WhatsApp wird zum teuren Risiko für Handwerker – DIE WELT

Privatleute sind von der neuen EU-Richtlinie DSGVO nicht betroffen – kleinere Handwerksbetriebe, Selbstständige und Freiberufler jedoch sehr wohl. Rein rechtlich handelt es sich bei der Übermittlung des Adressbuches vom Dienstsmartphone um einen …und weitere »

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