Inventarversicherung vergleichen und abschließen

Eine Inventarversicherung ist ein Muss für jeden Selbständigen, der über voll ausgestattete Geschäftsräume verfügt. Denn sollte es zu einem Diebstahl kommen, ist schnell ein horrend hoher Schaden entstanden. Die Inventarversicherung ist das Pendant zur Hausratversicherung von Privatpersonen.

Versichert sind alle Einrichtungsgegenstände und sonstigen beweglichen Gegenstände in den Geschäftsräumen, das heißt solche, die nicht fest mit dem Gebäude in Verbindung stehen. Hierzu gehören also auch Maschinen, Kommunikations- und Informationstechnik, Waren und Vorräte.

Die Inventarversicherung deckt im Wesentlichen Schäden durch Feuer, Explosion und Blitzschlag ab, sowie solche durch Leitungswasser, Hagel oder Sturm. Des Weiteren sind Einbruchdiebstahl und ggf. weitere Gefahren Teil der Police. Auch wenn es sich bei der Inventarversicherung oft um standardisierte Policen handelt, sollte der Versicherungsnehmer besonders auf eine ausreichend hohe Deckungssumme und das Leistungsspektrum der jeweiligen Inventarversicherung achten.

Gewässerschadenshaftpflicht vergleichen und abschließen

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist vorgesehen für jene Hauseigentümer, die mit Öl heizen und einen eigenen Öltank auf ihrem Grundstück besitzen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Privat- oder Geschäftsmann handelt.

Im Versicherungsschutz inbegriffen sind alle mittel- und unmittelbaren Schäden durch austretende gewässerschädliche Stoffe am Grundwasser oder an umliegenden Gewässern. Besonders wichtig ist eine Gewässerschadenhaftpflicht für Öltankbesitzer, deren Tank sich unterirdisch befindet, da auch ein kleines unbemerktes Leck bereits stattliche Kosten verursachen kann.

Eine Gewässerschadenhaftpflicht ist allerdings dann überflüssig, wenn Gewässerschäden bereits teil der Privathaftpflicht des Versicherungsnehmers sind. Meist gibt es im Rahmen der Gewässerschadenhaftpflicht keinen oder nur einen geringen Selbstbehalt. Der Versicherungsnehmer sollte jedoch darauf achten, dass neben den Kosten für Schadenminderungsversuche und Eigenschäden auch außergerichtlich entstehende Kosten für Gutachter abgedeckt sind. Wichtig ist zudem eine ausreichend hohe Deckungssumme.