Steuerfreibetrag für Selbständige ausnutzen und Steuern sparen – GeVestor.de

Gewerbesteuer-Freiheit für Freiberufler und nicht gewerblich tätige Selbständige. Freiberufler und nicht gewerblich tätige Selbständige sind von der Gewerbesteuer ausgenommen. Mehr zum Thema: Freiwillige Rentenversicherung für Selbstständige.

Schreibe einen Kommentar