"Solange sie nicht gewerblich oder freiberuflich Geld einnehmen oder umsatzsteuerpflichtig sind", sagt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Vereine dürfen bei Einkünften aus Arbeitslohn, Unterhalt, Renten und beim Kindergeld …
"Solange sie nicht gewerblich oder freiberuflich Geld einnehmen oder umsatzsteuerpflichtig sind", sagt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Vereine dürfen bei Einkünften aus Arbeitslohn, Unterhalt, Renten und beim Kindergeld …