Privatleute sind von der neuen EU-Richtlinie DSGVO nicht betroffen – kleinere Handwerksbetriebe, Selbstständige und Freiberufler jedoch sehr wohl. Rein rechtlich handelt es sich bei der Übermittlung des Adressbuches vom Dienstsmartphone um einen …
Privatleute sind von der neuen EU-Richtlinie DSGVO nicht betroffen – kleinere Handwerksbetriebe, Selbstständige und Freiberufler jedoch sehr wohl. Rein rechtlich handelt es sich bei der Übermittlung des Adressbuches vom Dienstsmartphone um einen …