Bundesrat: Bedenken gegen KSK-Gesetz – Neue Juristische Wochenschrift

Die Künstlersozialabgabe stelle den „Quasi-Arbeitgeberanteil“ zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung der freiberuflichen Künstler und Publizisten dar und fließe über die KSK an die Deutsche Rentenversicherung. Soweit die Deutsche …und weitere »

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