Umsatzsteuer

Umsatzsteuer wird im Moment nicht berücksichtigt! Daher bitte Einnahmen und Ausgaben Netto angeben! Bruttobetrag/1.19 = Nettobetrag

Allgemeine Angaben info_tooltip

Allgemeine Angaben

Hier treffen Sie die Voreinstellungen, die nötig für die Berechnung sind.

Zeitraum der Angaben info_tooltip

Info zu Zeitraum der Angaben

Anschließend haben Sie die Möglichkeit, festzulegen auf welchen Zeitraum sich Ihre Angeben beziehen. Wählen Sie montatlich wenn Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben monatlich angeben wollen oder jährlich wenn Sie die jährliche Summe angeben möchten.

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Info zu monatlich

Wenn Sie Ihre Angaben monatlich berechnen möchten wählen Sie Bitte diesen Button aus. Aber Bitte beachten Sie das dann wirklich alles Angaben montalich sein müssen, damit Sie ein korrektes Ergebnis erhalten.

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Info zu jährlich

Wenn Sie Ihre Angaben jährlich berechnen möchten wählen Sie Bitte diesen Button aus. Aber Bitte beachten Sie das dann wirklich alles Angaben sich wirklich auf ein ganzes Jahr beziehen müssen, damit Sie ein korrektes Ergebnis erhalten.

Kirchensteuer info_tooltip

Kirchensteuer

Auch als Gewerbetreibender, selbständiger oder Freiberufler sind sie verpflichtet Kirchensteuer abzuführen, sofern Sie einer anerkannte Religionsgemeinschaft angehören.

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Kirchensteuerpflicht JA

Bitte wählen Sie diesen Button aus wenn Sie einer anerkannten Religionsgemeinschaft angehören, die zur Erhebung der Kirchensteuer berechtigt ist. In der Regel entweder Katholische oder Evangelische Christen. Interessant auch als Unternehmer muss man Kirchensteuer bezahlen (alle Einzelunternehmen und Personengesellschaften). Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer absetzbar und wird gegebenenfalls berücksichtigt.

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Kirchensteuerpflicht NEIN

Bitte wählen Sie diesen Button aus wenn Sie k einer anerkannten Religionsgemeinschaft angehören, die zur Erhebung der Kirchensteuer berechtigt ist. In der Regel entweder Katholische oder Evangelische Christen. Interessant auch als Unternehmer muss man Kirchensteuer bezahlen (alle Einzelunternehmen und Personengesellschaften). Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer absetzbar und wird gegebenenfalls berücksichtigt.

Gewerbesteuer info_tooltip
Gewerbesteuer je nach Standort

Info zu Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist abhängig vom Gewerbeertrag eines Betriebes, wobei natürliche Personen und Personengesellschaften einen Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr geltend machen können. Dieser ist Grundlage für die Steuerberechnungen. Das Ergebnis dieser Berechnungen multiplizieren die Gemeinden schließlich mit einem eigenen Prozentsatz (Hebesatz). Dieser variiert je nach Standort. Nicht selten gelten daher selbst für unmittelbar benachbarte Standorte deutlich unterschiedliche Konditionen. Durch die Wahl des Standortes können Sie also jährlich mehrere tausend Euro sparen. Quelle.

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Info zu Gewerbesteuer JA

Gewerbesteuerpflichtig sind alle Unternehmensformen z.B Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Einzige Außnahme bilden Freiberufler. Freiberufliche oder andere nichtgewerbliche selbstständige Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbesteuer[5] Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe werden nur besteuert, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind oder der Umsatz, der mit gewerblichen Dienstleistungen erzielt wird, 5.000 € übersteigt. Quelle.

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Info zu Gewerbesteuerpflicht NEIN

Nein Bitte nur ankreuzen, wenn Sie ein Freiberufliche Tätigkeit ausüben. Freiberufliche oder andere nichtgewerbliche selbstständige Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbesteuer[5] Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe werden nur besteuert, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind oder der Umsatz, der mit gewerblichen Dienstleistungen erzielt wird, 5.000 € übersteigt Quelle.

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Hebesatz

Der Hebesatz ist der Faktor mit dem die einheitliche Steuermesszahl aus der Gewerbesteuerberechnung multipliziert wird. Der Hebesatz ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Im durchschnitt liegt er etwa bei 450%. Den Hebesatz können Sie auf Ihrer örtlichen Gemeinde erfahren, oder einfach mal googeln nach "Hebesatz ihr Ort".

Einnahmen info_tooltip

Einnahmen

Anschließend haben Sie die Möglichkeit Ihre Einnahmen aus selbständiger Arbeit anzugeben.

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Umsatz

Bitte geben Sie hier den erwartenden Umsatz für die oben ausgewählte Periode (monatlich oder jährlich) Netto an.

Ausgaben info_tooltip

Ausgaben

Im folgenden Abschnitt geben Sie bitte alle Ausgaben an.

Betriebsausgaben info_tooltip

Betriebsausgaben

Betriebsausgaben sind sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit einem Gewerbebetrieb oder einer freiberuflichen Tätigkeit entstehen.

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Übliche Betriebsausgaben

Als Betriebsausgaben gilt alles, was Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit aufwenden müssen z.B.:

  • Löhne
  • wareneingang
  • fremdleistungen
  • Fahrtkosten
  • Reisekosten
  • Büromiete
  • Strom
  • Büromaterial
  • Büromöbel (bei Anschaffung über 410€ auf mehrere Jahre abschreiben)
  • Geräte wie Kopierer Computer Scanner Drucker etc (Abschreibung bei Anschaffung über 410 €)
  • Porto Telefon Internet
  • Werbekosten
  • Bewirtungskosten (allerdings nur 70 %)
Betriebliche Versicherungen info_tooltip

Betriebliche Versicherungen

Die betrieblichen Versicherungen sichern ein Unternehmen oder Geschäft gegen mehrere wichtige Risiken ab. Betriebliche Versicherungen werden zu den Betriebsausgaben gezählt und sind ganz oder teilweise steuerlich absetzbar.

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Betriebliche Haftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) deckt die Risiken der Gewerbetreibenden, Industrienternehmern, Freiberuflern und allen handwerklich Tätigen ab. Zum Teil besteht eine Pflicht zur Versicherung!

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Rechtschutzversicherung

Unternehmensbezogene rechtliche Auseinandersetzungen sind keine Seltenheit. Streitigkeiten mit Mitarbeitern, Auseinandersetzungen mit Lieferanten oder Kunden, etc. Sichern Sie sich als Unternehmer mit einer Firmenrechtsschutz Versicherung ab. Häufig kann ein Rechtsstreit nur über den Weg mehrerer Instanzen abgeklärt werden - das kann im schlimmsten Fall den Ruin eines Unternehmens bedeuten. Prozesse vor Arbeitsgerichten, Sozialgerichten, Klagen vor dem Finanzamt, Streitigkeiten wegen Verdienstausfall - Gründe für einen Prozess gibt es immer. Damit Sie immer in der Lage sind, alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen zu können, sollten Sie an eine Firmenrechtsschutz denken. Zweifellos gehört eine betriebliche Rechtsschutzversicherung zu den wichtigsten Firmenversicherungen.

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KFZ Versicherung

Die KFZ Haftpflicht Versicherung des Firmenwagens kann in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden.

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Betriebskostenversicherung

Die Betriebskostenversicherung richtet sich an Selbstständige und Freiberufler, die monatliche, betriebliche Fixkosten zu decken haben. Damit gemeint sind Mieten für Büroräume, Strom- und Wasserkosten oder die Gehälter von Angestellten. Für Unternehmer lohnt sich die Betriebskostenversicherung vor allem dann, wenn ihr Betrieb sehr personenabhängig ist, d.h., dass das Unternehmen ohne ihn nicht funktioniert.

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Sonstige

Bitte tragen Sie hier Die Summe weiterer betrieblicher Versicherungen ein z.B Feuerversicherung, Diebstahlversicherung oder Unfallversicherung.

Private Ausgaben info_tooltip

Private Ausgaben

In diesem Abschnitt tragen Sie alle Ausgaben ein die ausschließlich dem privaten Zweck dienen.

Vorsorgeaufwendungen info_tooltip

Vorsorgeaufwendungen

Ausgaben für die Zukunftsvorsorge sind als Sonderausgaben absetzbar. Ab 2010 gibt es vier Gruppen: Beiträge zur Altersvorsorge, zur Kranken- und Pflegeversicherung, zu anderen Versicherungen und zu Riester-Verträgen bzw. Rürup Rentenversicherung.

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Krankenversicherung

Bitte geben Sie hier die Höhe Ihrer Krankenversicherung an. Eine Krankenversicherung ist für Selbständige und Freiberufler, Gewerbetreiben, Unternehmer seit 2009 Pflicht Schnellrechner PKV

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Rentenversicherung

Selbständige/Freiberufler sind in der Regel nicht verpflichtet in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen. Für Unternehmer und Freiberufler hat die Politik die Rürup-Rente erdacht. Ähnlich wie bei der Riester-Rente können die Beiträge hier beispielsweise in eine Rentenversicherung oder einen Sparplan fließen. 60 Prozent seiner Beitragszahlungen kann der Selbständige bis zur Höchstgrenze von derzeit gut 12.000 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Diese Grenze gilt für Alleinstehende. Wer verheiratet ist, kommt in den Genuss eines doppelt so hohen Freibetrages. Die Summe, bis zu der die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können, erhöht sich jährlich. Das Ziel dieser schrittweisen Anhebung ist im Jahr 2025 erreicht. Dann können Selbständige 100 Prozent der Zahlungen für die Rürup-Rente von der Steuer absetzen, das Maximum wird dann bei 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete liegen.

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Berufsunfähigkeits - Versicherung

Für Selbständige ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) als Basisabsicherung ein absolutes Muss. Der Schutz der Arbeitskraft kann nur durch eine optimale Berufsunfähigkeitsversicherung gewährleistet werden.

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Sonstige Versicherungen

Bitte tragen Sie hier die Summe der Belastung der sonstigen privaten Versicherungen ein.

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private Lebenshaltung

Bitte Summieren Sie alle rein privaten Kosten auf und tragen sie in das Feld ein. Zu den privaten Lebenshaltungskosten zählen z.B:

  • Miete inkl. Nebenkosten
  • Ernährung
  • Kleidung, Wäsche, Körperpflege
  • Kosten für Medikamente
  • Urlaub, Freizeitaktivitäten
  • Die Kosten für den privat PKW
  • usw. usw.

Willkommen auf Selbstaendigen-rechner

auf selbstaendigen-rechner können Sie kostenlos berechnen lassen, wieviel Sie bei gegebenen Umsatz verdienen werden. Dabei werden die freiwilligen Abgaben wie Rentenversicherung und Krankenversicherung usw. berücksichtigt. Außerdem wird vom ZVE (zu versteuerndes Einkommen) die Einkommensteuer abgezogen. Selbstaendigen-rechner ersetzt zwar keinen Steuerberater ist aber eine gute Näherung an das Einkommen das man tatsächlich zur Verfügung hat.

Insgesamt bietet Selbstaendigen-rechner folgende Möglichkeiten:

  • Angabe des Umsatzes
  • Angabe Der Betriebskosten
  • optionale Angabe der Kosten für Krankenversicherung
  • optionale Angabe der Kosten für Rentenversicherung
Berechnet:
  • Gewinn vor Steuern
  • Gewinn nach Einkommensteuer
schneller, einfacher, online absolut kostenlos!!

Wir versuchen ständig den Selbstaendigen-Rechner für Sie weiterzuentwickeln, daher geben Sie uns bitte Ihr Feedback



Kommentare:

Probs mit der Anzeige
von: Kim
um 0:39:43 am 15.01.2010

Hallo, also ich habe da so Probleme mit der Darstellung, genauer gesagt des rechten Teils mit der Überschrift "Umsatzsteuer". D.h. die Überschriften darunter sind alle irgendwie versetzt, so dass ich sie kaum lesen kann. Ich benutze Firefox 2.0.0.6.


von: EDO
um 23:27:57 am 24.01.2010

wo kommt denn der wareneinkauf rein??

wo kommt denn der wareneinkauf rein??
von: Admin
um 11:04:02 am 25.01.2010

Hallo EDO, Danke für das Feedback. Der Wareneinkauf kommt in das Feld "sonstige Betriebsausgaben".

Gewerbesteuer
von: Andreas
um 13:00:11 am 20.04.2010

Hallo, der ausgegebene Wert der Gewerbesteuer kommt mir irgendwie niedirg vor. (ca. 700 Euro im Jahr) Habe für das Jahr 136000 Euro eingetragen. Als Ausgaben 36000. Für alle anderen Werte habe ich übliche Größen eingetragen. Stimmt die Berechnung?

Gewerbesteuerberechnung korrigiert
von: ADMIN
um 14:25:04 am 20.04.2010

Andreas vielen Dank für den Hinweis, in die Formel für die Berechnung der Gewerbesteuer hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen. Dieser wurde umgehen korrigiert. Sollten Ihnen weitere Dinge auffallen, einfach kurz melden und wir werden es umgehend korrigieren. @All Die Seite wird bald in einer völlig neuen Optik online gehen, dann werden auch Anzeigeprobleme der Vergangenheit angehören. Mit freundlichen Grüßen

Danke
von: Jan
um 13:01:01 am 26.04.2010

@ADMIN Danke für die Mühe, die Du dir gemacht hast! Weiss hier jemand unter den Anwesenden, ob eine Steuererklärung zwingend erforderlich ist bei einem Umsatz von weniger als 10.000 Euro p.A. ?

Umsatz von weniger als 10.000 Euro p.A.
von: ADMIN
um 22:33:43 am 26.04.2010

Entscheidend ist nicht der Umsatz sondern das zu versteuernde Einkommen, bis 8.004 € fällt keine Einkommensteuer an. Jeder Euro der darüber liegt muss versteuert werden. Z.B. jemand erreicht ein Umsatz von 11000€ und kann Aufwendungen bzw. Kosten von 1500 € Gegenrechnen, muss er 1496 € versteuern.

Wann eine Steuererklärung vepflichtend ist.
von: ADMIN
um 9:41:19 am 27.04.2010

"Nichtarbeitnehmer müssen beim Finanzamt immer eine Einkommensteuererklärung einreichen, wenn ihre Einkünfte abzüglich Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sparerfreibetrag, Altersentlastungsbetrag und ähnlichem den steuerlichen Grundfreibetrag von 8.004 € übersteigen." d.h sobald sie zu versteuerndes Einkommen haben, sind sie verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Sollten Sie kein zu versteuerndes Einkommen haben, sollten Sie sich mit dem Finanzamt zunächst in Verbindung setzen, aber theoretisch müssen Sie dann keine Steuererklärung machen.

RE Umsatz <10.000
von: Jan
um 14:08:19 am 27.04.2010

Ich meinte eher, ob man sich den ganzen Papierkram sparen kann, und eine Art "Unbedenklichkeitsbescheinigung" einholen kann oder sowas. Oder einfach keine Steuer einreicht wenn man nach Umsatz-Kosten unter den 8004 Euro liegt. Bei den ganzen Kleinunternehmern in diesem Land, ist sicher eine Papierflut zu erwarten, zumal es keine elektronische Einreichungsform für Selbsständige gibt und die Finanzämter unterbesetzt sind. Ich meine ich fülle auch gerne eine Steuererklärung aus wenn ich 1.-Euro drüber liege, nur ist das wohl verglichen mit dem Aufwand/Kosten/Nutzen so eine Sache.... Ich frage mich wieviele Kleinunternehmer, derzeit in Deutschland tätig sind die unter 8004 liegen und somit die Finanzämter von den "Elefanten" fernhalten, die wohl einer aufwendigeren Prüfung bedürfen.

Safari / Chrome
von: ADMIN
um 3:27:12 am 11.05.2010

Google Chrome und Apple Safari Nutzer, bei Darstellungsproblemen bitte bitte Firefox oder IE nutzen!

Einkommensteuer 2008
von: Marlene Navarro Ortiz
um 15:17:25 am 16.05.2010

Ich habe in 2008 1806€ eingenommen.( als freiberufliche Tagesmutter. ) Ich bin zusammenveranlagt mit meinem Ehegatten, der als Nichtselbständiger seine Steuern voll bezahlt hat. Jetzt versteuert mir das Finanzamt meine 1806€ p.A. mit 406€, die ich abzuführen habe. Meine Frage ist, wurde diese Feststzung korrekt ausgeführt. Ich war immer der Meinung, auch ich habe einen Freibetrag.

Fehlerhafte Kirchensteuerberechnung
von: ReKa
um 10:02:58 am 28.07.2010

ich habe Kirchensteuer "ja" angegeben, wie wird aber mit 0,00 berechnet. Zudem gibt es keine Möglichkeit, die Konvession anzugeben bzw. die der Ehefrau (für den Fall, dass man Kirchgeld zahlen muss).

(wird nicht veröffentlicht)

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