Wenn Ärzte in ihrer Gemeinschaftspraxis neben freiberuflichen auch gewerbliche Tätigkeiten ausüben, kann die gesamte Praxistätigkeit als Gewerbebetrieb anzusehen sein, sodass Gewerbesteuer anfällt. Die OFD Frankfurt am Main hat nun dargestellt, …
Wenn Ärzte in ihrer Gemeinschaftspraxis neben freiberuflichen auch gewerbliche Tätigkeiten ausüben, kann die gesamte Praxistätigkeit als Gewerbebetrieb anzusehen sein, sodass Gewerbesteuer anfällt. Die OFD Frankfurt am Main hat nun dargestellt, …