Aus dem Magazin – impulse

Unternehmer und Freiberufler, die demnächst Maschinen, Büromöbel oder Fahrzeuge anschaffen wollen, dürfen bekanntlich einen Teil der Kosten vorab geltend machen – und zwar als Investitionsabzugsbetrag (IAB). Dabei sind sie ab 2016 erheblich …

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