Wer bei der Steuererklärung hilft – General-Anzeiger

"Solange sie nicht gewerblich oder freiberuflich Geld einnehmen oder umsatzsteuerpflichtig sind", sagt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Vereine dürfen bei Einkünften aus Arbeitslohn, Unterhalt, Renten und beim Kindergeld …und weitere »

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