Urteil: Änderung des Xing-Profils rechtfertigt keine fristlose Kündigung – PersonalPraxis24.de

Der Mitarbeiter einer Steuerberaterkanzlei war zu vorschnell: In seinem Xing-Profil gab er als beruflichen Status bereits "Freiberufler" an, obwohl die Frist seines Aufhebungsvertrages noch lief. Die Arbeitgeberin warf ihm eine unzulässige …

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