Einkommensrechner für Selbständige und Freiberufler

Mit dem kostenlosen Einkommensrechner auf der Startseite können Sie, Ihr Einkommen als Selbständiger bzw. Freiberufler berechnen und dabei sowohl betriebliche als auch private Ausgaben in die Kalkulation einfließen lassen.
Darüber hinaus informieren wir Sie auf unseren Seiten umfassend und über zahlreiche Versicherungen, die für Ihren Betrieb wichtig sind. Was Sie als Selbstständiger außerdem wissen sollten, finden Sie in aktuellen Artikeln von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zielsetzung. Wir möchten, dass Sie für alle Eventualitäten gewappnet sind und wünschen Ihnen viel Freude beim Stöbern auf unserem Portal und viel Erfolg mit Ihrem Betrieb!

Einen Moment bitte, der Rechner lädt noch…
Zeitraum Angaben Info
Nebengewerbe Info
Verheiratet Info
Kinder Info
Kirchensteuer info
Gewerbesteuer info
Gewerbesteuerpflicht:
Hebesatz: %
Umsatz*info
Betriebliche Haftpflichversicherung info info
Betriebliche Rechtsschutzversicherung info info
KFZ Versicherung info info
Betriebskostenversicherung info info
Sonstige info
Übliche Betriebsausgaben* info
Krankenversicherung info info
Rentenversicherung info info
Berufunfähigkeitsversicherung info info
Sonstige* info
private Lebenshaltung info
Schritt 1 Berechnung des zu versteuernden Einkommens
Faktor jährlich monatlich
Umsatz
abzügl. Betriebsausgaben
abzügl. steuerlich relevante Vorsorge
zu versteuerndes Einkommen
Schritt 2 Berechnung des Gewinns nach Steuern
Faktor jährlich monatlich
[Übertrag] zu versteuerndes Einkommen
abzügl. Gewerbesteuer
abzügl. Einkommensteuer
abzügl. Kirchensteuer
abzügl. Solidaritätszuschalg
Gewinn nach Steuern
Schritt 3 Berechnung des verfügbaren Einkommens (Gewinn abzüglich private Ausgaben)
Faktor jährlich monatlich
[Übertrag] Gewinn nach Steuern
abzügl. private Vorsorgeaufwendungen
abzügl. Lebenshaltung
verfügbares Einkommen




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Kommentare

  • von: Schimmit

    Danke

  • von: Tom Ottersky

    Danke

  • von: behrus

    Vielen Dank!

  • von: Spieler

    Mein Beispiel kann man nicht rechnen: ich 1/2 Jahr – Arbeitnehmer. 1/2 Jahr Freiberufler. Meine Frau ist Kirchen steuerpflichtig, ich – Kirche frei.

    • von: admin

      Hallo Spieler,

      1. wählen Sie beim Zeitraum der Angaben jährlich aus.
      2. Geben Sie bei Nebengewerbe JA an und tragen dort die Brutto Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit ein die Sie insgesamt in den 6 Monaten erhalten haben ein.
      3. Beim Umsatz tragen Sie den Umsatz aus der selbständigen Tätigkeit ein.

      Ihre Anmerkung mit der Kirchensteuer ist korrekt, dieser Link könnte hilfreich sein http://www.heise.de/tp/artikel/33/33931/1.html.

      Grüße

  • von: igge

    Ich habe hier einen Fehler gefunden. Der Kindergeldbetrag stimmt nicht beim Ergebnis. Ich habe 2 Kinder zu je 0,5, also 1 muss ich eingeben. Ich bekomme hier beim Ergebnis nur einmal Kindergeld das ist nicht korrekt, ich bekomme 368 Euro !!

    • von: admin

      Hallo Igge,

      Danke für den Hinweis, es erhält demnach derjenige das Kindergeld bei dem die Kinder leben.

      Demnach braucht es eine neue Option:
      Kindergeld für X Kinder. Das werde ich bei der nächsten Anpassung berücksichtigen.
      Allerdings beeinflusst das Kindergeld in den meisten Fällen nicht die Höhe der Einkommensteuer, da es in aller Regel steuerfrei ist.

      Daher müssten Sie in diesem speziellen Fall das Kindergeld selbst zu Ihrem Einkommen hinzurechnen.

      Grüße

  • von: Mueller

    Gastronomie Jahresumsatz EUR 70.000,–
    wieviel Steuern muss ich zahlen

    • von: admin

      Hallo Frau Müller,

      die Höhe der Steuern ist nicht abhängig vom Umsatz sondern vom Gewinn.

      Um die zu zahlenden Steuern abzuschätzen sind Sie hier richtig!
      Die Eingaben müssen Sie aber selbst vornehmen. Das Ergebnis ist nur eine Schätzung und ohne Garantie.
      Grüße

  • von: Chlebnitschek

    danke

  • von: Christian Berg

    Hallo zusammen, bei einem Stundensatz von 28 € als Freiberufler, wie viel Steuern beziehungsweise Abgaben muss ich davon abziehen?
    Oder bei einem Jahreseinkommen von circa 58.000 €?
    Welche Versicherungen sind unbedingt nötig?

  • von: Guido

    Vielen Dank für diesen Rechner. Er hat mir sehr bei der Entscheidung geholfen ob ich mich selbständig mache oder nicht.

  • von: Kaiser

    Danke für diese Berechnungsmöglichkeit!
    Ich bin Handelsvertreter und habe im ersten Jahr 18800 Euro überwiesen bekommen.
    Laut diesem Rechner muss ich 800Euro Steuern zahlen?! Kann das sein? :-) Sorry bin da nicht so informiert… wenn ich mal überlege, dass da noch ca. 500€ an den Steuerberater gehen:-/

    Abzülich PKV und Altersvorsorge + BHV etc komm ich ja bald auf null raus?!

  • von: Merle

    ∑ ist mein ergebnis. fehler im prot? schade war ne schöne idee

  • von: agim

    Hallo,
    Erstma ein dankeschön für den tollen rechner…
    Leider blicke ich nicht durch bei der umsatzangabe… gebe ich dort ein EINNAHMEN minus UMSATZSTEUER… oder gebe ich ein EINNAHMEN minus AUSGABEN und dann erst minus UMSATZSTEUER…

    Bitte um hilfe :S

  • von: gnunu

    Wenn ich eine 2er-GbR habe und durchkalkuliere. Kann man hier auch einfach den halben GbR-Umsatz eingeben und die halben Kosten angeben und erhält dann ungefähr einen korrekten Wert?

  • von: Joe

    Hallo,

    warum tauchen bei Punkt “abzügl. private Vorsorgeaufwendungen” immer nur 50% der eingegebenen Beträge auf?

    MfG
    Joe

  • von: curly30

    Hallo,

    irgendwie komme ich mit dem Rechner nicht zurecht.
    Wieviel muss ich für die Abgaben ans Finanzamt zurücklegen, wenn ich 1600€ bekomme? Kann mir da bitte jemand einen Richtwert nennen?

    Danke.

  • von: Patentanwalt

    Sehr gelungener Rechner! Man versteht verschiedene Zusammenhänge gleich mal auf Anhieb, Beispiel Kinderfreibetrag. Hat mir sehr geholfen! (@Brandschutz doch doch das ist schon richtig so :-) )

  • von: Hensler

    Seite sehr gut. Antwort von staunomat für euroteuro Suuper!
    Leider nützt es auch nix mehr – langsam aber umso sicherer stehen wir am Abgrund und sind bald einen Schritt weiter!

  • von: Brandschutz

    Erstmal funktioniert der Rechner auch ohne Anmeldung…

    Meine Frage:
    Wiso erhalte ich bei zwei Kindern im Schritt 3 bei einem monatlichen Gewinn vor Steuern von 1475,- ZUSÄTZLICH JEDEN MONAT einen KINDERFREIBETRAG von netto 1168,- ??? Das kann nicht ganz sein…

    • von: admin

      Hallo Brandschutz,

      Ja der Rechner funktioniert im Moment OHNE ANMELDUNG!

      Der Freibetrag wird vom Gewinn abgezogen um die korrekte Einkommensteuer zu berechnen.
      Der Freibetrag wird dann im letzten Schritt wieder addiert.

      Beispiel:

      Gewinn = 2.000
      Kinderfreibetrag = 1.000
      zvE=1.000 (Steuersatz sei 25%)
      Ekst=250
      verfügbares Einkommen=1.750 (Einkommen nach steuern 750 + steuerfreies Einkommen 1.000)

      Klar?

      Mit freundlichen Grüßen

  • von: Lisa

    Danke sehr

  • von: spyderfisch

    Hallo,
    in Schritt 2 der Ergebnisse gibt es einen Rechtschreibefehler:
    Solidaritäts-zuschalg anstatt
    Solidaritäts-Zuschlag

  • von: Ralf

    Hallo,

    wie kann ich so ungefähr die Gewerbesteuer errechnen? Gewerbesteuer bezieht sich wohl auf den Gesamtumsatz. Aber was lässt sich vom Umsatz abziehen?

    • von: admin

      Hallo Ralf,

      einfach Schritt für Schritt die Felder ausfüllen und die Feldinfos beachten, im letzten Schritt erhalten Sie das Ergebnis in dem auch die Gewerbesteuer ausgegeben.

  • von: matten

    Hallo! Ich glaube, die Krankenversicherungsbeiträge werden nicht richtig berücksichtigt. Meiner Ansicht nach sind diese voll absetzbar. Als Freiberufler zahle ich (freiwillig) ca. 630 EUR bei der gesetzlichen.

  • von: Rody

    Hi,
    Der Rechner ist wirklich Super. Aber ich hätte eine blöde Frage. Wieso gibt man bei der Einahme der Netto Umsatz?
    Beispielweise eine Selständige/Freiberufler der als Wirtschaftberater tätig ist bekommt von seinem Kunde 5.000 € Brutto, muss er hier nur 4.050 € (Netto) eingeben? Wo sind die 905 € mwst hin? Bekommt er das zurück bei der Steuererklärung? da er schon einkommen und Gewerbe steuer zahlt! Eine Antwort wäre hilreich. Vielen Dank

    • von: admin

      Hallo Rody,

      auch für die Einkommensteuererklärung werden netto Angaben benötigt.
      Für die Umsatzsteuer gibt es die Umsatzsteuererklärung.
      Die Umsatzsteuer ist sog. “ergebnisneutral”.

      Wo sind die 905 € mwst hin?

      Antwort: Beim Finanzamt ! :-)

  • von: staunomat

    @EuroTeuro: ja, das ist normal, dass man bei 75.000 Euro Einnahme im Monat den höchsten Steuersatz bezahlen muss. Dafür gibt es die Progression. Starke Schultern müssen mehr tragen, schonmal gehört? Nennt man gesellschaftliche Solidarität, die das Grundgerüst eines Staates darstellt. Was meinen Sie denn eigentlich wie hoch für Sie eine angemessene Steuer sein dürfte – 10 Euro im Monat? Immer diese Gierlappen. Bezahlt Eure Steuern, dann baumelt Ihr bei der nächsten deutschen Revolution in 10 bis 15 Jahren auch nicht am nächsten Baum, wie die Vorstände der von Ihnen aufgeführten Abzocker-Unternehmen…

  • von: Richie

    Eine Frage: Ich habe gelesen dass man die Krankenkassenbeiträge komplett absetzen kann. Ich zahle 513 Euro inklusive Pflegeversicherung (in die gesetzliche Krankenversicherung, dementsprechend Basisbeitrag). Warum wird der Betrag nicht komplett bei der steuerlich relevanten Vorsorge aufgeführt?

    Danke für eine Rückantwort

  • von: kanu

    hi!

    kann ich meine 3 kinder angeben, obwohl mein mann unsere kinder auf der lohnsteuerkarte hat? oder hat das nichts miteinander zu tun?

    ich finde den rechner echt klasse für einsteiger, die erstmal keinen plan haben:))

    danke!

    • von: admin

      Hallo Kanu,

      Vielen Dank für das Lob.
      Kinder kannst darf man nur angeben wenn Sie einem auch steuerlich zuzurechnen sind.
      In deinem Fall also nein.

  • von: MWeingarten

    Hallo,

    ich habe alle Angaben gemacht, bekomme aber unter Ergebnisse keine Zahlen.
    Wer kann mir helfen??

    Vielen Dank!

  • von: EuroTeuro

    Habe den Rechner ausprobiert, Ist es üblich das die Einkommenssteuer die Hälfte meiner Einnahmen verschlingt? Von 75 000 € im Monat.
    Gibt es Steuertricks, Tipps, wie machens denn die großen Konzerne wie Siemens, BMW? Mein Hebestz liegt bei 400%.

  • von: vince

    Hallo!

    Welcher Einkommenssteuersatz wird bei der Berechnung verwendet? Ich dachte der Höchstsatz liegt bei 42%, aber es scheit als on mit 35% gerechnet wird? Ist das korrekt?

    Danke!

  • von: Youdid

    Hallo,

    der Rechner ist wirklich ein super Sache, nur leider bekomme ich keine Ergebnisse. Die letzte Seite zeigt keine Zahlen. Hilfe…

    LG Youdid

  • von: r_pv@yahoo.de

    Bekomme immer NaN,undefined€

  • von: Freiberufler88

    Als Anfänger habe ich meine Schwierigkeiten.
    Ich versuche das Formular zum Einkommen auszufüllen, bleibe aber auf der zweiten Seite stecken. Das Programm nimmt meine Angaben zum Jahreseinkommen nicht an und fährt nicht fort.
    Was ist zu tun?

  • von: Andy

    Die Seite ist absolut toll. Gut erklärt für ein Neueinsteiger :-)

  • von: sguschonka

    Hallo Admin,

    eine Frage hätte ich: Beim Punkt “Einnahmen” gibt man im Einkommensrechner den Umsatz an. Wenn ich den Mauszeiger darauf ziehe, erscheint das Erklärungsfeld: ich soll den Umsatz netto angeben. Heißt das, ich gebe den Umsatz ohne Umsatzsteuer ein, also die Summe der Rechnungsbeträge abzgl. Umsatzsteuer? Und bei den Ausgaben rechne ich nicht noch die Umsatzsteuer gegen?

    Oder habe ich es falsch verstanden?

    Vielen herzlichen Dank!

    • von: admin

      Hallo sguschonka,
      Ja betriebliche Einnahmen und Ausgaben immer netto angeben.
      Die betrieblichen Versicherungen dagegen brutto.
      Private immer Brutto angeben.

      Mit freundlichen Grüßen

  • von: Katharina

    Tolle Seite!
    Vielen Dank und viele Grüße!

  • von: niki

    sehr hilfreich

  • von: meiner

    Also der Rechner bringt nicht viel. Man ist als Freiberufler Ust-pflichtig wenn Umsatz >17500€ ist. Zwar kann man Vorsteuern abziehen, aber es schmälert das verfügbare Einkommen letztendlich gewaltig.

    Also 19% v. Umsatz vom verfügbaren Ek abziehen.

    • von: admin

      Hallo Meiner,

      betriebliche Einnahmen und Ausgaben immer netto angeben.
      Die betrieblichen Versicherungen dagegen brutto.
      Private immer Brutto angeben.

      Mit freundlichen Grüßen

  • von: Jochen

    Hallo, habe 2 Kinder angegeben und mein Jahresumsatz liegt bei 30.000€. Wie kommt der Rechner auf einen Kinderfreibetrag von fast 15.000??! Habe ich hier einen Denkfehler, (sorry, das Thema ist Neuland für mich und ich lese die ganze Zeit, dass sich der Freibetrag kaum auswirkt) …aber nach dieser Rechnung Zahle ich mit meinen 2 Kleinen ja so gut wie keine Einkommensteuer mehr ..hmm?!

    • von: admin

      Hallo Jochen,

      das Ergebnis ist in dem Punkt korrekt, der Kinderfreibetrag wurde 2010 auf 7.008,- € pro Kind erhöht.

      Mit freundlichen Grüßen.

  • von: niki

    prima sehr interesant und hilfreich

  • von: wolf

    Ich habe eine Frage zum Kindergeld und zum Kinderfreibetrag, ich blicke da nicht ganz durch. Zwei Kinder habe ich und verheiratet bin ich auch. Meine Frau ist derzeit noch in Elternzeit.
    Ich beziehe derzeit das Kindergeld und bin hauptberuflich freiberuflich unterwegs.
    Wenn ich das hier richtig verstanden habe wird hier der Kinderfreibetrag mit berücksichtigt und vom zvE abgezogen, oder?
    Wie ist das jetzt wenn ich Kindergeld erhalte, was wird denn dann abgezogen falls überhaupt?
    Ist es sinnvoll dann ohne Kinder zurechnen, da ja der Kinderfreibetrag nicht da ist und ich weis was steuerlich auf mich zukommt?
    Wer kann mir hier helfen?

    • von: admin

      Hallo Wolf,

      es gab einen kleinen Fehler in der Berechnung, der Kinderfreibetrag wurde zwar vom Einkommen zum bilden des zvE abgezogen um die Einkommensteuer zu berechnen, aber nicht wieder zum verfügbaren Einkommen addiert.
      Dieses Problem ist schon seit einigen Wochen behoben. Am besten die Berechnung nochmals durchführen, falls dann noch offene Fragen sind können Sie sich gern wieder melden.

      Mit freundlichen Grüßen

  • von: Tobias

    Hallo,

    irgend etwas stimmt mit dem Rechner nicht!

    Habe damit berechnet was als Freiberufler bleibt.
    Bin verheiratet und habe 2 Kinder.
    Wenn ich die Kinder angebe, kommen 500 Euro netto weniger raus, als ohne Kinder.

    Kann wohl nicht sein, oder?

    Gruß,

    Tobias

    • von: admin

      Hallo Tobias,

      vielen Dank dass Sie das Problem mitgeteilt haben,
      es ist mittlerweile behoben.
      Der Freibetrag wird wieder zum verfügbaren Einkommen addiert.

      Mit freundlichen Grüßen

  • von: fnfykp@yahoo.de

    Hallo,

    kann es sein, das sich beim einkommensrechner für Selbständige ein Fehler eingeschlichen hat??? Der Kinderfreibetrag muss doch am Ende wieder zum Einkommen nach Steuer hinzugerechnet werden!!! Wenn ich zwei Kinder habe muss ja mehr verfügbares Einkommen vorhanden sein durch den Freibetrag…..oder nicht???

    • von: admin

      Hallo fnfykp,

      vielen Dank dass Sie das Problem mitgeteilt haben,
      es ist mittlerweile behoben.
      Der Freibetrag wird wieder zum verfügbaren Einkommen addiert.

      Mit freundlichen Grüßen

  • von: Torsten H.

    Eine Top seite!

  • von: DerHan

    Hallo Admin;)……danke für deine Erklärung aber ich hab da noch eine frage.Wenn ich das richtig kapiert habe ziehe ich vom Ergebnis(Schritt 1) die Lohnsteuer noch ab ….das Ergebnis bzw. die Differenz aus schritt 2……..wären die noch ca. zu zahlenden steuern……..korrekt??
    schritt 3( verfügbares Einkommen) hat nichts mit Rechnung zu tun oder?

    MFG

  • von: Meggy

    Prima, Hilfetool

  • von: sandra leonhardt

    Hallo

  • von: Bas Yeliz

    Hallo ich habe soeben meine steuererklärung für 2010 bekommen wo ein järlicher Gewinn von 2010 13.447 Eoro ist. Nün möchte ich ca Wissen wie hoch ca die Steuer sein wird bzw was ich nachzahlen darf???

    Vielen lieben Dank

    Grüsse aus Baden württemberg

    • von: admin

      Hallo,

      ich entnehme deiner Frage dass Sie ein Nebengewerbe haben und vom Finanzamt den Bogen mit der Steuererklärung zugeschickt bekommen haben.

      Grundsätzlich kann man das mit dem Einkommensrechner gut abschätzen.

      Man gibt das Bruttoeinkommen aus der Festanstellung (erster Tab Einstellungen, Nebengewerbe JA dann die Höhe des Einkommens aus der Anstellung Brutto angeben) an, sowie den Umsatz aus dem Nebengewerbe.

      Wenn der Gewinn aus selbständiger Arbeit bereits bekannt ist, ist es ausreichend den Umsatz (des Gewerbes) anzugeben (Tab Einnahmen, Umsatz), bei Ausgaben kann man bei allen Feldern 0 angeben.

      Im Ergebnis siehst man die Einkommensteuer die insgesamt zu zahlen ist (Einkommen aus selbständiger Arbeit + Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit). Davon muss man die Lohnsteuer abziehen die auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesen ist. Die Differenz ist die Einkommensteuer die noch zu zahlen nach zuzahlen ist, somit hat hat man die ungefähre Steuernachzahlung ermittelt.

      Mit freundlichen Grüßen

  • von: tophyfi

    Vielen Dank.

  • von: Line

    Danke schön

  • von: hansi

    gut weiter so

  • von: hansi

    cooler rechner

  • von: Rafael1984

    echt eine super seite macht weiter so

  • von: Emily Strange

    Endlich mal eine vernünftige Hilfe!

  • Super Sache – vielen Dank!

  • von: Tedka

    Sehr informativ!!! Vielen Dank!

  • von: krowczynskid

    sehr empfehlenswert

  • von: Philipp Nadler

    Gutes tool!

  • von: michelkraemer

    War echt hilfreich. MK

  • Die Seite ist super

  • von: fotoarchiv

    Danke für das praktische tool.

  • von: Frank

    Super Idee und sehr hilfreich vielen dank!

  • von: Jan

    Super Idee, danach hab´ ich lange gesucht. Weiter so!

  • von: Sascha

    Super Seite, weiter so! Danke!

  • von: Yvonne

    Super Seite mit tollen Angeobten für Selbstständige und Freiberufler! Weiter so!

  • von: A.Hinz

    Ich nutze diesen Rechner sehr gern, da er einem einen guten Überblick verschafft was auf einen zukommen wird.
    Vielen Dank für die gute Seite.

  • von: heckmann-kindesinteresse

    Hilfreiche Seite! Arbeite derzeit angestellt und nebenbei freiberuflich. Der Rechner ist eine gute Hilfe bei der Entscheidungsfindung, sich komplett selbständig zu machen

  • von: Olaf K

    Finde ich optimal, dass hier auch mal kostenfreie Hilfe angeboten wird!

  • von: Jens

    Super Rechner!!

  • von: Gerry76

    Hallo,
    gute Seite. Ich nutze Sie um das verfügbare Einkommen von Selbständigen in der Unterhaltsprüfung zu ermitteln. Verbesserungsvorschlag: Druckfunktion.

  • von: Franz

    Der Rechner ist toll. Vielen Dank.

  • von: need.for.answers

    Hallo, das ist ein sehr guter Rechner hier. Eine Frage habe ich dennoch:
    Wie wird der Unterhalt (bei mir sind das 3 Kinder und somit Zahlungen in Höhe von EUR 1200 mtl.) berücksichtigt?

  • von: cyber

    Hallo, ich bin umsatzsteuer jahreszahler, somit zählt die umsatzsteuer als einkommen und am jahresende bei der erklärung kommt noch eine hohe einkommensteuer bei raus.ich bin ratlos

  • von: sven

    Hallo, ich bin umsatzsteuer jahreszahler, somit wird die umsatzsteuer als einkommen berechnet.Am jahresende bei der abgabe der erklärung kommt dann auch noch eine hohe einkommensteuer errechnet. Ich bin etwas ratlos.

  • von: luis0205

    Gute Seite!

    luis@isurfer.de

  • von: fabian

    Ist es nicht so, dass Teile der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden?

  • von: Klaus

    Der Rechner ist toll. Vielen Dank.

  • von: mwalsdorff

    wo kann man denn das Kindergeld und den Kinderfreibetrag eingeben? Oder spielt das bei Freiberuflern keine Rolle?

    • von: admin

      Hallo,
      das Thema Kinderfreibeträge haben wir neulich im Forum besprochen siehe hier

      Zusammengefasst verhält es sich mit den Kinderfreibeträgen so, entweder man schöpft sie aus, d.h. der steuerfreie Teil des Einkommens wird vergrößert, bzw. das zu versteuernde Einkommen wird dadurch verringert und somit sinkt die Steuerlast. Die zweite Variante ist, man verzichtet auf den Freibetrag, dafür wird das Kindergeld nicht als Einkommen gerechnet und ist damit steuerfrei.
      In der ersten Variante mit Kinderfreibetrag ist das Kindergeld als Einkommen zu berücksichtigen. Als Faustformel lässt sich sagen dass die Verwendung des Kinderfreibetrages erst bei ca. 4000 € zVE lohnt.

      Beim Einkommensrechner gehen wir aktuell davon aus dass keine Kinderfreibeträge berücksichtigt werden soll und dafür das Kindergeld als steuerfreie Leistung erhalten bleibt, das ja auch in vielen Fällen die günstigere Variante ist.

      In der nächsten Version des Einkommensrechners wird diese Option Kinderfreibetrag enthalten sein.

      MfG

  • von: maik

    Hallo ,
    Eine Frage zur Krankenkasse ,kann man die kosten dafür nun absetzen oder nicht ?
    Es ist ein riesiger kostenpunkt.

    • von: admin

      Hallo Maik,
      Ja, die Kosten für die KV sind steuerlich absetzbar.
      Die KV zählt zu den Vorsorgeaufwendungen, für Vorsorgeaufwendungen gilt bei Selbständigen als steuerlich absetzbarer Höchstbetrag 2800 € pro Jahr.
      Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen neben der Krankenversicherung und Pflegeversicherung auch Beiträge zur Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits- Unfall-, Haftpflicht-, Risikolebens- und vor 2005 abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen. Sind deine Vorsorgeaufwendungen also über 2800 € pro Jahr, dann sind die Ausgaben die darüber liegen nicht mehr steuerlich absetzbar. Das ist die Variante die beim Einkommensrechner verwendet wird.

      Das Steuerrecht sieht noch eine zweite Variante vor. Die Variante wird dann interessant wenn man mit der KV im Basistarif + Pflegeversicherung schon über den 2800 € pro Jahr liegt. Dann kann man diese vollständig steuerlich geltend machen. In dieser Variante ist zu beachten dass dann keine sonstigen Vorsorgeaufwendungen mehr geltend gemacht werden können. Bei der KV kann auch nur der Basis Tarif Anteil (gesetzliche Mindestleitungen) des Beitrags steuerlich geltend gemacht werden.

      Mfg

  • von: Bettina Lichtwitz

    Hallo,
    bin ganz begeistert von dem Rechner, habe dennoch eine Frage.
    Bin seit ca. 6 Mon. in eigener Praxis als Psychotherapeutin tätig. Gleichzeitig habe ich noch meinen Angestelltenjob, den ich allerdings aufgeben werde. Habe abwarten wollen, um ein wenig Sicherheit zu haben. Wie werden diese Selbständigkeit plus Festanstellung versteuert? Im Angestelltenverhältnis zahle ich ja schon automatisch meine Steuern, werde ich dort noch mal besteuert???
    Vielen Dank für eine Antwort
    Gruß, Bettina

  • von: Paula

    warum muss ich bei einem Einkommen von 11095 EUR im Jahr 2694 Eur Steuern bezahlen?

    • von: admin

      Hallo Paula,

      wäre interessant zu wissen ob es sich bei den 2694€ Steuern um den tatsächlichen Steuerbescheid des Finanzamts handelt oder um ein Ergebnis des Einkommesrechners.

      Sollte es sich um ein Ergebnis des Einkommensrechners handeln, sind weitere Angaben nötig um das Ergebnis nachzuvollziehen.

      Mit freundlichen Grüßen
      I. Marent

  • von: mike sorens

    vielen Dank

  • von: drummerteo

    Hallo,
    ich bin neu hier und finde mich in diesem Rechner ganz gut zurecht. Da ich seit 1 Jahr erst selbstständig bin und mich mit den Steuerberechnungen noch nicht gut auskenne, möchte ich mal erfragen, ob die MWST oder Ust. bei diesem Rechner auch berücksichtigt wird. Wird die Ust sofort vom Umsatz abgezogen oder muss ich sie vom reinen Gewinn (verfügbares EK) noch abziehen um den wahren Gewinn zu ermitteln? Ich danke für eine Antwort.

    drummerteo

  • von: mhossain

    Hallo,
    ich bin ausländer und mit einem Deutscher verheiratet. Am Januar 2010 habe ich mich als Selbständige-Kleinunternehmer bei Finanzamt angemeldet. Ich bin bei Familie-versichert(Krankenkasse) (Familien Versicherung bei meinem Mann) und das habe ich auch nicht gewechselt, weil mein Monatlich Umsatz nicht so hoch war. Mein Mann hat von Krankenkasse einen Schreiben bekommen, dass er erwähnen muss, ob ich jetzt arbeite oder so. Deshalb waren wir heute da. Der Berater sagte, dass ich monatlich fast €900 verdiene (die Daten habe ich mitgenommen). Er hat nur meine Einnahmen gerechnet und sagte, dass es BRUTTO einkommen ist. Mein Gewerbe ist bei AMAZON.DE und beim Online HandelN hat man vieeeeeeel Porto zu zahlen. Wenn ich etwas bei Amazon für 50 EUR verkaufe, bedeutet es doch nicht, dass ich €50 eingenommen habe. Wenn ich monatlich €400 verkaufe, porto bezahle ich mindestens 200 EUR. Weil ich familien-versichert bin, sagte der berater, dass ich vielleicht jetzt €3000 nachzahlen muss, weil ich BRUTTO €900 EUR verdiene. Ich habe EINKOMMENSRECHNER benutzt: Aber ich verstehe echt nicht. Hier ist die Daten: Einnahmen (JahrlichVon Jan-bis Dez 2010, insgesammt) €9400 (ohne Porto usw), Betriebausgaben (hier habe ich Porto plus Wareneinkauf usw gerechnet) €7642, Privatausgaben (€1200 – hier habe ich miete von einem Zimmer gerechnet, weil ich ein Zimmer komplett für die Gewerbe benutze), Einkommensteuer (Bei Finanzamt) €510. Meine Frage ist, „Was ist mein Brutto Einkommen (monatlich) vor Steuer?“. Alle Daten, die ich hier eingegeben habe, ist „Jahrlich (Gesammtbetrag)“. Wenn ich richtig verstanden habe, sollte ich sogar von Finanzamt €510 zurück bekommen, weil ich monatlich nicht mehr als €200 einnahmen habe. Wenn ich jetzt aber €3000 Krankenkasse bezahlen muss,…!!! Bitte…HILFE…! Ich bin total am Boden :(

    Gruß,
    Monir

  • von: Monir

    Ich bin schon wieder…sorry!
    Betriebsaufgaben (Jahrlich) €7642.
    Das habe ich vergessen zu schreiben.

  • von: Monir

    Etwas habe ich vergessen zu erwähnen:
    Der Berater von DAK sagte, dass er nicht sicher ist. Er hat alle meine Daten kopiert und wollte mit seinem Kollegen darüber sprechen und später mir bescheid sagen. Also, ich kann nicht klagen, dass er gesagt hat, dass es schon entschieden ist. Der Fall ist noch offen. Er sagte, dass er Steuersachen nicht wirklich versteht. Sorry, dass ich es nicht erwähnt habe.

  • von: steffi

    ich bin nebenberuflich freiberuflich tätig. verdiene zwischen ca. 1000-1300/ Monat zusätzlich.mit wieviel steuern muss ich dann rechnen?

    • von: admin

      Hallo Steffi,

      darf ich dich ganz freundlich auf den Rechner oben drüber hinweisen, damit kannst du ausrechnen was du ungefähr an Steuern du am Ende des Jahren zahlen musst.
      Oder hast du Probleme bei der Bedienung des Rechners? Dann schildere Bitte welche Probleme du hast, entweder hier, oder im Forum oder per Mail.

      mfg

  • von: nadine

    Hallo ich habe da eine Frage ich habe 2009 mein Gewerbe angemeldet. Man sagte mir weil ich unter der Grenze von 12500 sein werde, müsste ich nur eine ausgaben einnahmen aufstellung abgeben als Erklärung. Mein Geschäft war leicht aufgebaut. ja ok ich will nichts höre in cweiß es war ein fehler! und zwar habe ich alles von zuhause aus gemacht hatte 0,00 € Ausgaben weil ja alles (PC INTERNET USW) schon vorhanden war und nicht vonmir gezahlt wurde. ich hatte keinen shop im netz sondern habe mir jediglich die bilder runtergezogen kataloge gemacht oder bei ebay eingestellt. Leider hatte ich 0,00 einnahmen. nur die paar dinge die ich für die einstelung bei ebay bezahlt habe waren meine ausgaben.ich weiße es war eine jugendsünde usw. aber das FA wil jetz eine steuererklärung von mir! Aber ich hatte ja eigentlich weder einnahmen noch ausgaben. dazu kommt das mein ehemaliger lebensgefährte nach der trennung meine unterlagen diesbezüglich einbehalten hat. (die paar kassenzettel usw.) ich kam dan in solch not das ich 1 Jahr mein gewerbe nicht abmelden konnte. aber der betrieb in der zeit schon eingestellt wurde. Jetz meine frage

    muss ich eine solche erklärung machen?

    • von: admin

      Hallo Nadine,

      in deinem Fall würde ich dir empfehlen bei deinem zuständigen Finanzamt anzurufen und dem Sachbearbeiter die Situation schildern. Oftmals liegt es im Ermessensspielraum des Sachbearbeiters auf eine vollständige Steuererklärung zu verzichten. Mir ist persönlich ein ähnlicher Fall bekannt, da hat sich das Finanzamt mit einem formlosen Schreiben in dem der Sachverhalt geschildert wurde und dem ausgefüllten Deckblatt (mit den persönlichen Angaben) zufrieden gegeben.

      Prinzipiell bist du aber zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, kommst du der Pflicht nicht nach, wird dein Einkommen geschätzt. Eine Schätzung wäre sicherlich zu deinem Nachteil.

      mfG

  • von: Nell

    - dann war meine Annahme richtig, wunderte mich, warum es in dem Rechner hier angegeben werden soll!

  • von: Nell

    Bin begeistert! Arbeite gerade zum 1.Mal mit Elster zusammen…mein Mann und ich sind beide selbständig. Durch den SelbständigenRechner bekomme ich endlich einen “ca.” Überblick.
    Doch es stellt sich mir die Frage. Was ist und wo ist der private Lebensunterhalt bei Elster anzugeben?

  • von: Moh

    Hallo zusammen, folgendes Problem, würde mich freuen für einen guten Rat.
    Habe dieses Jahr bis dato (DEZ2010) als selbstständiger nicht so gut verdient, etwas 8000€ Netto eingenommen. Nun steht etwas in Aussicht (etwa 25000€ Netto). Auszahlungsmöglichkeit noch in diesem Jahr DEZ/2010 oder Januar2011. Würde gerne den Betrag dieses Jahr noch erhalten, da 2011 bei mir etwas aufwärts gehen kann.

    Wenn ich den Betrag dieses Jahr noch erhalte, was kommt alles auf mich zu:
    Wie viel Einkommensteuer?
    Muss bestimmt die Krakenkasse noch nachzahlen? Wieviel wäre das?

    Viele Grüsse

  • von: Moh

    Eine Sache verstehe ich bei der Berechnung nicht. Hier kann man als selbständiger nicht angeben, dass man verheiratet ist. Z.b. bei mir, ich wäre verheiratet und die Frau verdient nichts.

    • von: admin

      Hallo Moh,

      sehr gute Anmerkung, leider bringt das Verheiratet sein dem Selbständigen im Gegensatz zum Arbeitnehmer pauschal keinen Vorteil.
      so besteht für den Partner eines Selbständigen auch nicht die Möglichkeit beispielsweise die Lohnsteuerklasse 5 zu wählen.

      mfg
      I. Marent

      PS Generell handelt es sich hier um eine Schätzung ohne Gewähr.
      PPS Solche Fragen bitte zukünftig im Forum stellen, vielen Dank im voraus.

  • von: Christian

    Ist es richtig, das die Zahl die bei verfügbares Einkommen raus kommt,
    die Grundlage für die Einkommenssteuererkärung ist? Ich möchte nämlich gerne wissen wieviel ich für Die Einkommenssteuer bei Seite legen muss ohne Überraschungen.

    Grüße

    • von: admin

      Hallo Christian,

      NEIN in der Registerkarte “verfügbares Einkommen” werden im letzten Schritt deine privaten Ausgaben abgezogen.
      Welche Steuern anfallen und wie hoch der Gewinn nach Steuern ausfällt sieht man im Ergebnis in der Registerkarte “Gewinn nach Steuern”.

      mfg
      I. Marent

      PS Generell handelt es sich hier um eine Schätzung ohne Gewähr.
      PPS Solche Fragen bitte zukünftig im Forum stellen, vielen Dank im voraus.

  • von: Frank J.

    muss bei der Umsatzeingabe die Mehrwertsteuer mit addiert werden (Beispiel: 5000 Umsatz plus 19% Mwst. 950 = 5950) Als ins Feld Umsatz*! 5950 ??
    Grüße

    • von: admin

      Hallo Frank,

      der Einkommensrechner ist auf Netto Angaben ausgelegt.
      Einnahmen netto,
      Ausgaben netto,
      Versicherungen brutto

      Achtung bei Versicherungen (bleiben Brutto) ist der gesamte Betrag inklusive Versicherungssteuer (19%) anzugeben.

      Beispiel:
      Kleinunternehmer nicht Umsatzsteuerausweisungsberechtigt:
      Summe Umsatz ist automatisch netto = 5000,00
      Aufwendungen für Material und co. 3000 brutto = 3000 /119 *100 = 2521,01
      Summe Versicherungen = 2000€ (brutto) bleibt.

      Der selbständige der Umsatzsteuer ausweist, muss seinen netto Umsatz ausrechnen, wie oben beschrieben.

      Ich hoffe dir mir der Ausführung geholfen zu haben.

      mit freundlichen Grüßen

  • von: xadoX

    Was muss bei Gewerbesteuer eingetragen werden?

  • von: xadoX

    Welcher Wert ist in das Kästchen bei Gewerbesteuer einzutragen? Die zu zahlende Gewerbesteuer oder der Hebesatz?

  • von: andi

    hi! Vielleicht kann mir hier jemand einen tipp geben. Ich bin Schüler an einer BOS in Bayern und erhalte 505€ Bafög sowie 198€ Halbwaisenrente montatlich. Nun gehe ich seit kurzem einer freiberuflichen Tätigkeit als Webentwickler nach. Dabei verdiene ich je nach Auftragslage im moment ca. 900€ im Monat.
    Krankenversichert bin ich, da ich Schüler bin in einer Familienversicherung und führe durch die Halbwaisenrente automatisch etwas dafür ab.
    Meine Frage ist, inwiefern berechnet sich nun meine abzuführende Einkommenssteuer mit dem “Grundgehalt” durch Bafög und HWR? Addiert sich mein gesamtes Einkommen (also mit HWR und Bafög) oder zählt nur das Einkommen welches wirklich freiberuflich erwirtschaftet wurde, also das Geld das ich auf den Rechnungen ausgestellt habe?

    ich wäre sehr dankbar für eine Antwort oder einen Tipp wie ich mich zu diesem Thema schlau machen kann!

    Grüße, Andi

  • von: chris

    hallo nochmal,
    du sagst, dass die vorsorgeaufwendungen (€ 2.400) steuerlich berücksichtigt werden. dann müsste doch der betrag von € 2.400 von den zu versteuernden einnahmen abgezogen werden, was hier aber nicht der fall ist, wenn ich mir die aufstellung betrachte…?

    • von: admin

      Hallo Chris,
      die Kurzantwort lautet: >>> doch <<< !!!

      Zum Verständnis:
      zunächst einmal werden alle Vorsorgeaufwendungen (bu, rv, kv etc) im Ergebnis zu einem Punkt / Faktor zusammengefasst. Der steuerlich relevante Anteil wird im Ergebnis vom “zu versteuernden Einkommen” abgezogen, der Faktor ist als “steuerlich relevante Vorsorge” bezeichnet, ersichtlich in der Registerkarte “zu versteuerndes Einkommen” im Ergebnis. Der Rest ist nicht steuerlich relevant und wird in der letzten Registerkarte vom Gewinn nach Steuern abgezogen.

  • von: chris

    hallo,
    super sache diese seite. doch wo kann man die beiträge für berufliche versorgungswerke (rente, bu) eingeben, welche meines wissens auch steuervorteile bringen?

    mfg, chris

    • von: admin

      Hallo Chris,

      in der Registerkarte “private Ausgaben” findest du die entsprechenden Felder, die Vorsorgeaufwendungen werden bis zum Höchstbetrag (ich glaube es waren 2.400 €) automatisch bei der Kalkulation steuerlich berücksichtigt.

  • von: Larissa

    Supercoole Seite – echt gut gemacht!! :-)

    Verstehe allerdings noch nicht ganz, wie die “privaten Vorsorgeaufwendungen” berechnet werden?? Könntest Du mir das virlleicht irgendwie erklären?

    Wäre superlieb. :)

    Liebe Grüße, Larissa

  • von: chris

    mir ist ein kleiner tippfehler aufgefallen…”zu versteurendes Einkommen”…ansonsten top-seite… ;)

  • von: CS

    Ich finde gar keine Eingabemöglichkeiten für die verschiedenen Steuerklassen. Ich bin freiberuflich in einem Heilberuf tätig, zahle keine Gewerbesteuer und keine Umsatzsteuer und bin in der Steuerklasse V.
    Da kann es doch nicht nur 1 Ergebnis geben, oder habe ich etwas übersehen? :-(

    • von: admin

      Hallo Claudia,
      nein du hast nichts übersehen.
      Beim Einkommensrechner wird nur das Einkommen aus selbständiger bzw. freiberuflicher Arbeit berücksichtigt. Es wird nie so sein das wir mit dem Tool eine vollständige Steuererklärung abbilden werden, das würde den Rahmen sprengen.

      Generell gilt aber: Deine gewerbliche Einnahmen werden nicht mit deinem Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit (Festanstellung) zusammen, sondern extra besteuert.

      Jetzt drängt sich mir aber gerade die Frage auf, hast du überhaupt neben der freiberuflichen Tätigkeit noch eine Festanstellung. Falls Nein, dann ist in deinem Fall die Steuerklasse irrelevant, da du ja ausschließlich Einkommen aus der freiberuflichen Tätigkeit beziehst.

  • von: Emil Windschar

    Der Rechner scheint eine SUPER Sache zu sein,
    kann viel bei einer Vorausschätzung, Planung u.s.w. helfen. Aber nach Eingabe der verlangten Daten -> KOMMT KEIN ERGEBNIS…..
    Warum???
    E.Windschar

    • von: admin

      Vielen Dank für das Feedback,
      schauen Sie heute Abend noch mal auf der Seite vorbei. Wir sind mit dem neuen Auftritt erst gestern online gegangen.

  • von: ralf

    Hallo,
    sehr gute idee dieser rechner.
    leider bekomme ich kein ergebnis

    Mfg RAlle