Elektronische Einkommensteuererklärung – ChannelPartner – ChannelPartner

Das FA lehnte dies ab; denn nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO sei eine Änderung nur möglich, wenn den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran treffe, dass die vorgebrachten "neuen" Tatsachen, die zu einer niedrigeren Steuer führten, erst nachträglich …

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