Während die Klägerin ihre Tätigkeit als freiberuflich i. S. des § 18 I Nr. 1 EStG ansah, war das Finanzamt der Meinung, sie sei gewerblich tätig und erließ für die Streitjahre 2003 bis 2007 Gewerbesteuermeßbescheide. Das nachfolgende Klageverfahren …und weitere »