Unternehmer und Freiberufler, die demnächst Maschinen, Büromöbel oder Fahrzeuge anschaffen wollen, dürfen bekanntlich einen Teil der Kosten vorab geltend machen – und zwar als Investitionsabzugsbetrag (IAB). Dabei sind sie ab 2016 erheblich …
Unternehmer und Freiberufler, die demnächst Maschinen, Büromöbel oder Fahrzeuge anschaffen wollen, dürfen bekanntlich einen Teil der Kosten vorab geltend machen – und zwar als Investitionsabzugsbetrag (IAB). Dabei sind sie ab 2016 erheblich …