Kampf dem Papierberg: Diese Dokumente dürfen Sie jetzt wegschmeißen – FOCUS Online

Unternehmern und Freiberuflern dagegen diktieren Steuer- und Handelsgesetze strikte Aufbewahrungsfristen. Grob zusammengefasst gilt: Buchungsbelege, Jahresabschlüsse oder Einnahmen-Überschussrechnungen müssen zehn Jahre aufbewahrt …

Schreibe einen Kommentar