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Die erste Ausstattung – mehr als nur Mobiliar

Ein Unternehmen zu gründen ist auch heute noch der Wunsch vieler Menschen und ein Inbegriff Selbständigkeit im wahrsten Sinne des Wortes. Mit einer zündenden Idee sowie einer guten Strategie und ausreichend Durchhaltevermögen kann dieses Unterfangen auch den gewünschten Erfolg bringen. Damit das gelingt, ist es wichtig, dass ein möglichst guter Grundstein gelegt und Start ermöglicht wird. Das beginnt bereits mit den ersten Vorbereitungen und Anschaffungen, mitunter noch vor der eigentlichen Gründung.
Ohne Planung geht nichts
Eine gute Ideen sowie der Wille und die Fähigkeiten diese umzusetzen, sind zwar die wichtigste Basis, jedoch nicht Alles. Ein eigenes Unternehmen bringt nicht nur eine gewisse Freiheit mit sich, sondern vor allem auch viel Verantwortung und ein gewisses Risiko.
Zwar werden Unternehmensgründungen gerne gefördert und es gibt eine Vielzahl finanzieller und informeller Unterstützungen; ein gewisses Gründungskapital, ob selbst oder fremdfinanziert ist in der Regel unvermeidbar.
Gerade wer nicht auf einen Arbeitsplatz daheim oder ein ausgestattetes Büro zurückgreifen kann oder möchte, wird um Anschaffung wie eine entsprechende Geschäftsausstattung nicht herumkommen. Daher sollte man sich auch vorher bei Fachhändlern wie Kaiserkraft umsehen und beraten lassen, was gebraucht wird und Sinn macht. Auch hier kann sich ein guter Businessplan auszahlen, indem alle nötigen und geplanten Anschaffungen möglichst detailliert vermerkt sind. Gerade die ersten Monate zählen zu den schwersten und sind mitunter verlustreich und sollten daher möglichst wenige Überraschungen bereithalten.
Pflichten, Aufgaben und Pläne
Der Standort und die Lage sind essenzielle Entscheidungen, insbesondere, wenn man Kunden empfangen oder vielleicht sogar eine eigene Geschäftsniederlassung gründen möchte. Dabei geht es um mehr als die Erreichbarkeit und das Vorhandensein von Kunden und eventuell Mitarbeitern. Jeder Arbeitsplatz hat klare rechtliche Vorgaben zu erfüllen, die je nach Tätigkeit aber variieren können.
Grundsätzliche Vorgaben und Richtlinien sind:
- Eine Arbeitsfläche von mindestens 1,28qm (an jeder Stelle 1600mm breit und 800mm tief) – Hier kann es mitunter Ausnahmen geben
- Eine Arbeitshöhe (Nicht zwangsläufig die Tischhöhe) von maximal 750mm
- Wenn die Arbeitshöhe variiert muss auch der Arbeitsbereich (teilweise) verstellbar sein
- Ein zugewiesener Arbeitsplatz muss 1,5qm freie Bewegungsfläche bieten (Breite und Tiefe dürfen 1m nicht unterschreiten) und müssen Raum für regelmäßige Haltungswechsel bieten
- Der freie „Beinraum“ muss mindestens 600mm breit und 650mm hoch sein
Dazu können, abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter, beispielsweise auch noch Auflagen zu sanitären Einrichtungen gehören. Dazu gehören beispielsweise getrennte Toiletten oder Umkleiden für Männer und Frauen, beziehungsweise „ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen“. Beim Bedarf spezieller Arbeitskleidung sind außerdem Umkleideräume zur Verfügung zu stellen.
Außerdem müssen Betriebe ab 10 Mitarbeitern einen Pausenraum zur Verfügung stellen – eine Ausnahme bilden hier Büro- und Arbeitsräume die gleichwertige Erholung ermöglichen.
Speziell handwerkliche Betriebe haben häufig besondere und zusätzliche Auflagen zu erfüllen. Dazu kann auch eine Meisterpflicht gehören, also die Regelung, dass der Betrieb nur mit entsprechendem Meisterabschluss geführt werden darf. Dazu ist es aber nicht zwingen erforderlich selbst über einen solchen zu verfügen, es besteht auch die Möglichkeit einen Mitarbeiter mit erfolgreich absolvierter Meisterprüfung einzustellen um diese Verantwortung zu übernehmen.
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