Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit Steuerfreie Zuschläge zum Gehalt – ChannelPartner

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bleiben nur unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialabgabenfrei. Der Sozialversicherungspflicht unterliegen sogar vom Arbeitgeber geschuldete, aber nicht gezahlte Zuschläge. Alexander …

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