GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (FQWG) – Neue Juristische Wochenschrift

Davon profitieren Hebammen, die Hausgeburten betreuen, Hebammen, die freiberuflich in Geburtshäusern tätig sind, sowie Beleghebammen, die in der 1:1-Betreuung arbeiten. Gleichzeitig regelt das Gesetz, dass Hebammen ab dem 1.7.2015 einen …und weitere »

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