Einkünfte aus der sog. erweiterten Honorarverteilung für Ärzte – Haufe.de

Erhält ein Zahnarzt nach Aufgabe seiner freiberuflichen Tätigkeit Bezüge aus der sog. erweiterten Honorarverteilung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, sind diese als nachträgliche Betriebseinnahmen und nicht als sonstige Einkünfte (Leibrente) zu …

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