Freiberufliche Tätigkeit selbständiger Ärzte trotz Beschäftigung angestellter … – Neue Juristische Wochenschrift

Selbstständige Ärzte üben ihren Beruf grundsätzlich auch dann leitend und eigenverantwortlich aus und werden damit freiberuflich und nicht gewerblich tätig, wenn sie ärztliche Leistungen von angestellten Ärzten erbringen lassen. Voraussetzung ist …und weitere »