Gewerbesteuer: Finanzhof stärkt BAG den Rücken – Ärzte Zeitung

Stellen selbstständige Ärzte Kollegen ein, können sie weiterhin als Freiberufler gelten: vorausgesetzt, dass sie maßgeblich die patientenbezogene Tätigkeit des angestellten Fachpersonals beeinflussen, bestätigte der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am …

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