“BERLIN (OTS) – – QUERVERWEIS: BILDMATERIAL WIRD ÜBER OBS …” – Ad-Hoc-News (Pressemitteilung)

Wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS mitteilt, schlossen sich Deutschlands höchste Richter dieser Argumentation an und bestätigten die Kündigung. Wenn eine Immobilie ausschließlich zu Wohnzwecken angemietet sei, dürfe der Eigentümer nicht nach …und weitere »

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