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Kommentare:
Probs mit der Anzeige
von: Kim
um 0:39:43
am 15.01.2010
Hallo,
also ich habe da so Probleme mit der Darstellung, genauer gesagt des rechten Teils mit der Überschrift "Umsatzsteuer". D.h. die Überschriften darunter sind alle irgendwie versetzt, so dass ich sie kaum lesen kann. Ich benutze Firefox 2.0.0.6.
von: EDO um 23:27:57 am 24.01.2010
wo kommt denn der wareneinkauf rein??
wo kommt denn der wareneinkauf rein??
von: Admin um 11:04:02 am 25.01.2010
Hallo EDO, Danke für das Feedback.
Der Wareneinkauf kommt in das Feld "sonstige Betriebsausgaben".
Gewerbesteuer
von: Andreas um 13:00:11 am 20.04.2010
Hallo,
der ausgegebene Wert der Gewerbesteuer kommt mir irgendwie niedirg vor. (ca. 700 Euro im Jahr)
Habe für das Jahr 136000 Euro eingetragen. Als Ausgaben 36000. Für alle anderen Werte habe ich übliche Größen eingetragen. Stimmt die Berechnung?
Gewerbesteuerberechnung korrigiert
von: ADMIN um 14:25:04 am 20.04.2010
Andreas vielen Dank für den Hinweis,
in die Formel für die Berechnung der Gewerbesteuer hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen. Dieser wurde umgehen korrigiert.
Sollten Ihnen weitere Dinge auffallen, einfach kurz melden und wir werden es umgehend korrigieren.
@All Die Seite wird bald in einer völlig neuen Optik online gehen, dann werden auch Anzeigeprobleme der Vergangenheit angehören.
Mit freundlichen Grüßen
Danke
von: Jan um 13:01:01 am 26.04.2010
@ADMIN
Danke für die Mühe, die Du dir gemacht hast!
Weiss hier jemand unter den Anwesenden, ob eine Steuererklärung zwingend erforderlich ist bei einem Umsatz von weniger als 10.000 Euro p.A. ?
Umsatz von weniger als 10.000 Euro p.A.
von: ADMIN
um 22:33:43
am 26.04.2010
Entscheidend ist nicht der Umsatz sondern das zu versteuernde Einkommen, bis 8.004 € fällt keine Einkommensteuer an. Jeder Euro der darüber liegt muss versteuert werden. Z.B. jemand erreicht ein Umsatz von 11000€ und kann Aufwendungen bzw. Kosten von 1500 € Gegenrechnen, muss er 1496 € versteuern.
Wann eine Steuererklärung vepflichtend ist.
von: ADMIN
um 9:41:19
am 27.04.2010
"Nichtarbeitnehmer müssen beim Finanzamt immer eine Einkommensteuererklärung einreichen, wenn ihre Einkünfte abzüglich Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sparerfreibetrag, Altersentlastungsbetrag und ähnlichem den steuerlichen Grundfreibetrag von 8.004 € übersteigen."
d.h sobald sie zu versteuerndes Einkommen haben, sind sie verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Sollten Sie kein zu versteuerndes Einkommen haben, sollten Sie sich mit dem Finanzamt zunächst in Verbindung setzen, aber theoretisch müssen Sie dann keine Steuererklärung machen.
RE Umsatz <10.000
von: Jan um 14:08:19 am 27.04.2010
Ich meinte eher, ob man sich den ganzen Papierkram sparen kann, und eine Art "Unbedenklichkeitsbescheinigung" einholen kann oder sowas. Oder einfach keine Steuer einreicht wenn man nach Umsatz-Kosten unter den 8004 Euro liegt.
Bei den ganzen Kleinunternehmern in diesem Land, ist sicher eine Papierflut zu erwarten, zumal es keine elektronische Einreichungsform für Selbsständige gibt und die Finanzämter unterbesetzt sind.
Ich meine ich fülle auch gerne eine Steuererklärung aus wenn ich 1.-Euro drüber liege, nur ist das wohl verglichen mit dem Aufwand/Kosten/Nutzen so eine Sache....
Ich frage mich wieviele Kleinunternehmer, derzeit in Deutschland tätig sind die unter 8004 liegen und somit die Finanzämter von den "Elefanten" fernhalten, die wohl einer aufwendigeren Prüfung bedürfen.
Safari / Chrome
von: ADMIN
um 3:27:12
am 11.05.2010
Google Chrome und Apple Safari Nutzer, bei Darstellungsproblemen bitte bitte Firefox oder IE nutzen!
Einkommensteuer 2008
von: Marlene Navarro Ortiz um 15:17:25 am 16.05.2010
Ich habe in 2008 1806€ eingenommen.( als freiberufliche Tagesmutter. ) Ich bin zusammenveranlagt mit meinem Ehegatten, der als Nichtselbständiger seine Steuern voll bezahlt hat. Jetzt versteuert mir das Finanzamt meine 1806€ p.A. mit 406€, die ich abzuführen habe. Meine Frage ist, wurde diese Feststzung korrekt ausgeführt. Ich war immer der Meinung, auch ich habe einen Freibetrag.
Fehlerhafte Kirchensteuerberechnung
von: ReKa um 10:02:58 am 28.07.2010
ich habe Kirchensteuer "ja" angegeben, wie wird aber mit 0,00 berechnet.
Zudem gibt es keine Möglichkeit, die Konvession anzugeben bzw. die der Ehefrau (für den Fall, dass man Kirchgeld zahlen muss).