Betriebsübergaben vom Senior an die nachfolgende Generation – Compliance-Magazin.de

"Ein weiterer Grund für den Boom ist, dass seit dem Veranlagungszeitraum 2011 verschiedene Berufsgruppen wie Gewerbetreibende und Freiberufler zur elektronischen Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung gesetzlich verpflichtet sind." Verschärfte IT …

Strafbefreiende Selbstanzeige führt bei Beamten unweigerlich zu einem … – anwalt.de

Seit 1997 war sie nebenher freiberuflich tätig, vergaß indes zum Teil die Angabe dieser Einnahmen in ihrer Einkommensteuererklärung. Als das für sie zuständige Finanzamt diesbezüglich Nachfragen stellte, erklärte sie die vergessenen Einnahmen nach …

Strafbefreiende Selbstanzeige führt bei Beamten unweigerlich zu einem … – anwalt24.de (Blog)

Seit 1997 war sie nebenher freiberuflich tätig, vergaß indes zum Teil die Angabe dieser Einnahmen in ihrer Einkommensteuererklärung. Als das für sie zuständige Finanzamt diesbezüglich Nachfragen stellte, erklärte sie die vergessenen Einnahmen nach …

Strafbefreiende Selbstanzeige führt bei Beamten unweigerlich zu einem … – anwalt24.de

Seit 1997 war sie nebenher freiberuflich tätig, vergaß indes zum Teil die Angabe dieser Einnahmen in ihrer Einkommensteuererklärung. Als das für sie zuständige Finanzamt diesbezüglich Nachfragen stellte, erklärte sie die vergessenen Einnahmen nach …

Online-Steuererklärung für Selbständige

Ihre Steuererklärung können Selbständige mittlerweile komplett online erstellen. Hierbei arbeitet der Steuerzahler in einem gängigen Internet-Browser wie etwa Firefox, Internetexplorer oder Safari. Die Vorteile dieses virtuellen Arbeitsplatzes im Browser liegen darin, dass weder eine Software auf dem Rechner installiert werden muss noch ein bestimmtes Betriebssystem benötigt wird. Somit können gerade Mac- und Linux-User diese Option ohne weiteres nutzen, zumal sie vom Elsterformular des Bundes noch keinen Gebrauch machen können. Zudem sind keine Updates notwendig, da die im Browser zugänglichen Programme immerzu aktualisiert werden.

Die Daten der Steuererklärung kann der Selbständige zunächst kostenlos und ohne Anmeldung anonym eingeben. Will der Interessent seine Erklärung an das Finanzamt übermitteln, so ergänzt er in einem nächsten Schritt seine persönlichen Daten. Durch den Erwerb eines so genannten Tickets können beispielsweise bei Steuerfuchs die Abgabefunktionen frei geschaltet werden. Das Erstellen der Erklärung ist bei Anbietern wie Steuerfuchs oder Konz also kostenlos, die Übermittlung der Daten an das Amt kostet allerdings zwischen etwa 10 und 15 Euro.

Wer seine Einkommensteuererklärung digital signiert, gibt dem Finanzamt die Möglichkeit, sofort mit der Bearbeitung zu beginnen. Den Anbietern werden zudem eine hohe Datensicherheit und Verschlüsselungsrate gemäß dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz versprochen. Auf Wunsch kann der Selbständige auch den Rat diverser Steuerexperten anfordern oder sich mit anderen Usern in einem Forum austauschen.

Steuersachen, die der Selbständige abgeschlossen hat, kann er entweder lokal auf seinem Rechner oder auch online speichern. Des Weiteren können mehrere User auf eine Steuererklärung zugreifen, also z.B. der Ehepartner.

Steuerersparnisse können Selbständige in vielen Punkten erzielen. Beispielsweise hilft der Existenzgründerstatus vor allem in punkto Abschreibungen, die Gewerbesteuer kann durch das Leasing von Maschinen und Kraftfahrzeugen gemindert werden. Weitere Ersparnisse lassen sich durch eine geschickte Aufstellung der Betriebskosten erreichen, wie z.B. durch einen umfassenden Reisekostennachweis, oder auch in punkto Umsatzsteuer durch eventuelle Spendenbescheinigungen, genaue Angaben zum Skontoabzug in Rechnungen und ggf. durch Differenzbesteuerung. Wichtig ist, das Selbständige ihrer Einkommensteuererklärung die Anlage EÜR beifügen, insofern sie ihren Gewinn mittels der Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln.

Wann ein Steuerberater Sinn macht

Als Selbständiger fällt nicht nur die Einkommensteuererklärung an. Hinzu kommen die Umsatzsteuererklärung, regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen und ggf. die Lohnsteueranmeldungen für Mitarbeiter und vor allem der Jahresabschluss. Fest steht jedoch, dass alle notwendigen Steuererklärungen und ggf. Buchhaltung, Bilanzierung und Lohnbuchhaltung in der Regel bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt liegen müssen; Fristverlängerungen sind allerdings möglich. Die Pflicht, einen Steuerberater mit seinen Steuersachen zu beauftragen, gibt es nicht, egal, wie hoch das Einkommen des Unternehmers ist und welche Rechtsform oder Größe sein Betrieb hat. Dennoch kann ein Steuerberater unter mehreren Gesichtspunkten Sinn machen.

Wer als Selbständiger eine gute Steuersoftware mit Schnittstelle zum ELSTER-System des Bundes hat und über kein weiteres Einkommen verfügt sowie nicht auf weitere Steuervorteile spekuliert, kann auch ohne Steuerberater auskommen. Allerdings muss sich der Selbständige dann eingehend mit steuerlichen Neuerungen auseinander setzen und sich in aktuelle Entwicklungen in punkto Steuerrecht einlesen. Wer aber über komplexere Einnahmen wie z.B. über Kapitalerträge oder noch eine Nebentätigkeit verfügt und dessen Ausgaben breiter gefächert sind, der sollte, vor allem dann, wenn er wenig Zeit übrig hat, einen Steuerberater in Anspruch nehmen. Auch, wer sich das Durchschauen der geltenden Steuergesetzgebung nicht oder nicht mehr zutraut und darüber hinaus noch sehr wenig Zeit und Lust hat, die Erklärungen selbst zu erstellen, sollte einen Steuerberater hinzuziehen. Vor allem aber kann ein Steuerberater bereits im Vorhinein umfassend beraten und auf mögliche Steuervorteile und Abschreibungen im Rahmen einer fundierten Steuerplanung hinweisen. Diese verlässlichen Steuertipps und deren fachkundige und rechtlich sichere Geltendmachung kann meist nur ein Steuerberater leisten.

Natürlich verlangt der Steuerberater ein ordentliches Honorar. In der Regel kann der Selbständige aber den Berater durch die von diesem ermöglichten Steuerersparnisse und auch durch die hinzu gewonnene Arbeitszeit ohne weiteres finanzieren. Ein Steuerberater empfiehlt sich besonders für aufwändige und vielschichtige Jahresabschlüsse. Grundlage einer gelungenen Steuererklärung ist jedoch, ob mit Steuerberater oder ohne, eine sorgfältige Buchhaltung, bei der alle relevanten Dokumente, Belege und Rechnungen sorgfältig und übersichtlich aufbewahrt werden.

ELSTER Elektronische Steuererklärung für Selbständige

Bund und Länder haben vor einigen Jahren die elektronische Steuererklärung eingeführt. Deren eingängiges Kürzel ist ELSTER und die passende Software kostenlos erhältlich. Mit Hilfe der ELSTER-Formulare können sowohl Steuervoranmeldungen als auch komplette Steuererklärungen über das Internet abgewickelt werden. Zielgruppen sind nahezu alle Steuerzahler, also Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre, Unternehmen, Arbeitgeber und damit auch Selbständige und Freiberufler.

Bereits seit Juni 2005 müssen fast sämtliche Unternehmer und Arbeitgeber, die ihre Steuern in Deutschland entrichten, einen Großteil ihrer Steuersachen elektronisch einreichen. Dazu zählen Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldungen sowie die Lohnbescheinigungen. Seit 2009 muss ebenfalls die Kapitalertragsteuer elektronisch angemeldet werden. Des Weiteren ist nun auch eine Sicherheitsauthentifizierung des Steuerzahlers für die Daten der Lohnsteuerbescheinigungen vorgeschrieben.

Zudem können via ELSTER auch komplette Erkärungen wie etwa die Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Der Steuerzahler spart sich somit den Druck der Formulare bzw. deren Abholung beim Finanzamt. Die Erklärungen können entweder in der Software bearbeitet, als so genannte komprimierte Steuererklärung ausgedruckt, unterschrieben und per Post an das zuständige Amt übermittelt werden; oder aber mithilfe eines elektronischen Zertifikats, das der Steuerzahler auf Wunsch kostenlos erhält, gleich online an das Amt übersandt werden. Eine Besonderheit liegt darin, dass man die Erklärungen in ELSTER auch ohne dieses wichtige Zertifikat übermitteln kann. Die Abgabe hat dann jedoch keine Relevanz, weil die „digitale Unterschrift“, also Authentifizierung, fehlt und das zuständige Finanzamt so nicht auf die übersandten Daten zugreifen kann.

Wer sich für die elektronische Übermittlung entscheidet, wird bereits vor Übersendung der Daten durch das Programm auf Fehler in der Steuererklärung aufmerksam gemacht. Erst, wenn diese behoben sind, kann der Steuerzahler dann mit der Übermittlung fortfahren. Dies hat den Vorteil, dass der Ausfüllende weit weniger häufig wegen eventueller Fehler vom Finanzamt kontaktiert wird. Zudem wird mit der ELSTER-Übermittlung die Bearbeitungszeit verkürzt: Eine Übernahme handschriftlicher Daten ins System der Finanzämter entfällt und der Steuerbescheid kann schneller an den Steuerzahler ergehen. Zudem müssen dem Finanzamt ab dem Besteuerungszeitraum 2003 zugehörige Belege nur noch auf Verlangen vorgelegt werden, wenn der Steuerzahler seine Erklärung elektronisch übermittelt.