bei … – Neue Juristische Wochenschrift

Die Klägerin erteilte als freiberuflich tätige Musiklehrerin in mehreren Schulen und Kindergärten Musikunterricht. Sie machte die Fahrtkosten für ihr privates Kfz als Betriebsausgaben geltend und setzte für jeden gefahrenen Kilometer pauschal 0,30 Euro an.und weitere »

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