Bundesregierung beschließt Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts – STB Web – Portal für Steuerberater

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zukünftig nur das sog. begünstigte Vermögen verschont werden kann. Begünstigt ist solches Vermögen, das überwiegend seinem Hauptzweck nach einer gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen …und weitere »

D-Unternehmen-Steuern-Regierung: Bundesregierung beschließt Reform der … – DIE WELT

Es dient dem Hauptzweck einer gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Regelung als unverhältnismäßig eingestuft, bei der es eine Verschonung gab, wenn das …und weitere »

Reform der Erbschaftsteuer: verfassungsfest, maßvoll und gerecht – DATEV eG (Pressemitteilung)

Die Schenkungsteuer ergänzt die Erbschaftsteuer; sie besteuert die Vermögensübertragung unter Lebenden und soll verhindern, dass die Erbschaftsteuer durch eine Schenkung zu Lebzeiten umgangen wird. Beide Steuern sind im Wesentlichen identisch …und weitere »