Soli verfassungswidrig? Jetzt liegt die Begründung auf dem Tisch – DATEV eG (Pressemitteilung)

Durch die Anrechnung anderer Steuern vermindert sich die Einkommensteuer. Damit reduziert sich auch der Solidaritätszuschlag. Den Minderungsmechanismus gibt es bei Arbeitnehmern und Freiberuflern nicht, die nur Einkünfte in Deutschland erzielen.

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