Gesetzgeber kann noch Rückwirkung anordnen – Nordwest-Zeitung

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil vom 17. Dezember 2014 Teile des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts als mit dem Grundgesetz unvereinbar angesehen und den Gesetzgeber zur Änderung aufgefordert. Das Bundeskabinett …

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