Steuerfreie Einnahmen aus der Aufnahme von Pflegepersonen in den eigenen … – Haufe – News & Fachwissen

Das Finanzamt berücksichtigte die Honorarzahlungen als steuerbare Einnahmen und rechnete sie der freiberuflichen Tätigkeit der Klägerin als Erzieherin zu. Die Klägerin war dagegen der Auffassung, die Einnahmen seien als Beihilfe zur Erziehung nach …und weitere »

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