Rechtschutz für Firmen vergleichen und abschließen

Wer als Unternehmer, Selbständiger oder Freiberufler und gegebenenfalls gleichzeitig als Arbeitgeber tätig ist, muss auf unterschiedlichste rechtliche und sogar gerichtliche Auseinandersetzungen vorbereitet sein. Der Rechtsschutz für Firmen versichert das Risiko hoher Prozess-, Gutachter- und Anwaltskosten. Unabhängig von der Tätigkeitsbranche kann ein Firmenrechtsschutz abgeschlossen werden, sobald der Versicherungsnehmer sein Gewerbe angemeldet hat.

Der Rechtsschutz für Firmen ist sehr umfassend und beinhaltet meist die Gebiete Schadenersatz, Arbeitsrecht, Straf-, Disziplinar- und Standesrechtsschutz sowie den Schutz im Falle des Vorwurfs von Ordnungswidrigkeiten und den Sozialgerichts-Rechtsschutz.

Die Prämie des Firmenrechtsschutzes wird anhand der Jahresbruttolohnsumme berechnet, wenn der Versicherungsnehmer sie einzeln abschließt, und anhand der Mitarbeiterzahl, wenn die Police im Rahmen eines Kombipakets abgeschlossen wird. Die Jahresprämien können steuerlich geltend gemacht und durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts stark verringert werden.

Gewässerschadenshaftpflicht vergleichen und abschließen

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist vorgesehen für jene Hauseigentümer, die mit Öl heizen und einen eigenen Öltank auf ihrem Grundstück besitzen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Privat- oder Geschäftsmann handelt.

Im Versicherungsschutz inbegriffen sind alle mittel- und unmittelbaren Schäden durch austretende gewässerschädliche Stoffe am Grundwasser oder an umliegenden Gewässern. Besonders wichtig ist eine Gewässerschadenhaftpflicht für Öltankbesitzer, deren Tank sich unterirdisch befindet, da auch ein kleines unbemerktes Leck bereits stattliche Kosten verursachen kann.

Eine Gewässerschadenhaftpflicht ist allerdings dann überflüssig, wenn Gewässerschäden bereits teil der Privathaftpflicht des Versicherungsnehmers sind. Meist gibt es im Rahmen der Gewässerschadenhaftpflicht keinen oder nur einen geringen Selbstbehalt. Der Versicherungsnehmer sollte jedoch darauf achten, dass neben den Kosten für Schadenminderungsversuche und Eigenschäden auch außergerichtlich entstehende Kosten für Gutachter abgedeckt sind. Wichtig ist zudem eine ausreichend hohe Deckungssumme.

Elektronikversicherung vergleichen und abschließen

Als betriebliche Versicherung ist die Elektronikversicherung eine wichtige ergänzende Police. Sie gilt für potenziell sämtliche elektronische Geräte des versicherten Betriebs. Im Rahmen der Allgefahrendeckung sind prinzipiell alle nichtvorsätzlichen und unvorhersehbaren Schadensarten im Versicherungsschutz inbegriffen. Darunter fallen Schäden durch Überschwemmungen genauso wie solche durch Material- und Konstruktionsfehler sowie durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Überspannung oder durch Abhandenkommen wie im Falle eines Diebstahls.

Es empfiehlt sich, die Deckungssumme der Elektronikversicherung aus der Geschäfts- bzw. Inventarversicherung heraus zu rechnen, um eine Doppelversicherung zu vermeiden. Die Elektronikversicherung sollte individuell auf die Bedürfnisse des zu versichernden Betriebs angepasst werden. Auf diese Weise werden horrende Prämien einerseits aber auch große Versicherungslücken andererseits vermieden.

Generell können Geräte und Anlagen aus den Bereichen der Kommunikations- und Informationstechnik versichert werden und darüber hinaus Medizintechnik oder sonstige wichtige elektronische Geräte. Die Versicherungsleistung besteht aus Wiederbeschaffung, bzw. -instandsetzung oder aus monetärem Ersatz des Zeitwerts der zu Schaden gekommenen Geräte. Zu berücksichtigen ist hier allerdings der zuvor vereinbarte Selbstbehalt.