Wer bekommt den Steuervorteil fürs Arbeitszimmer? – Augsburger Allgemeine

Gute Nachrichten für berufstätige Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner: Teilen sie sich zu Hause ein gemeinsames Arbeitszimmer, dürfen jetzt beide jeweils bis zu 1250 Euro als Werbungskosten bei der Steuer absetzen. Die Höhe der abziehbaren Kosten …und weitere »

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