Steuer-Tipp: Der Handwerker muss nicht im Haus arbeiten – Handelsblatt

„Sofern die Erstattung die tatsächlich entstandenen Kosten nicht übersteigt, gilt die Zahlung nicht als geldwerter Vorteil“, sagt Steuerberater Markus Deutsch. Es werden also weder Steuern noch Sozialabgaben fällig. Die Rechnungen muss der Steuerzahler …und weitere »

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