Der Einkommensrechner unterstützt jetzt Kinderfreibetrag und Betreuungskosten

Da es mehrfach angefragt wurde, haben wir die Option zur Angabe der Anzahl der Kinder hinzugefügt. Es wird während der Berechnung dann automatisch geprüft was günstiger ist, das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag. Sollte am Ende bei der Berechnung nichts von Kindergeld oder Kinderfreibetrag stehen bedeutet dass, das in Ihrem Fall das Kindergeld die günstigere Variante war (das Kindergeld nicht dem Einkommen hinzuzurechnen).

Wenn Sie mehr als 0 Kinder wählen, öffnet sich noch eine weitere bis dahin verborgene Option, Betreuungskosten für Kinder. Diese Können in der Regel nur für Kinder unter 14 Jahren geltend gemacht werden, es können 75% der Kosten geltend gemacht werden, der Höchstbetrag der anrechnbaren Kosten liegt bei 4000 € pro Kind pro Jahr. Da der Steuerabzug bei entsprechend angefallenen Betreuungskosten schnell recht hoch sein kann und damit das Ergebnis beeinflusst, haben Sie die Möglichkeit Betreuungskosten für Kinder anzugeben.

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