Mehr Schutz für Freiberufler – Badische Zeitung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Mietern vor Kündigung gestärkt, die Teile der Wohnung für freiberufliche Arbeit nutzen. In solchen sogenannten Mischmietverhältnissen können Vermieter nur dann ohne Angabe von Gründen kündigen, …und weitere »

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