Steuerbegünstigte Teilpraxisveräußerung bei Steuerkanzleien – Haufe.de

Dementsprechend hat der BFH den Fall, dass eine dem Teilbetrieb ähnliche Verselbständigung zu verneinen ist, stets positiv umschrieben (einheitliche, gleichartige freiberufliche Tätigkeit). Und selbst für diesen Fall hat der BFH die Annahme der …und weitere »

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